Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels erforderlicher Sachaufklärung und Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm über Verjährungsverlängerung für DDR-Alttaten - Angemessenheitsprüfung bzgl Fortführung des Strafverfahrens bei ...
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit - Grundgesetz - Vorlage - Gleichheitssatz - Verjährung - Strafverfolgung - DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährungsfrist
- Judicialis
BVerfGG § 81a; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB/DDR § 141 Abs. 1; ; StPO/DDR § 143; ; StGB § 170 Abs. 1 n.F.; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGStGB Art. 315a Abs. 2; StGB § 170 Abs. 1
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfolgung einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangenen Unterhaltspflichtverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- nomos.de , S. 29 (Kurzinformation)
Richtervorlage zur Verjährungsverlängerung unzulässig
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 02.07.2000 - 542 Js 2254/99
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 261
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Entsprechend dem durch den Straftatbestand beabsichtigten Rechtsgüterschutz reicht die bloße Nichterfüllung des Unterhaltsanspruchs zur Tatbestandsverwirklichung nicht aus (BVerfGE 50, 142 ).Dafür kommt es in Fällen der Heimunterbringung unterhaltsberechtigter Kinder durch eine Behörde auf den Grund und die Zielsetzung der Unterbringung an (BVerfGE 50, 142 ).
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Strafverfahren am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
- BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ).
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ). - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ). - BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit gehört ferner eine Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite einschließlich der Schuldfrage, wenn dies erörterungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 77, 364 ). - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit gehört ferner eine Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite einschließlich der Schuldfrage, wenn dies erörterungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 77, 364 ). - BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Dies gilt auch im Freibeweisverfahren, das der Anklageerhebung und dem Eröffnungsbeschluss im Strafverfahren zugrunde liegt; denn dort gilt die Aufklärungspflicht (vgl. BVerfGE 70, 297 ). - BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Tatbestandsvoraussetzung der Unterhaltspflichtverletzung ist ferner die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (vgl. zu § 1603 Abs. 1 BGB BVerfGE 68, 256 ). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
- BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Wegen möglicherweise eingetretener absoluter Verfolgungsverjährung Aussetzung der …
Wird diesem Grundsatz widersprochen, so hat dies Auswirkungen zumindest auf das Strafmaß und kann möglicherweise zu einem Verfahrenshindernis führen (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261 ff. m.w.N.). - BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit gehört auch eine Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite, wenn diese erörterungsbedürftig ist (BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 77, 364 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261).
Rechtsprechung
BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00 |
Vernehmung des Vergewaltigungsopfers
§ 247a StPO, Subsidiarität der Videovernehmung gegenüber Ausschluß der Öffentlichkeit (§ 171b GVG) und Entfernung des Angeklagten (§ 247 StPO) ist kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 d MRK
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 247 Satz 2 und 4 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 3d EMRK; § 171 b GVG; § 247a StPO
Zeugenvernehmung; Ausschluß der Öffentlichkeit; Audiovisuelle Vernehmung; Unmittelbarkeit; Zeugenschutz - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Vernehmung - Zeuge - Haupverhandlung - Entfernung des Angeklagten - Sitzungszimmer - Menschenrechte - Zeugenschutz
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 247a; ; StPO § 250 Abs. 1; ; StPO § 247 Satz 4; ; GVG § 171b Abs. 1; ; GVG § 171b Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 247, § 247 a, § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten nach § 247 StPO und Möglichkeit einer Videovernehmung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 261
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.08.1999 - 1 StR 367/99
Prozeßkostenhilfe; Nebenklage; Beistand
Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00
Soweit die Nebenklägerinnen beantragt haben, ihnen Frau Rechtsanwältin Sch. aus Regensburg auch für das Revisionsverfahren als Beistand beizuordnen (§§ 397a Abs. 1, 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StPO) ist der Antrag gegenstandlos, weil die durch das Landgericht erfolgte Bestellung für das Revisionsverfahren fortwirkt (BGH, Beschl. vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 -).
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation …
An ihr ist grundsätzlich festzuhalten; daran ändert auch die Einfügung des § 247 a StPO (audiovisuelle Zeugenvernehmung) durch das Zeugenschutzgesetz vom 30.4.1998 (BGBl. I 820) nichts: Denn zum einen regelt § 247 a StPO nicht den Fall des § 247 Satz 1 StPO, dass nämlich zu befürchten ist, ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, zum anderen geht nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Entfernung des Angeklagten gem. § 247 StPO einer audiovisuellen Zeugenvernehmung vor (vgl. BGH NStZ 2001, 261, 262; Diemer NJW 1999, 1667, 1669 f.; kritisch Rieß StraFo 1999, 1, 6; Kuckein StraFo 2000, 397, 398). - BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
Zutreffend hat das Landgericht den Vorrang einer Verfahrensweise nach § 247 StPO vor einer solchen nach § 247a StPO beurteilt (BGHR StPO § 247a Audiovisuelle Vernehmung 3; BGH StV 2002, 10, 11). - LSG Bayern, 19.02.2008 - L 15 VG 11/06
Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach einem vorsätzlichen, rechtswidrigen …
Im Rahmen des sich anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens hat das Sozialgericht Regensburg (SG) das Urteil des Landgerichts R. vom 19.04.2002 - 2 KLs 140 Js 14843/99 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.10.2000 - 1 StR 383/00 -, beigezogen.