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   OLG Hamm, 04.09.2000 - 2 Ws 189/00   

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https://dejure.org/2000,3140
OLG Hamm, 04.09.2000 - 2 Ws 189/00 (https://dejure.org/2000,3140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2000 - 2 Ws 189/00 (https://dejure.org/2000,3140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2000 - 2 Ws 189/00 (https://dejure.org/2000,3140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschwerde gegen den Kostenansatz, Kosten des im Strafvollstreckungsverfahrens eingeholten Sachverständigengutachten, Begriff der Verfahrenskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollstreckungskammer; Gutachterkosten; Verfahrenskosten; Regelungsgehalt; Einschränkende Auslegung

  • Judicialis

    StPO § 464 a; ; StPO § 465; ; StPO § 473; ; StPO § 454; ; StGB § 57 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragungspflicht bei im Strafvollstreckungsverfahren angefallenen Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 167
  • StV 2001, 32
  • Rpfleger 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 10.03.1997 - 1 Ws 135/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2000 - 2 Ws 189/00
    Zur Begründung führte es unter Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgericht Koblenz ( 1 Ws 135/97 in NStZ-RR 1997, Seite 224) aus, die Kostentragungspflicht des Verurteilten ergebe sich aus § 465 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 464 a Abs. 1 S. 2 StPO, da es sich um Kosten der nach der Urteilsrechtskraft anfallenden Vollstreckung handele, die in einem gerichtlichen Verfahren i.S.d. § 1 Abs. 1 a GKG entstanden seien.
  • OLG München, 28.12.1976 - 11 W 1611/76
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2000 - 2 Ws 189/00
    Eine Kostenerstattung des Beschwerdeführers findet nicht statt, da die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift des § 5 Abs. 6 S.2 GKG diese ausschließt, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden ( vgl. Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage, § 5 GKG, Rdnr. 48; OLG München, MDR 1977, S. 502 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Demgegenüber hält das Oberlandesgericht Hamm eine einschränkende Auslegung des § 464 a Abs. 1 Satz 2 StPO für geboten (StV 2001, S. 32 f.).
  • OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für

    Er wandte sich an die Anstaltsleitung, die sich mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 (VH Bl. 158 f.) unter Beifügung eines weiteren vom Verurteilten selbst verfassten Schreibens (VH Bl. 157), in dem er sich gegen die Gutachterkosten wendet, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen wandte, weil nach ihrer - vom Oberlandesgericht Hamm (Beschl. V. 04.09.2000, NStZ 2001, 167) geteilten - Auffassung die Kosten einer Begutachtung nach § 454 Abs. 2 StPO nicht vom Verurteilten zu tragen seien.

    Im Übrigen stünden sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (2 Ws 189/00 v. 04.09.2000) und Koblenz (2 Ws 274/05 v. 04.05.2005) diametral entgegen.

    23 Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (2 Ws 189/00 v. 04.09.2000, juris Rn. 15 ff., NStZ 2001, 167) und der Strafkammer II des Landgerichts Essen (22 Ks-70 Js 21/99 V-2/99 v. 02.03.2016, VH Bl. 165 ff.) sind die vor der Strafvollstreckungskammer für eine Begutachtung nach § 454 Abs. 2 StPO entstehenden Auslagen Vollstreckungskosten i.S.d. § 464a Abs. 1 Satz 2 StPO, die der Verurteilte als ihm nach § 465 Abs. 1 StPO im Urteil auferlegte Verfahrenskosten zu tragen hat (Senat, 2 Ws 274/05 v. 04.05.2005, juris Rn. 9 ff., JR 2006, 83 mit abl.

    Dies verkennt die Ansicht, welche solche Auslagen nicht mehr als unmittelbare Folge des Urteils des erkennenden Gerichts ansehen will und deshalb eine Kostentragungspflicht des Verurteilten ablehnt (vgl. OLG Hamm NStZ 2001, 167 f).

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02

    Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den

    Eine solche Kostentragungspflicht besteht auch bei einem von der Strafvollstreckungskammer nach § 454 Abs. 2 StPO eingeholten kriminalprognostischen Sachverständigengutachten (Abweichung von OLG Hamm NStZ 2001, 167 f.).

    Die hiervon abweichende Ansicht des OLG Hamm (NStZ 2001, 167 f), auf welche sich der Beschwerdeführer beruft, findet im Gesetz keine Stütze (vgl. aber ähnlich OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ 1997, 256; LR-Hilger, a.a.O, § 464 a Rn. 18).

    Dies verkennt die Ansicht, welche solche Auslagen nicht mehr als unmittelbare Folge des Urteils des erkennenden Gerichts ansehen will und deshalb eine Kostentragungspflicht des Verurteilten ablehnt (vgl. OLG Hamm NStZ 2001, 167 f).

  • BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01

    Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den

    Demgegenüber hält das Oberlandesgericht Hamm eine einschränkende Auslegung des § 464 a Abs. 1 Satz 2 StPO für geboten (StV 2001, S. 32 f.).
  • OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05

    Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der Entscheidung des OLG Hamm vom 4. September 2000 - 2 Ws 189/00 - StV 2001, 32 wird nicht gefolgt.

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 2001, 167) - auf die sich die Verfahrensbevollmächtigte im Erinnerungsverfahren berufen hat - hat das OLG Karlsruhe mit überzeugenden Erwägungen abgelehnt.

  • OLG Köln, 10.12.2004 - 2 Ws 466/04

    Begriff der Verfahrenskosten; Kostenpflicht des Verurteilten für die Einholung

    Der Senat schließt sich in der Frage, ob die im Vollstreckungsverfahren entstehenden Gerichtskosten, worunter auch die Gutachterkosten für das nach § 454 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgeschriebene Sachverständigengutachten fallen, Verfahrenskosten im Sinne des § 464a Abs. 1 S. 2 StPO sind, für die der Verurteilte nach der Kostengrundentscheidung des zugrunde liegenden Urteils aufkommen muss, der überwiegenden Meinung an (vgl. dazu OLG Karlsruhe, StraFo 2003, 290 = NStZ-RR 2003, 350 m.w.N.; OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, 224; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 464 a Rdnr. 3) und gibt seine bisher - in Zusammenhang mit Kostenentscheidungen für das Beschwerdeverfahren - vertretene Meinung auf, dass die im erstinstanzlichen Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer entstandenen Kosten nicht dem Verurteilten zur Last fallen (SenE vom 10.12.2002 - 2 Ws 619/02 - SenE vom 20.2.2001 - 2 Ws 81/01 - weiter gehend OLG Hamm, NStZ 2001, 167 ).

    Deshalb kann die sich ausdrücklich gegen diese Auslegung wendende Meinung (vgl. OLG Hamm, NStZ 2001, 167 ) nicht überzeugen (zur Auseinandersetzung mit der Meinung des OLG Hamm ausführlich: OLG Karlsruhe, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2019 - 1 Ws 178/19

    Kostentragungspflicht eines Verurteilten für Gutachten zur Haftfähigkeit

    Die Auslagen für ein solches Gutachten sind Vollstreckungskosten im Sinne des § 464a Abs. 1 Satz 2 StPO (Senat a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2017 - 2 Ws 140/17 -, juris; KK-StPO/Appl, 8. Aufl. 2019, StPO § 454 Rn. 13; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 04. September 2000 - 2 Ws 189/00 -, NStZ 2001, 167).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2006 - 4 Ws 446/06

    Kostentragungspflicht für im Strafverfahren erstattete kriminalprognostische

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung vertritt insbesondere das OLG Hamm (NStZ 2001, 167 f) die Auffassung, der Regelungsgehalt des § 464 a StPO sei einschränkend auszulegen.
  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 79/14

    Bedingte Entlassung eines Sicherungsverwahrten: Kostentragungspflicht des

    Darunter fallen nach ganz herrschender Auffassung auch die zur Prüfung einer bedingten Entlassung angefallenen Gutachterkosten (vgl. BGH NJW 2000, 1128; OLG Frankfurt NStZ 2010, 719; OLG Düsseldorf JR 2007, 129; OLG Koblenz StraFo 2005, 348; OLG Köln StV 2005, 279; OLG Karlsruhe StraFo 2003, 290; KG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 3 Ws 36/00 -, juris; Senat, Beschluss vom 31. März 2009 - 1 Ws 13/09 - Meyer-Goßner, StPO 58. Aufl., § 464a Rdn. 3; a.A. OLG Hamm NStZ 2001, 167).
  • LG Arnsberg, 12.08.2022 - 7 KLs 8/08
    Die abweichende Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm in seiner Entscheidung vom 04.09.2000 (Az. 2 Ws 189/00) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung.
  • LG Koblenz, 19.06.2002 - 1 KLs 102 Js 6762/86

    Kosten für ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten über eine

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