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   AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98   

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https://dejure.org/2000,3885
AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98 (https://dejure.org/2000,3885)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98 (https://dejure.org/2000,3885)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98 (https://dejure.org/2000,3885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels ; Anforderungen an das Vorliegen tatmehrheitlicher Vergehen der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 254
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96

    Ansprüche bei Vorenthaltung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragszeit;

    Auszug aus AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98
    1997 festgestellt worden, dass Fußballwetten nicht das Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB betreffen (NJW-RR 1997, 1008 = Bd. IV, Seite 455).
  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Auszug aus AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98
    Es liegt die gleiche Situation vor, wie bei zahlreichen Bankgeschäften, sei es an der Börse (Aktienkauf) und letztlich mehr oder weniger zahlreichen wirtschaftlichen unternehmerischen, in die Zukunft gerichteten Entscheidungen, die allesamt nicht als Glücksspiel qualifiziert werden (vergl. das Urteil des BGH vom 7.12.1979, HFR 1980 S. 255) zum Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte (vergl. Bd. V. Seite 749).
  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

    Auf der Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen vermag der Senat der in Rechtsprechung und Lehre zum Teil vertretenen gegenteiligen Ansicht, bei Oddset-Wetten handele es sich - generell - nicht um Glücksspiel, sondern um Geschicklichkeitsspiel (z.B. AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 13. Juli 2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98 -, GewArch 2001, 134; LG Bochum, 26. Februar 2002 - 22 KLs 10 Js 121/01 I 49/01 -, NStZ-RR 2002, 170, mit zustimmender Anmerkung Odenthal, NStrZ 2002, 482; Lesch, GewArch 2003, 321 [322]), nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

    Der abweichenden Auffassung vgl. z.B. AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 13.7.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98 -, GewArch 2001, 134, folgt der Senat nicht, weil diese auf einer anderen Definition des Glücksspiels beruht.
  • LG Bochum, 26.02.2002 - 22 KLs 10 Js 121/01

    Oddset-Wetten (§ 284 StGB)

    Es entscheidet der Durchschnitt, so daß der Charakter des Spiels nur einheitlich beurteilt werden kann (Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5, AG Karlsruhe-Durlach, NStZ 2001, Seite 254).

    Abzustellen ist deshalb bei der Frage, ob ein Glücksspiel vorliegt, auf den Durchschnitt der Mitspieler des jeweiligen Spiels (AG Karlsruhe-Durlach, NStZ 2001, Seite 254, Wrage, NStZ 2001, Seite 256).

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