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   BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2   

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BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 (https://dejure.org/1999,1465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 147 Abs. 2 StPO (Art. 103 Abs. 1 GG)
    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der Beschlagnahme; Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung; Rechtliches Gehör bei teilweiser Akteneinsicht

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO
    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (Tatverdacht; Messbarkeit und Kontrollierbarkeit; gerichtliche Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung); Gewährung von Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug - Zuständigkeit - Anfechtung - Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 304 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 84
  • NStZ 2000, 46 (Ls.)
  • StV 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.

  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

    Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).

    Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281).
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Dies gilt insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlungen sich noch in der Anfangsphase befinden und die bei den Durchsuchungen aufgefundenen und vorläufig sichergestellten Unterlagen noch nicht vollständig ausgewertet worden sind (vgl. BGHR StPO § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Festhalten an BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 3).

    Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof mit Blick auf den eng auszulegenden Anwendungsbereich des § 304 Abs. 5 StPO nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 3).

  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 GG gebietet, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85; Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).

    Soweit der Beschwerdeführer die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung beanstandet, entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entsprechend § 169 Abs. 1 Satz 2, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 84, 86; NJW 2002, 215, 216).

    Für die Existenz einer solchermaßen durchorganisierten Gruppierung lagen hier zum maßgeblichen Zeitpunkt im Sinne des erforderlichen Verdachts (vgl. BGH NJW 2000, 84, 85; Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) keine ausreichenden Indizien vor.

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).

    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    (1) Abstimmungen in den Gemeindevertretungen sind Handlungen bei Wahrnehmung des Mandates (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 24 ff.).

    Zudem knüpft die Formulierung bewusst an Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 32 mwN), der sich gegen jeden Versuch der Fremdbestimmung richtet (vgl. Dürig/Herzog/Scholz/Klein/Schwarz, GG, 98. EL, Art. 38 Rn. 219; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19, BVerfGE 156, 224 Rn. 66).

    Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Durchführung des Hauptverfahrens folgt aus § 120b Satz 1 GVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, da der Verdacht von Straftaten nach § 108e Abs. 1 bis 3 StGB besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 76 ff.).

  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit (s. u. 3.) - nicht (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2007, 1443; 2007, 2749, 2751 m. w. N.; BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).

    Die Angabe der wesentlichen Verdachtsmomente darf daher nur dann unterbleiben, wenn die Bekanntgabe den Untersuchungszweck gefährden würde und daher den Zwecken der Strafverfolgung abträglich wäre (BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).

  • BGH, 24.01.2024 - StB 4/24

    Patriotische Union

    Sie richtet sich gegen einen Beschluss, den das nach § 120 Abs. 3 Satz 2 GVG zuständige Oberlandesgericht auf eine Beschwerde der Beschuldigten (§ 304 Abs. 5 StPO) hin erlassen hat, und hat die Verhaftung der Beschuldigten zum Gegenstand (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 9).
  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

    Ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt ist selbstverständlich auch die Äußerung der nicht zuletzt auch von der Generalstaatsanwaltschaft München vertretenen, wenn auch letztlich von den Beschwerdegerichten (vgl. BGH Beschluss vom 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22, NJW 2022, 2856) nicht geteilten Annahme, Vorgänge und Verhaltensweisen der Beteiligten an den in den streitgegenständlichen Presseberichten beschriebenen Maskengeschäften des Klägers und der genannten Mandatsträger seien nicht nur strafwürdig (hierzu BGH a.a.O., Rn. 70), sondern würden bereits durch geltendes deutsches Strafrecht - zumal in Form einer Strafvorschrift mit der amtlichen Überschrift "Abgeordnetenbestechung" - erfasst.

    Die Rechtsmeinung der Klagepartei, der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2022 - StB 7-9/22 (Anlage K 3) sei zwar kein "Freispruch", führe gem. § 190 Satz 2 StGB aber gleichwohl dazu, dass die Äußerung, der Kläger habe sich wegen Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht, als von Anfang an rechtswidrig gewertet werden müsste, geht mithin fehl.

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    39 Für Beanstandungen, die den Vollzug der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung oder das Sichtungsverfahren nach § 110 StPO betreffen, ist der Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zum Amtsgericht eröffnet (BGH vom 13.10.1999 = NJW 2000, 84/86; Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 27 zu § 98; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, RdNrn. 16, 21, 23 zu § 98, RdNr. 17 zu § 105, RdNr. 10 zu § 110; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, RdNrn. 20 f. zu § 110).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2021 - 12 Qs 69/21

    Anfangsverdacht wegen der Verwendung eines falschen Attests zur Befreiung von der

  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches

  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - 3 O 355/16

    Form einer Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 12 Qs 34/22

    Impfunfähigkeitsbescheinigungen sind Gesundheitszeugnisse

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH;

  • LG Limburg, 03.02.2015 - 1 Qs 160/14

    1. Auch ein legales Verhalten kann den Anfangsverdacht einer Straftat begründen,

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01

    DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und

  • BGH, 13.02.2002 - StB 1/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde;

  • LG Duisburg, 16.04.2021 - 36 Qs 24/21

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, KiPo-Verfahren

  • BGH, 13.10.1999 - StB 11/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

  • LG Karlsruhe, 12.10.2022 - 16 Qs 70/22

    Anfangsverdacht einer Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bei sexuell

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 15.03.2023 - StB 10/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der

  • BGH, 13.02.2002 - 3 BJs 1/01

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss nach Abschluss der Durchsuchung

  • BGH, 28.03.2023 - StB 16/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

  • BGH, 15.03.2023 - StB 12/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

  • LG Münster, 18.05.2015 - 10 Qs 10/15

    Vornahme der Durchsuchung der Wohnung wegen des Verdachts der Teilnahme an einer

  • OLG Köln, 13.12.2010 - 6 AuslS 121/10

    Herausgaberechtshilfe von Daten

  • BGH, 13.02.2002 - StB 2/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer

  • LG Dresden, 02.06.2021 - 1 Qs 3/21

    Durchsuchung beim Dritten, Auffindevermutung

  • LG Arnsberg, 28.11.2016 - 2 Qs 86/16

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit

  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2998
BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98 (https://dejure.org/1999,2998)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1999 - 1 StR 672/98 (https://dejure.org/1999,2998)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 (https://dejure.org/1999,2998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 336 Satz 2 StPO; § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO;
    Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht; Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Beweisermittlungsantrag;

  • Wolters Kluwer

    Freispruch - Wohnbaugenossenschaft - Untreue - Gesamtfreiheitsstrafe - Aufsichtsrat - Verjährung - Revision - Aussetzung des Verfahrens - Bestimmtheit der Beweismittel - Transaktion der Geldgeschäfte - Verschleierung der Zahlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 122 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 147 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 251 Abs. 2; ; AO § 386

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 4, § 244 Abs. 3
    Mißverstandener Beweisantrag; Akteneineicht durch Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 46
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    (2) Nachdem von der Strafkammer eingeholte dienstliche Äußerungen von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung (vgl. § 386 AO) ergeben hatten, daß sämtliche Akten, die für die Beurteilung der Anklagevorwürfe erhebliche Erkenntnisse enthielten, dem Gericht vorlagen, war die Beiziehung weiterer Akten, die in dem ursprünglich weit mehr Beteiligte betreffenden Gesamtkomplex angefallen waren, kein Gebot der Aufklärungspflicht (vgl. BGHSt 31, 131, 142 f.; BVerfGE 63, 45, 65 f.).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    Da auch in anderen Beweisanträgen zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerung nicht immer klar getrennt ist, wäre es unter diesen Umständen Sache des Antragstellers gewesen, mit einem erneuten Antrag auf die jetzt geltend gemachte Verkürzung des Beweisthemas im Tatsächlichen hinzuweisen (BGH StV 1989, 465; BGH Urteil vom 13. Juni 1986 - 3 StR 10/86 (S. 8 i.); Beschl. vom 8. September 1998 - 1 StR 352/98).
  • BGH, 08.10.1992 - 1 StR 440/92

    Unterscheidung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag - Begründung

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    Auch danach lag nur ein Beweisermittlungsantrag vor, nach dem aus einer Vielzahl von Unterlagen verfahrenserhebliche Unterlagen erst herausgesucht werden sollten (BGH Beschl. vom 8. Oktober 1992 - 1 StR 440/92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 25 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 352/98

    Begründung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    Da auch in anderen Beweisanträgen zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerung nicht immer klar getrennt ist, wäre es unter diesen Umständen Sache des Antragstellers gewesen, mit einem erneuten Antrag auf die jetzt geltend gemachte Verkürzung des Beweisthemas im Tatsächlichen hinzuweisen (BGH StV 1989, 465; BGH Urteil vom 13. Juni 1986 - 3 StR 10/86 (S. 8 i.); Beschl. vom 8. September 1998 - 1 StR 352/98).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    gegebenen Anweisung angesehen hat, sondern als Schlußfolgerungen, die nach Auffassung des Antragstellers im Falle des Gelingens des Beweises zu ziehen gewesen wären (vgl. BGHSt 39, 251).
  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 567/81

    Begründungserfordernis bei der Annahme der Bedeutungslosigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    Jedoch ist dies dann nicht erforderlich, wenn die Bedeutungslosigkeit auf der Hand liegt (BGH NStZ 1982, 170, 171 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 522/86

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Revision

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    Da auch in anderen Beweisanträgen zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerung nicht immer klar getrennt ist, wäre es unter diesen Umständen Sache des Antragstellers gewesen, mit einem erneuten Antrag auf die jetzt geltend gemachte Verkürzung des Beweisthemas im Tatsächlichen hinzuweisen (BGH StV 1989, 465; BGH Urteil vom 13. Juni 1986 - 3 StR 10/86 (S. 8 i.); Beschl. vom 8. September 1998 - 1 StR 352/98).
  • BGH, 03.07.1990 - 4 StR 263/90

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines konkludent gestellten

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
    Außerdem besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht in der Kanzlei (BGH b. Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 13; BGH DRiZ 1990, 455 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Diese Entscheidung ist gemäß § 336 Satz 2, § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht revisibel (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98, NStZ 2000, 46; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 336 Rn. 18).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der

    Die Fachgerichte gehen davon aus, dass kein Anspruch auf Akteneinsicht in der Kanzlei und kein Anspruch auf Überlassung oder Übersendung der Akten besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 -, NStZ 2000, S. 46; BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07 -, juris; KG, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 AR 1546/01 u.a. -, VRS 102, S. 205; ebenso Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 3 RVs 19/21

    Zur Leugnung des Holocaust im Sinne von § 130 Strafgesetzbuch

    Vor diesem Hintergrund war auch eine weitergehende Würdigung der Beweislage in dem die Beweiserhebung ablehnenden Beschluss ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 567/81 - Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 - beide juris).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Ablehnungsbeschluss nachvollziehbar darzulegen, soweit es nicht für alle Beteiligten auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98, NStZ 2000, 46; BGH, Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 567/81, NStZ 1982, 170, 171; BGH, Beschluss vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Bei dieser Bewertung des Umfangs der Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten läßt das Landgericht indes rechtsfehlerhaft außer Betracht, daß bereits in dem Abschluß der Vereinbarung mit der S. GmbH vom März 1991 über einen Zwischenerwerb der Grundstücke ein tatbestandsmäßiges Handeln liegen kann (vgl. BGH NStZ 2000, 46, 47).

    Auch im letzteren Fall hatte der Angeklagte durch die Vereinbarung die wesentliche Ursache dafür gesetzt, daß die von dem Flächennutzungskonzept betroffenen Eigentümer wegen des Verkaufs ihrer Grundstücke nicht direkt an die Gemeinde herantraten, sondern den Verkauf über den Zwischenerwerber abwickelten (BGH NStZ 2000, 46, 47; vgl. auch RGSt 61, 1, 5).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Der Fall verhält sich nicht anders, als wenn die Aufschläge unmittelbar von der Fondsgesellschaft ohne Umweg über den Voreigentümer oder den Zwischenaufkäufer an die Begünstigten ausgekehrt worden wären (vgl. BGH NStZ 2000, 46, 47 - nachteilige Zwischengeschäfte im Falle der Untreue).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 337/07

    Urteil im Fall "Zündel" rechtskräftig

    Soweit vom Verteidiger Rechtsanwalt R. gerügt wird, dass nach dem Verlust eines Aktenbandes nach Gewährung von Akteneinsicht in der Kanzlei des Verteidigers die Strafkammer weitere Akteneinsicht nur noch in den Räumen des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese oder des Landgerichts Mannheim gewährte, wird darauf hingewiesen, dass auf die Art der Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 2000, 46).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    c) Der Antrag, zum Beweis des Herkunftsorts der Lieferungen des ersten Halbjahres 2009 die "entsprechenden Frachtpapiere" zu verlesen, hätte erfordert, die einschlägigen Dokumente erst aus einer Vielzahl vergleichbarer Dokumente herauszusuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 mwN).
  • BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04

    Verbescheidung ohne Beweisantrag und Aufklärungspflicht; Bindungswirkung

    Im übrigen hätte dies gegebenenfalls in der Hauptverhandlung klargestellt werden müssen (vgl. BGH StV 1989, 465; Beschlußhandlung klargestellt werden müssen (vgl. BGH StV 1989, 465; Beschluß vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Wird in Beweisanträgen - wie hier - nicht klar zwischen Tatsachenbehauptung und Schlußfolgerungen getrennt, kann es Sache des Antragstellers sein, im Falle einer Antragszurückweisung mit einem erneuten Antrag auf eine (nun im Revisionsverfahren geltend gemachte) Verkürzung des Beweisthemas hinzuweisen (BGH, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 - und 1. September 1998 - 1 StR 457/98; BGH StV 1989, 465).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03

    Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung

  • BGH, 21.10.2004 - 1 StR 324/04

    Akteneinsichtsrecht und Vorbereitung der Verteidigung (Aussetzung;

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