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   BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99   

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https://dejure.org/2000,4021
BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99 (https://dejure.org/2000,4021)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 1 BvR 484/99 (https://dejure.org/2000,4021)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 1 BvR 484/99 (https://dejure.org/2000,4021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Wissenschaftsfreiheit - Meinungsfreiheit - Rechtliches Gehör - Unterlassung - Äußerung - Pressefreiheit - Veröffentlichung

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 3
    Umfang der Wissenschaftsfreiheit; Veröffentlichung eines Beitrags in einer Fachzeitschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 363
  • afp 2000, 555
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99
    Gegenstand dieser Freiheit sind vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe (vgl. BVerfGE 90, 1 ).

    Voraussetzung ist aber, dass es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (vgl. BVerfGE 90, 1 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99
    Die Gerichte brauchen freilich nicht auf entfernte, weder durch den Wortlaut noch die Umstände der Äußerung gestützte Alternativen einzugehen oder gar abstrakte Deutungsmöglichkeiten zu entwickeln, die in den konkreten Umständen keinerlei Anhaltspunkte finden (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99
    Davon ist auszugehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen einer Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • AG Hannover, 19.12.2013 - 220 Bs 1/12

    Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener (hier: im Zusammenhang mit

    Dabei ist wissenschaftlicher Tätigkeit alles das zuzurechnen, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (BVerfG, NStZ 2000, S. 363 [BVerfG 17.02.2000 - 1 BvR 484/99] ).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    (5) Soweit die Revisionserwiderung der Auffassung ist, die Autoren hätten nicht wissenschaftlich auf eine Mitfinanzierung des Films durch das MfS geschlossen, ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend, dass auch in einem im Kern als wissenschaftlich einzuordnenden Werk einzelne Aussagen gleichwohl als nicht wissenschaftlich zu bewerten sein können (vgl. BVerfG, AfP 2000, 555, 556 Rn. 5).
  • OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des

    Die Grundrechtsgewährleistung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erfasst nicht Äußerungen, die für sich genommen nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet sind und die von den übrigen Teilen des wissenschaftlichen Werks getrennt werden können, ohne dass die wissenschaftliche Aussage als solche, also der versuchte Erkenntnisgewinn an Wahrheit, darunter erkennbar litte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Februar 2000 - 1 BvR 484/99, juris, dort Tz. 5).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    Die allgemeine Gefahr der Störung der sexuellen Entwicklung, die Strafzweck ist, darf deshalb im Rahmen der Strafzumessung nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (§ 46 Abs. 3 StGB; Tröndle Fischer § 176 Rn. 36; BGH bei Pfister NStZ 2000, 363 Nr. 68; BGH Beschluss v. 20.8.2003 - 2 StR 285/03).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
    So ändert der wissenschaftliche Charakter einer Darstellung nichts daran, dass dabei weniger im Ringen um eine fachliche Bewertung, sondern allein als zugrundeliegende Sachverhaltsdarstellung mitgeteilte Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheit feststeht, nicht weiter verbreitet werden dürfen (vgl. etwa nur BVerfG v. 17.02.2000 - 1 BvR 484/99, NStZ 2000, 363; v. 04.10.1988 - 1 BvR 556/85, NJW 1989, 1789 und OLG Frankfurt v. 13.01.2000 - 16 U 179/99, juris Tz. 17; Burkhardt , in: Wenzel, a.a.O., Kap. 3 Rn. 39).
  • LG Hamburg, 27.02.2007 - 324 O 929/06
    Denn die Grundrechtsgewährleistung des Art. 5 Abs. 3 GG erfasst nicht Äußerungen, die für sich genommen nicht auf Wahrheitser kenntnis gerichtet sind und die von den übrigen Teilen des wissenschaftlichen Werks getrennt werden können, ohne dass die wissenschaftliche Aussage als solche, also der versuchte Erkenntnisgewinn an Wahrheit, darunter erkennbar litte (vgl. BVerfG, B. v. 17.2.2000, NStZ 2000, 363f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 N 35.14

    TU Berlin; außerplanmäßiger Professor; eigene Webseite auf dem Server der TU;

    Der Grundrechtsschutz erstreckt sich nicht zwingend auf jeden einzelnen Bestandteil einer im Kern als wissenschaftlich einzuordnenden Arbeit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 1 BvR 484/99 -, juris Rdnr. 5), zumal nicht auf solche, die - wie hier - das urheberrechtlich geschützte geistige Eigentum anderer in unvereinbarer Weise berühren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 S 29.14

    TU Berlin; außerplanmäßiger Professor; eigene Webseite auf dem Server der TU;

    Die Grundrechtsgewährleistung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erfasst nicht Äußerungen, die für sich genommen nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet sind und die von den übrigen Teilen des wissenschaftlichen Werks getrennt werden können, ohne dass die wissenschaftliche Aussage als solche, also der versuchte Erkenntnisgewinn an Wahrheit, darunter erkennbar litte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 1 BvR 484/99 -, juris Rdnr. 4).
  • LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 243/07

    Internet-Artikel mit namentlicher Nennung eines Mörders rechtswidrig

    Zu der Frage, wann eine Unterlassungsverurteilung das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berührt, hat das BVerfG mit Beschluss vom 17.2.2000 (1 BvR 484/99) ausgeführt:.
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