Rechtsprechung
BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO; § 463 Abs. 2 S. 3 StPO
Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das Revisionsgericht; Zuständigkeit für sofortige Beschwerde gegen Kostenbescheid - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelverzicht - Revision - Zulässigkeit - Rechtsmittel - Rücknahme - Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Sofortige Beschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 104
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.Nachw.).Für diese Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (vgl. BGH NJW 1952, 273; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6 und 8 sowie § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), so daß sie auch telefonisch erteilt werden kann.
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 779/51
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Für diese Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (vgl. BGH NJW 1952, 273;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6 und 8 sowie § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), so daß sie auch telefonisch erteilt werden kann.Ihr Nachweis kann noch nach Abgabe der Rücknahmeerklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260 f.;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), auch durch anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH NJW 1952, 273;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 302 Rdn. 33 m.w.Nachw.).
- BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92
Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Ihr Nachweis kann noch nach Abgabe der Rücknahmeerklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260 f.; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), auch durch anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH NJW 1952, 273; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 302 Rdn. 33 m.w.Nachw.).
- BGH, 08.07.1992 - 3 StR 241/92
Verwerfung der Revision - Unwiderruflichkeit einer Revisionsrücknahme
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Der Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme steht letztlich nicht entgegen, daß die Revision schon wegen des Rechtsmittelverzichts unzulässig war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1957, 527; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 7). - BGH, 30.05.1988 - 1 StR 218/88
Die Revision wird als unzulässig verworfen
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Für diese Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (vgl. BGH NJW 1952, 273; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6 und 8 sowie § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), so daß sie auch telefonisch erteilt werden kann. - BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der …
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Ihr Nachweis kann noch nach Abgabe der Rücknahmeerklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260 f.;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), auch durch anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH NJW 1952, 273;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 302 Rdn. 33 m.w.Nachw.).
- BGH, 11.10.2023 - 4 StR 226/23
Beurteilung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme von einem …
a) Wird die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, über die Frage der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme zu entscheiden (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22 Rn. 2; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, wistra 2011, 314; Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212; Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; Beschluss vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 302 Rn. 14a). - BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision
"Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8).Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07).
Das Revisionsverfahren ist durch die wirksame Rücknahme des Rechtsmittels abgeschlossen (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ 2001, 104).
- BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des …
Daher stellt der Senat die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme zur verbindlichen Klärung in der Beschlussformel fest (vgl. BGH NStZ 2001, 104; 2005, 113).
- BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …
Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (…vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.; BGH NStZ 2001, 104 sowie hierzu Kuckein in KK 5. Aufl. § 346 Rdn. 3). - OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09
Rechtsbeschwerde; Rücknahme; Vollmacht; Erteilung; Zeitpunkt; Wirksamkeit; Umfang
Es ist damit eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH NStZ 2001, 104 m.w.Nachw.).Da die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme von dem Betroffenen bestritten wird, ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (zu vgl. BGH vom 12.07.2000, 3 StR 257/00 BeckRS 2000 30122049).
- BGH, 20.07.2004 - 4 StR 249/04
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame …
Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Klärung zu treffen (…vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.; BGH NStZ 2001, 104 sowie hierzu Kuckein in KK 5. Aufl. § 346 Rdn. 3). - BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)
Bei dieser Sachlage ist entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (…vgl. Senat BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH NStZ 2001, 104). - BGH, 10.02.2005 - 3 StR 12/05
Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Aufhebung einer fehlerhaften …
Für die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (BGH NStZ-RR 2003, 241; NStZ 2001, 104 m.w.N.), so dass sie auch mündlich erteilt werden kann. - BGH, 12.11.2003 - 5 StR 458/03
Klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche …
Damit ist eine klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104 m.w.N.). - BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99
Wirksame Zurücknahme der eingelegten Revision; Ermächtigung des Verteidigers
Wird im Strafverfahren die Frage streitig, ob ein Rechtsmittel wirksam zurückgenommen wurde, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8). - BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05
Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum); …
- OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ss OWi 702/09
- BGH, 22.12.2005 - 3 StR 413/05
Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision (ausdrückliche Ermächtigung des …
- OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 3 Ws 1221/04
Strafverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Unwirksamkeit der …
- BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07
Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame …
- BGH, 02.11.2021 - 3 StR 595/19
Zurückweisung der Gegenvorstellung
- BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Rücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch den Angeklagten
- BGH, 26.01.2022 - 3 StR 465/21
Wirksame Revision der minderjährigen Nebenklägerin
- OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21
Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch Staatsanwaltschaft bei …
- BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02
Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme der Revision durch den …
- BGH, 15.10.2008 - 2 StR 442/08
Rücknahme der Revision (mündliche Ermächtigung des Verteidigers durch den …
- OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07
Eingang; Berufungsrücknahme; Widerruf; Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung
- BGH, 09.12.2003 - 3 StR 419/03
Wirksame Rücknahme der Revision (revisionsgerichtliches Feststellungsverfahren; …
- OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15
Strafverfahren: Zuständiges Gericht bei Streit über die Wirksamkeit einer …
- BGH, 08.06.2021 - 2 StR 27/21
Zurücknahme der Revision (ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers: Form); …
- BGH, 14.10.2014 - 3 StR 421/14
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit der Revisionsrücknahme durch den …
- OLG Celle, 08.09.2004 - 21 Ss 68/04
Anforderungen an die Rücknahme einer Berufung durch einen Pflichtverteidiger
- OLG Köln, 07.08.2001 - Ss 325/01
Rechtsprechung
BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 154a StPO; § 46 Abs. 1 StGB
Mitglied einer Bande i. S. von § 30a Abs. 1 BtMG; Verfahrenseinstellung; Schuldausgleich und Einziehung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Bande - Strafverfolgung - Beschränkung - Strafbemessung
- Judicialis
StPO § 154a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 132 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 30a Abs. 1
Bandenbegriff beim Handel mit BtM - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00
(Schwerer) Bandendiebstahl; Vorlagebeschluß; Bande; Zeitliches und örtliches …
Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00
Der 5. Strafsenat hat in seinem Antwortbeschluß vom 4. April 2000 (- 5 ARs 20/00 -) bereits ausgesprochen, der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats nicht entgegentreten zu wollen. - BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00
Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des …
Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00
Der 1. Strafsenat hat in seinem entsprechenden Beschluß vom 27. Juni 2000 (- 1 ARs 6/00 -), ausgesprochen, er halte an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die der vom 4. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung entgegenstehe. - BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …
Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00
Die Anregung, die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 2 StPO zu beschränken, soweit der Angeklagte jeweils als Mitglied einer Bande i. S. von § 30a Abs. 1 BtMG verurteilt wurde, und die schon jetzt insoweit erteilte Zustimmung beruht auf dem vom 4. Strafsenat mit Beschluß vom 14. März 2000 (- 4 StR 284/99 -) in Gang gesetzten Anfrageverfahren i. S. von § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG zu der Frage, ob der Begriff der Bande voraussetzt, daß sich - in Abweichung von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehr als zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen.