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   BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00   

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BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,3440)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,3440)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00 (https://dejure.org/2000,3440)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Untreue - Begriff - Revision - Anderweitige Rechtshängigkeit - Strafklageverbrauch - Tatbegriff - Gerichtliche Aufklärungspflicht - Treuhänder

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 264

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 266 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1
    Untreue durch Treuhänder; Verhältnis Betrug - Untreue (mitbestrafte Nachtat)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 195
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden wird (vgl. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 272 ff; 24, 185, 186; 29, 288, 292 f.).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden wird (vgl. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 272 ff; 24, 185, 186; 29, 288, 292 f.).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden wird (vgl. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 272 ff; 24, 185, 186; 29, 288, 292 f.).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    Wendet man dies auf das Verhältnis zwischen Betrug und Untreue an, so ergibt sich, daß auf einen Betrug dann eine mitbestrafte Untreue folgen kann wenn diese nur zur Sicherung oder Verwertung der durch den Betrug erlangten Stellung dient (vgl. etwa die Fallgestaltung in BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden wird (vgl. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 272 ff; 24, 185, 186; 29, 288, 292 f.).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden wird (vgl. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 272 ff; 24, 185, 186; 29, 288, 292 f.).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00
    Der Senat hat in dem Verfahren 3 StR 88/00 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Mai 1999 (24 KLs 990 Js 4420/98) durch Beschluß vom heutigen Tage verworfen.
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH

    bb) Das Landgericht hat zwar im Grundsatz richtig gesehen, dass sich ein Missbrauch der Verfügungsmacht über das Konto der Gesellschaft gegen einen anderen Vermögensträger als die Betrugstaten richtete, so dass Untreuetaten des Angeklagten als deren faktischer Geschäftsführer keine mitbestraften Nachtaten sind (BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195 f.).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08

    Beihilfe zum schweren Parteiverrat (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Indem der Angeklagte die Rücknahme der Berufung des P. veranlasste und dadurch einen rechtskräftigen Zahlungstitel erlangte, setzte er lediglich den mit der Klageerhebung gegen P. begonnenen Prozessbetrug fort, ohne dass der Betrugsschaden dadurch erweitert wurde (vgl. BGH NStZ 2001, 195 f.; BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt;

    Sollte in den Fällen II. 4. der Urteilsgründe eine Strafbarkeit nach § 266 StGB nicht zu belegen sein, wird der neue Tatrichter nach einer Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Teile der Tat Anlass haben zu prüfen, ob eine Strafbarkeit der Angeklagten nach § 263 StGB in Betracht kommt (§ 264 Abs. 1, § 154a Abs. 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 StR 157/04, NStZ-RR 2005, 151, 152; Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195 f.).
  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 334/15

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Berechnung des Schadens,

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Betrugs zieht auch die Aufhebung der tateinheitlich abgeurteilten Untreue und des Strafausspruchs nach sich (vgl. zum Verhältnis Betrug und Untreue RG, Urteil vom 6. Juli 1933 - III 598/33, RGSt 67, 273 ff.; BGH, Urteile vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68 und vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, BGHSt 23, 304, 306; Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196; Urteil vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 492/10, NStZ 2011, 280, 281).
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Diese Fälle stellen deshalb auch keine mitbestraften Nachtaten dar, weil ihnen ein eigenständiger Unrechtsgehalt in Form der Differenz der Anspruchshöhe der Regressforderungen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396; Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 195).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

    c) Soweit Entscheidungen des Senats, die sich mit der Abgrenzung zwischen der tateinheitlichen Verwirklichung von Betrug und Untreue (bei Vertiefung des durch den Betrug entstandenen Schadens) und Untreue als mitbestrafter Nachtat zu einem vorangegangenen Betrug (bei bloßer Sicherung und Verwertung der durch den Betrug erlangten Stellung) beschäftigen, demgegenüber so verstanden werden könnten, das Vorliegen eines eigenen, durch die Untreuehandlung hervorgerufenen Vermögensnachteils sei in Fällen der Untreue als mitbestrafter Nachtat zum Betrug nicht erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83, 84 f.: grundsätzlich mitbestrafte Nachtat, wenn nicht "Hinzufügung eines besonderen Schadens"; vom 26. Mai 1999 - 3 StR 97/99, juris Rn. 4: Untreue als mitbestrafte Nachtat, "falls sie sich ohne Zufügung eines neuen Nachteils lediglich als die Weiterführung des Betruges darstellt"; Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196: mitbestrafte Untreue, wenn diese "nur zur Sicherung oder Verwertung der durch den Betrug erlangten Stellung' - im Gegensatz zur "Hinzufügung eines besonderen Schadens' - dient), würde der Senat hieran nicht festhalten (vgl. zum Erfordernis der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale auch bei der mitbestraften Nachtat LK/Rissing-van Saan, StPO, 12. Aufl., Vorb. §§ 52 ff. Rn. 151; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., Vorb. § 52 Rn. 56).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 214/19

    Untreue zu Lasten einer ausländischen Gesellschaft

    Damit könnte die C. AG - neben den Kapitalanlegern - weitere Geschädigte sein, sodass die Grundsätze einer mitbestraften Nachtat (dazu nur BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00 Rn. 4 f.) hier keine Anwendung fänden.
  • OLG Jena, 01.11.2006 - 1 Ws 290/06

    Verjährung

    Kann eine Bestrafung der Haupttat aus irgendwelchen Gründen - etwa wie hier wegen eingetretener Verjährung - nicht erfolgen, entfällt der Grund für die Straflosigkeit der Nachtat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2000, 3 StR 19/00, S. 3 juris-Umdruck; BGH, Beschluss vom 27.10.1992, 5 StR 517/92, S. 4 juris-Umdruck; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2005, 1 Ws 11/04, S. 4 juris-Umdruck).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - Ausl 10/05

    Tatbegriff im Auslieferungsverfahren

    Ohne eine ausdrückliche Schilderung wäre die Geldwäsche nur dann Teil der in Bonn angeklagten Tat, wenn sie mit dem angeklagten Betäubungsmittelhandel innerlich derart verknüpft wäre, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden würde (vgl. BGH NStZ 2001, 195f.).
  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
    Bei vollendetem Raub mit anschließender Tötung des Opfers kommt aber auch dann die Annahme des Mordmerkmals "Habgier" in Betracht, wenn es dem Täter bei der Tötungshandlung um die ungestörte Verwertung der Beute geht (BGH NStZ 2001, 195, 195).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2004 - 10 KLs 5/01

    Betrug durch zweckwidrige Verwendung zweckgerichtet angelegter Gelder;

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