Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.08.2000

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   BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00   

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BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00 (https://dejure.org/2000,3306)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2000 - 1 StR 118/00 (https://dejure.org/2000,3306)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 118/00 (https://dejure.org/2000,3306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244a Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 1 StGB; § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO; § 92 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG; § 52 StGB
    Bandendiebstahl; Beschränkung der Strafverfolgung bei Diebstahlstaten; Unerlaubte Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet nach einer Abschiebung; Tateinheit; Konsumtion; Gesetzeskonkurrenz; Gesetzeseinheit; Spezialität

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einreise - Bandendiebstahl - Unerlaubter Aufenthalt - Abschiebung - Strafzumessung - Bande - Richterliche Würdigung - Verfolgungsbeschränkung

  • Judicialis

    StGB § 267 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; StGB § 242; ; StGB § 243 Abs. 1; ; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenzen bei Straftaten nach dem AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 101
  • NStZ 2001, 404
  • StV 2001, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74

    Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00
    Um der erschöpfenden Bestimmung der Schuld willen ist er in den Schuldspruch aufzunehmen (vgl. BGHSt 25, 373; Jescheck/ Weigend Strafrecht AT 5. Aufl. S. 732 f., 735 - 737).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 268/92

    Beschränkung einer Strafverfolgung - Gewahrsamsbruch nach dem Tod des Opfers -

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00
    Eine Erstreckung der Schuldspruchänderung und der Aufhebung des Strafausspruchs auf den Mitangeklagten F. findet nicht statt, weil die Schuldspruchänderung sich aus der Verfolgungsbeschränkung ergibt und die teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nicht aufgrund einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes erfolgt (§ 357 StPO; vgl. BGHR StPO § 357 Entscheidung 1; Kuckein in KK, 4. Aufl., § 357 Rdn. 5).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00
    Die Beschränkung der Strafverfolgung ist im Blick auf die in der Zuschrift des Generalbundesanwalts dargelegten Bedenken gegen die Annahme einer zwischen dem Angeklagten und dem früheren Mitangeklagten F. bestehenden Bande erfolgt, aber auch in Rücksicht auf die - nach durchgeführtem Anfrageverfahren - fortbestehende Divergenz zwischen den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob eine aus zwei Personen bestehende Täterverbindung für die Annahme einer Bande genügt (vgl. nur Anfragebeschluß des 4. vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99; Antwortbeschluß des 1. Strafsenats vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00
    Die Beschränkung der Strafverfolgung ist im Blick auf die in der Zuschrift des Generalbundesanwalts dargelegten Bedenken gegen die Annahme einer zwischen dem Angeklagten und dem früheren Mitangeklagten F. bestehenden Bande erfolgt, aber auch in Rücksicht auf die - nach durchgeführtem Anfrageverfahren - fortbestehende Divergenz zwischen den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob eine aus zwei Personen bestehende Täterverbindung für die Annahme einer Bande genügt (vgl. nur Anfragebeschluß des 4. vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99; Antwortbeschluß des 1. Strafsenats vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Da bei der Tenorierung der Strafbarkeit des Schleusers - im Unterschied zum Haupttäter (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 118/00 Rn. 6) - nicht zwischen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt differenziert wird, folgt auch aus Klarstellungsgründen nichts anderes.
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Fehlt diese, reist der Ausländer unerlaubt ein und hält sich regelmäßig auch unerlaubt im Bundesgebiet auf (BGH NStZ 2001, 101; Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei 2. Aufl. (2001) S. 503).
  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 3 RVs 90/16

    Nachträgliche Befristung eines Einreiseverbots eines Drittstaatenangehörigen

    In diesem Fall besteht zwischen beiden Delikten Tateinheit i.S.v. § 52 StGB (Huber-Hörich, AufenthG, 2. Aufl., § 95, Rdnr. 220; Mosbacher in: GK-AufenthG, Stand: Juli 2008, § 95, Rdnr. 233; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 118/00, NStZ 2001, 101).
  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 106/22

    Einschleusen von Ausländern (Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln für

    Reist ein Ausländer unerlaubt ins Bundesgebiet ein und hält sich im Anschluss dort auf, stehen die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Idealkonkurrenz (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 118/00 - siehe auch Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 -, Rn. 31).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00   

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https://dejure.org/2000,3637
BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00 (https://dejure.org/2000,3637)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2000 - 4 StR 290/00 (https://dejure.org/2000,3637)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2000 - 4 StR 290/00 (https://dejure.org/2000,3637)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3a WaffG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen - Waffengesetz - Verstoß - Waffe - Betäubungsmittel - Besitz - Handeltreiben - Revision - Änderung - Schuldspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 39; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a
    Konkurrenzen bei Besitz und Führer mehrerer Waffen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00
    Zu diesen Waffendelikten (§ 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a) und b) WaffG) stehen die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) und des unerlaubten Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit Betäubungsmitteln in Tateinheit, da sie, soweit es den Transport der für den Verkauf bestimmten Drogenmenge aus dem Vorrat des Angeklagten betrifft, durch dieselbe Handlung verwirklicht wurden (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 m. N.).
  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00
    Vielmehr stellt die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. BGH StV 1999, 645 m.w.N.), mit der Folge, daß die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffen und das zugleich der Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt dienende unerlaubte Führen eine r dieser Waffen tateinheitlich zusammen treffen (BGH aaO; BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00
    Vielmehr stellt die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. BGH StV 1999, 645 m.w.N.), mit der Folge, daß die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffen und das zugleich der Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt dienende unerlaubte Führen eine r dieser Waffen tateinheitlich zusammen treffen (BGH aaO; BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter mehrere Waffen besitzt und lediglich eine davon führt (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 2001, 101).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Der gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG strafbare unerlaubte Besitz und das nach dieser Vorschrift strafbare unerlaubte Führen einer Waffe stehen in Tateinheit (vgl. BGH NStZ 2001, 101).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Zwischen dem Besitz und dem Führen liegt ebenfalls Tateinheit vor, wenn der Täter von mehreren Waffen, die er besitzt, lediglich einen Teil mit sich führt (s. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vom 3. August 2000 - 4 StR 290/00, NStZ 2001, 101; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 52 WaffG Rn. 165).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01

    Schwere räuberische Erpressung; Ungeladene Waffe (Abgrenzung der Alternativen des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
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