Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.09.2000

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00   

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BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00 (https://dejure.org/2000,1972)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2000 - 2 StR 204/00 (https://dejure.org/2000,1972)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 (https://dejure.org/2000,1972)
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Messerstiche ins Gesicht

§§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);

'niedriger Beweggrund', Gesamtwürdigung;

Verdeckungsabsicht;

§ 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;

§§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; 211 StGB; § 16 StGB; § 22 StGB
    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten; Aufgabe der Rechtsprechung im "Blutrauschfall"; Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Verdeckungsabsicht; Condicio sine qua non; Vorsatz; Unbeachtlicher Irrtum über den Kausalverlauf; Versuch; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötungsdelikte, Erfolgszurechnung bei vorsätzlichem Eingreifen eines Dritten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zur fortwirkendes Kausalität

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Fortwirkende Kausalität

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 29
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00
    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00
    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

  • BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66

    Ursächlichkeit einer Pflichtwidrigkeit zum Zeitpunkt der Begehung bei

    Auszug aus BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00
    Denn die Kammer hat jedenfalls nicht verkannt, daß der Angeklagte den Tod J.'s verursacht und mithin ein vollendetes Tötungsverbrechen begangen hätte, wenn durch sein Handeln der Eintritt des - womöglich ohnehin schon nahenden - Todes nur noch beschleunigt worden wäre (BGHSt 7, 287 f; 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218 f; 1985, 26 f; BGH StV 1986, 59, 200; BGH StGB vor § 1/Kausalität, Angriffe, mehrere 1; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 212 Rdn. 3).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Dabei ist gleichgültig, ob neben der Tathandlung noch andere Umstände, Ereignisse oder Geschehensabläufe zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (BGH, Urteil vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00, NStZ 2001, 29, 30).

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

    Eine Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwesentlich anzusehen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 166; Urteil vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Vogel in LK-StPO, 12. Aufl., § 16 Rn. 56 ff. mwN).

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60 aaO; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Denn mitursächlich bleibt das Täterhandeln auch dann, wenn ein Dritter (hier: Polizei) daran anknüpft und die von dem Täter verursachten Gegebenheiten Bedingung für das Eingreifen des Dritten sind (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).

    Dabei ist gleichgültig, ob neben der Tathandlung noch andere Umstände, Ereignisse oder Geschehensabläufe zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).

    Durch ein solches wird der Kausalzusammenhang nicht unterbrochen, sondern gerade erst vermittelt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030; Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 13 Rdn. 77 m.w.N.).

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW 1994, 205; NStZ 2001, 29, 30; OLG Stuttgart MDR 1980, 951; OLG Celle NJW 1991, 2816).

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    d) Die Kausalität im Sinne eines Fortwirkens des Täterhandelns bis zum Todeserfolg in Gestalt einer Verknüpfung von Handlungs- und Ursachenzusammenhängen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 Rn. 43, 46 mwN: Einschränkungen der Zurechenbarkeit lediglich bei Selbstgefährdung, selbstschädigendem Verhalten oder überlegenem Sachwissen; Fischer, StGB, 67. Aufl., vor § 13 Rn. 36 ff., 38; § 222 Rn. 2, 2c, 28) hat die Jugendkammer - insoweit unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. August 2000 (2 StR 204/00, dort Rn. 10) - ebenfalls zutreffend bejaht.
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Erforderlich für eine Zurechnung ist demnach, dass die vom Täter ursprünglich gesetzte Ursache trotz des in den Kausalverlauf eingreifenden Verhaltens des Dritten wesentlich fortwirkt, der Dritte also hieran anknüpft (BGH NStZ 2001, 29; BGHSt 4, 22; BGHSt 4, 362).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Erforderlich ist demnach, dass die vom Täter ursprünglich gesetzte Ursache trotz des in den Kausalverlauf eingreifenden Verhaltens des Dritten wesentlich fortwirkt, der Dritte also hieran anknüpft (BGHSt 4, 22; BGHSt 4, 362; BGH NStZ 2001, 29, 30 m.w.N. aus Rspr. und Schrifttum).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die F. am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200) haben können.

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Der Schuldspruch gegen diesen Angeklagten wegen Mordes ist daher rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Angriffe, mehrere 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Doppelkausalität 2 m.w.N.).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Dagegen schließt es die Ursächlichkeit des Täterhandelns nicht aus, dass ein weiteres Verhalten, sei es des Täters, sei es des Opfers, sei es auch Dritter, an der Herbeiführung des Erfolgs mitgewirkt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2000, Az.: 2 StR 204/00 = NStZ 2001, 29-31, Rn. 10 m.w.N.).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die ... am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200 [BGH 02.10.1985 - 3 StR 376/85]) haben können.

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

    Abweichungen zwischen dem vorgestellten und dem wirklichen Kausalverlauf sind dann unwesentlich und für den Tatbestandsvorsatz irrelevant, wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH, Urt. v. 30.8.2000 - 2 StR 204/00 - NStZ 2001, 29).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 498/13

    Zulässige aber trotz objektivem Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbegründete

  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 158/17

    Kein sachlich-rechtlich beachtlicher Erörterungsmangel bei der Beweiswürdigung

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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00   

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https://dejure.org/2000,3023
BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00 (https://dejure.org/2000,3023)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - 5 StR 404/00 (https://dejure.org/2000,3023)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00 (https://dejure.org/2000,3023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 29
  • StV 2001, 453
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Trotz des erheblichen Gewichtes der Tat und der Vorbelastung des Angeklagten, sämtlich vom Landgericht ohne Rechtsfehler in die Strafzumessung eingestellt, ist die verhängte Freiheitsstrafe von 13 Jahren derart hoch, daß sie ihrer Aufgabe, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345, 349), nicht mehr entspricht.
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Der neue Tatrichter sollte auch Erwägungen (wie etwa UA S. 20) vermeiden, die die Besorgnis wecken könnten, er gehe etwa von einem linearen Verhältnis zwischen Tatschwere und Tatschuld einerseits und der innerhalb des gegebenen Strafrahmens festzusetzenden Strafe andererseits aus (vgl. BGHSt 34, 355, 359 f. m.N.; BGH NStZ 1983, 217).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82

    Strafzumessung - Durchschnittliche Schwere - Tateinordnung - Gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Der neue Tatrichter sollte auch Erwägungen (wie etwa UA S. 20) vermeiden, die die Besorgnis wecken könnten, er gehe etwa von einem linearen Verhältnis zwischen Tatschwere und Tatschuld einerseits und der innerhalb des gegebenen Strafrahmens festzusetzenden Strafe andererseits aus (vgl. BGHSt 34, 355, 359 f. m.N.; BGH NStZ 1983, 217).
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).
  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung

    Soweit früherer Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29) eine gegenteilige Rechtsauffassung entnommen werden kann, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten die - an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73; vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94; vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29 mit abl.
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

    Ob dieser Rechtsprechung, gefolgt werden kann - der Senat teilt die Bedenken des 2. Strafsenats hiergegen (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2000, 358 Nr. 36; BGH NStZ-RR 1998, 326; vgl. auch die Rechtsprechung des 5. Strafsenats NStZ 2001, 29) - kann offen bleiben, weil die Feststellungen die strafmildernde Bewertung der grundsätzlichen Bereitschaft des Tatopfers im vorliegenden Fall nicht tragen.
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Der Senat hält insoweit - entgegen den vom 2. Strafsenat geäußerten Bedenken (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30; BGH. Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 - an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BGH StV 1995, 635 : 1996.26; wie hier auch der 5. Strafsenat, Beschluß vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00).
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