Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.01.2001 | BGH, 06.12.2000

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2965
BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00 (https://dejure.org/2001,2965)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2001 - 1 StR 523/00 (https://dejure.org/2001,2965)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 1 StR 523/00 (https://dejure.org/2001,2965)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Zurückweisen eines Beweisantrages - Aussagen von Polizeibeamten - Unerreichbarkeit von Beweismitteln - Identität eines Informanten - Verdeckter Ermittler - Vertraulichkeitsaussage - Sperrerklärung

  • Judicialis

    StPO § 96

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96, § 110 Abs. 3, § 244 Abs. 3 S. 2
    Unerreichbarkeit eines Informanten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 333
  • StV 2001, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00
    Ein Informant darf solange nicht als unerreichbares Beweismittel angesehen werden, als nicht eine Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde entsprechend § 96 StPO vorliegt (BGHSt 30, 34; 35, 82).

    Es reicht nicht aus, wenn, wie hier, eine nachgeordnete Behörde entscheidet (BGHSt 35, 82, 85 m.w.Nachw.).

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00
    Da dem Gericht eine Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde (vgl. BGHSt 41, 36, 38) nicht vorlag, durfte der Beweisantrag nicht wegen Unerreichbarkeit der Zeugen abgelehnt werden.
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00
    Ein Informant darf solange nicht als unerreichbares Beweismittel angesehen werden, als nicht eine Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde entsprechend § 96 StPO vorliegt (BGHSt 30, 34; 35, 82).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Er lässt außer Acht, dass eine Sperrerklärung analog § 96 StPO dem Gericht die Einführung und Verwertung von Beweissurrogaten für das gesperrte Beweismittel in die Hauptverhandlung nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 57, 250 [Verlesung von Niederschriften]; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 -, juris; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2001 - 1 StR 523/00 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, juris), solange die Sperrerklärung nicht willkürlich, offensichtlich rechtsfehlerhaft oder ohne Angaben von Gründen erlassen worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Der Betroffene kann möglicherweise auch von der Anwesenheit ausgeschlossen werden, wenn eine rechtmäßige Sperrerklärung (§ 96 StPO in entsprechender Anwendung [BGH, Beschl. v. 16.01.2001, NStZ 2001, 333] i.V.m. § 68 Abs. 1 BBG / § 46 Abs. 1 HmbBG i.V.m. § 37 Abs. 3 BeamtStG [vgl. unter dem Gesichtspunkt der Begrenzung des Beweiserhebungsrechts: BVerfG, Beschl. v. 17.06.2009, NVwZ 2009, 1353]) vorliegt und der Zeuge sonst nicht "freigegeben" wird (vgl. BGH, Urt. v. 2.07.1996, NJW 1996, 2738).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Der Betroffene kann möglicherweise auch von der Anwesenheit ausgeschlossen werden, wenn eine rechtmäßige Sperrerklärung (§ 96 StPO in entsprechender Anwendung [BGH, Beschl. v. 16.01.2001, NStZ 2001, 333] i.V.m. § 68 Abs. 1 BBG / § 46 Abs. 1 HmbBG i.V.m. § 37 Abs. 3 BeamtStG [vgl. unter dem Gesichtspunkt der Begrenzung des Beweiserhebungsrechts: BVerfG, Beschl. v. 17.06.2009, NVwZ 2009, 1353]) vorliegt und der Zeuge sonst nicht "freigegeben" wird (vgl. BGH, Urt. v. 2.07.1996, NJW 1996, 2738).
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   BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00   

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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Verurteilung zur Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis - Erhöhung der Freiheitsstrafe - Anordnung der Sicherungsverwahrung - Verfahrensrüge - Sachbeschwerde - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs - Aussetzung zur Bewährung - Offener ...

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 1; ; StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Strafzumessung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 333
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00
    Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 2661267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00
    Deren Auslegung läßt einen entsprechenden Beschränkungswillen der Beschwerdeführerin erkennen (vgl. zur Auslegung in solchen Fällen BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; Kuckein in KK-StPO 4. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88

    Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00
    Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 2661267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
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   BGH, 06.12.2000 - 1 StR 500/00   

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https://dejure.org/2000,7120
BGH, 06.12.2000 - 1 StR 500/00 (https://dejure.org/2000,7120)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2000 - 1 StR 500/00 (https://dejure.org/2000,7120)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 500/00 (https://dejure.org/2000,7120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 333
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Eine körperlich schwere Misshandlung ist dann anzunehmen, wenn die körperliche Integrität des Opfers schwer, das heißt mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000, 1 StR 500/00 ).
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