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   BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00   

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https://dejure.org/2000,2232
BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00 (https://dejure.org/2000,2232)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - 4 StR 485/00 (https://dejure.org/2000,2232)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 4 StR 485/00 (https://dejure.org/2000,2232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 257
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
    Als Ansprüche der GmbH gegen die Verfallsbeteiligte kommen in erster Linie solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGHZ 47, 370) oder aber aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) in Betracht, wobei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen nicht ohne weiteres die Regelung des § 814 BGB entgegenstehen würde (vgl. BGH WM 1968, 1201).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
    Der neue Tatrichter wird, falls er die Voraussetzungen des Verfalls gemäß §§ 73 Abs. 3, 73a StGB für gegeben erachtet, auch zu prüfen haben, ob dessen Anordnung für die Verfallsbeteiligte eine unbillige Härte im Sinne des § 73 c StGB wäre (vgl. hierzu BGH wistra 1999, 464).
  • BGH, 20.06.1968 - VII ZR 170/66

    Sachverhaltsüberprüfung unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
    Als Ansprüche der GmbH gegen die Verfallsbeteiligte kommen in erster Linie solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGHZ 47, 370) oder aber aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) in Betracht, wobei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen nicht ohne weiteres die Regelung des § 814 BGB entgegenstehen würde (vgl. BGH WM 1968, 1201).
  • BGH, 04.01.1995 - 3 StR 493/94

    Einziehung - Rechtsmittel - Formale Beteiligung

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
    Das zulässige (vgl. BGH NStZ 1995, 248) Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg.
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Selbst ein rein faktisches Handeln, das auch im Interesse eines Dritten erfolgt, kann die Voraussetzungen des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB erfüllen, selbst wenn dies nicht nach außen erkennbar geworden ist (BGH, Beschluss vom 07.12.2000 - 4 StR 485/00, juris Rn. 5; Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 26; Fischer, 66. Aufl., § 73b Rn. 6; Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1110 f.; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 666; Korte, NZWiSt 2018, 231, 233; LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 16).
  • LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19

    Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften

    Selbst ein rein faktisches Handeln, das auch im Interesse eines Dritten erfolgt, kann die Voraussetzungen des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB erfüllen (BGH, Beschluss vom 07.12.2000 - 4 StR 485/00, juris Rn. 5; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73b Rn. 6; Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1110 f.; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 666; Korte, NZWiSt 2018, 231, 233; Podolsky in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 28. Kapitel III. Rn. 31, 35 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Der Verfall ist danach ausgeschlossen, soweit zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bestehen; es kommt allein auf die rechtliche Existenz solcher Ansprüche, nicht auf deren Geltendmachung an (BGH, BGH, StV 1995, 301; NStZ 1996, 332; 2001, 257; 2003, 533).

    Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, der sich im Rahmen des § 73 Abs. 3 StGB auf Ansprüche gegen den Dritten bezieht (vgl. BGH, NStZ 2001, 257), soll dabei sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs; dem Täter bzw. dem Dritten soll keine doppelte Inanspruchnahme drohen (BGH, wistra 2001, 96; 2004, 299; 2004, 61).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof dem Tatgericht in einer Ende 2000 ergangenen Entscheidung aufgegeben zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche gegen Verfallbeteiligte bestehen (BGH, NStZ 2001, 257).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05

    Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf

    Keine der Konstellationen liegt im Fall des Eigentumsübergangs auf einen an der Tat unbeteiligten Erben vor, er ist weder Tatbeteiligter, Drittempfänger (BGH NStZ 2001, 257) noch Dritteigentümer im Sinne von § 73 StGB.

    Der Eigentumsübergang aufgrund Erbschaft ist ein rechtlich einwandfreier Erwerbsvorgang, der als solcher ohne jeglichen strafrechtlichen Makel ist (BGH NStZ 2001, 257).

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138; BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1).
  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des

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  • KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11

    Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen

    Dabei ist sowohl die Aufklärungspflicht des Gerichts als aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NStZ 2001, 257).
  • BGH, 01.12.2005 - 3 StR 382/05

    Verfall (Vorrang der Ansprüche des Verletzten); erweiterter Verfall

    Maßgebend hierfür ist nach der Rechtsprechung lediglich die rechtliche Existenz des Anspruchs, nicht dagegen die Frage, ob dieser voraussichtlich auch geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1984, 409; 2001, 257, 258).
  • OLG Köln, 19.12.2016 - 2 Ws 772/16

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes und seiner Berufshelfer

    Dabei ist sowohl die Aufklärungspflicht des Gerichts als aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG-NStZ 2001, 257).
  • OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13

    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen

    Dabei ist sowohl die Aufklärungspflicht des Gerichts als aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NStZ 2001, 257).
  • OLG Jena, 27.07.2004 - 1 Ws 234/04

    Anordnung einer Durchsuchung wegen Verdachts der Bestechung; Durchsuchung von

  • OLG Stuttgart, 05.07.2001 - 3 Ws 134/01

    Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme oder eines dinglichen Arrestes

  • OLG München, 19.04.2004 - 2 Ws 167/04

    Erledigung des Haftgrundes "Fluchtgefahr"; Beschwerden gegen die fortbestehenden

  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 3 Ws 526/05

    Arrest; Anordnung; Voraussetzungen

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