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   BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99   

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https://dejure.org/2000,542
BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 (https://dejure.org/2000,542)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 (https://dejure.org/2000,542)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 (https://dejure.org/2000,542)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit durch Ablehnung der Erstattung von Reisekosten eines gerichtlich bestellten Strafverteidigers - Belastung mit wirtschaftlichem Verlust infolge Verteidigertätigkeit unzumutbar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung - Auslagenerstattung - Reisekosten - Strafverteidiger - Bestellung - Beiordnung - Rechtsanwalt - Verfassungsbeschwerde - Willkür - Berufsfreiheit - Berufsausübung

  • Anwaltsblatt

    § 97 BRAGebO, Art 12 GG

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs... . 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BRAO § 48 Abs. 2; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 97 Abs. 2; ; BRAGO § 97 Abs. 1; ; StPO § 140; ; StPO § 142 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Reisekosten des gerichtlich bestellten Strafverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwaltsgebühren werden erstattet

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidigung - Aktuelle Rechtsprechung zu Reise-/Dolmetscherkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1269
  • NStZ 2001, 211
  • StV 2001, 241
  • AnwBl 2001, 372
  • Rpfleger 2001, 198
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    a) Die gerichtliche Bestellung zum Verteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ).

    Sie erfolgt im öffentlichen Interesse daran, dass der Beschuldigte in den Fällen, in denen die Verteidigung aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens notwendig ist (vgl. § 140 StPO), rechtskundigen Beistand erhält (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 - 2 BvR 1169/86 -, JurBüro 1987, Sp. 1029).

    Er kommt auch bei Gesamtbetrachtung der Vergütungsregelung nicht in Betracht; denn der Vergütungsanspruch des bestellten Verteidigers liegt bereits erheblich unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

    Diese Begrenzung ist zwar durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an der Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt; dies gilt aber nur, sofern die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

    Sie ist dann mit dem Recht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 68, 237 ).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Sie ist dann mit dem Recht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 68, 237 ).

    Auch ist das im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu berücksichtigende Gleichheitsgebot (vgl. BVerfGE 54, 251 ) verletzt; denn wenn die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verteidiger nicht vergütungsfrei ausgestaltet ist, so entspricht jedenfalls das Ergebnis der angegriffenen Entscheidungen, nach dem der Beschwerdeführer wegen seiner Tätigkeit als bestellter Verteidiger einen wirtschaftlichen Verlust erleiden müsste, nicht dem Gesetz (§§ 97 Abs. 2 Satz 1, 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO), ohne dass die angegriffenen Entscheidungen dafür eine nachvollziehbare Begründung enthielten.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Sie sind daher an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 83, 1 ; 101, 331 ).

    Sie ist dann mit dem Recht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 68, 237 ).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    a) Die gerichtliche Bestellung zum Verteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ).

    Sie erfolgt im öffentlichen Interesse daran, dass der Beschuldigte in den Fällen, in denen die Verteidigung aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens notwendig ist (vgl. § 140 StPO), rechtskundigen Beistand erhält (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 - 2 BvR 1169/86 -, JurBüro 1987, Sp. 1029).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an, weil dies zur Durchsetzung von Grundrechten des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93b i.V.m. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die angegriffenen Entscheidungen deuten im Blick auf die ständige Rechtsprechung, die ihnen zugrunde liegt, auf eine generelle Vernachlässigung dieser Grundrechte hin (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Dass eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht ausdrücklich gerügt wurde, steht deren Prüfung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 84, 366 ; 85, 214 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Dass eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht ausdrücklich gerügt wurde, steht deren Prüfung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 84, 366 ; 85, 214 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Dass eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht ausdrücklich gerügt wurde, steht deren Prüfung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 84, 366 ; 85, 214 ).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Sie sind daher an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 83, 1 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99
    Sie sind daher an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 83, 1 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 2 BvR 1169/86

    Pflichtverteidiger - Verfassungsrecht - Gebührenregelung - Verfassungsmäßigkeit -

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    aa) Zwar kann die Beistandsbestellung als solche nicht wirksam auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen werden, denn ebenso wie die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 141 Abs. 1 StPO (vgl. insoweit BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99, NStZ 2001, 211; BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 142 Rn. 15) ist die Bestellung eines Beistands gemäß § 397a Abs. 1 StPO auf die jeweils bestellte Person beschränkt; eine Übertragung im Wege der Erteilung einer Untervollmacht ist daher nicht wirksam möglich.
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Wäre die Wahlverteidigerin gemäß § 142 StPO als Pflichtverteidigerin bestellt worden, hätte sie ihre notwendigen Auslagen - einschließlich der Mehrkosten, die dadurch entstanden, dass sie weder Wohnsitz noch Kanzlei am Gerichtsort hatte - ersetzt bekommen (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2000, 2 BvR 813/99, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2014, 1 Ws 770/13, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese gesetzliche Begrenzung des Auslagenerstattungsanspruchs ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, solange die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 - 2 BvR 1169/86 -, JurBüro 1987, Sp. 1029; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, StV 2001, S. 241 f.).

    Die Gerichte haben auch nicht den Bedeutungsgehalt des Berufsgrundrechts, insbesondere nicht die vom Bundesverfassungsgericht in der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung (der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, StV 2001, S. 241 f.) hieraus für das anwaltliche Gebührenrecht abgeleiteten Maßstäbe verkannt.

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