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   BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/99   

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https://dejure.org/2001,27446
BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/99 (https://dejure.org/2001,27446)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - 1 StR 512/99 (https://dejure.org/2001,27446)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 1 StR 512/99 (https://dejure.org/2001,27446)
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Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Tatmehrheit zwischen Diebstahl einer Scheckkarte und Computerbetrug

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 316
  • MMR 2001, 680
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 12.03.2015 - 1 RVs 15/15

    Kreditkarte ausgenutzt - nicht strafbar

    Da die Kreditkarte als solche keinen Sachwert verkörperte (vgl.BGH, Urt. v. 18.07.2007 - 2 StR 69/07 = BeckRS 2007, 12907 und BGH NStZ 2001, 316), kommt nur eine Einverleibung der Kreditkarte(n) selbst in das Vermögen der Angeklagten in Betracht.
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Das durch den Geldautomaten ausgezahlte Bargeld wird aus dem Vermögen des Geldinstituts ausgefolgt (BGH NStZ 2001, 316; vgl. auch BGHSt 38, 120, 122).

    Die auszahlende Bank hat grundsätzlich gegenüber dem Kontoinhaber, auf dessen Konto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, keinen Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 670, 675 Abs. 1 BGB; denn die Auszahlung ist nicht aufgrund wirksamer Weisung des Berechtigten (im Sinne von § 665 BGB), sondern durch das Handeln eines Unbefugten erfolgt (BGH NStZ 2001, 316; NJW 2001, 286 f.).

    Der bei der auszahlenden Bank eingetretene Vermögensschaden wird auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer saldierenden Betrachtungsweise durch einen unmittelbar durch die in Rede stehenden Vermögensverfügung herbeigeführten Ersatzanspruch gegen den Kontoinhaber kompensiert (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 316, 317).

    Er wäre im Übrigen aber auch regelmäßig keine Kompensation im oben genannten Sinne (vgl. BGH NStZ 2001, 316, 317).

    Mit der Entwendung der Mastercard und der Zueignung durch den Täter tritt noch kein Vermögensschaden ein, weil diese den Wert, auf den mit ihrer Nutzung zurückgegriffen werden kann, nicht selbst verkörpert; sie verbrieft keine Forderung (vgl. BGH NStZ 2001, 316 - zur Scheckkarte -).

  • LG Heilbronn, 29.11.2021 - 8 Qs 29/21

    Computerbetrug bei unberechtigter Verwendung einer EC-Karte; Erforderlichkeit

    Dies wird im Rahmen des § 263a StGB grundsätzlich auf Ausgleichsansprüche übertragen, die das Kreditinstitut bei unbefugter Verwendung einer fremden EC-Karte gegen den Kontoinhaber z.B. infolge unsorgfältiger Aufbewahrung von Karte und PIN besitzt (BGH NStZ 2001, 316; BGH, NStZ 2008, 396; Waßmer in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, StGB § 263a Rn. 81; Gaede in Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 3. Auflage 2020, § 263a Rn. 20 m.w.N.).

    Ein möglicher Schadenersatzanspruch gemäß § 675v Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB stellt eine unsichere Vermögensposition dar, die regelmäßig nicht geeignet ist, den entstanden Verlust unmittelbar auszugleichen (vgl. BGH NStZ 2001, 316).

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