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   BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01   

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BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,2290)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - 4 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,2290)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,2290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB
    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung); Vorherige Durchführung gegen Entgelt; Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur bei weiteren entwürdigende Umstände; Verwenden eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzwingung des Beischlafs - Eindringen in den Körper - Sexuelle Handlungen - Durchführung sexueller Handlungen gegen Entgelt - Besonders schwerer Fall - Sexuelle Nötigung - Weitere entwürdigende Umstände - Erniedrigung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
    Strafzumessung bei der Vergewaltigung einer Prostituierten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2185
  • NStZ 2001, 369
  • StV 2001, 451
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper;

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Erzwingt der Täter nur solche dem Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung), zu deren Durchführung sich das Tatopfer zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hatte, ist das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur erfüllt, wenn weitere entwürdigende Umstände die "besondere Erniedrigung" des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben (im Anschluß an BGH NJW 2000, 672).

    Grundsätzlich bedarf es aber, wie der Senat in der Entscheidung BGH NJW 2000, 672 f. = StV 2000, 198 ff. (m.krit.Bspr. Renzikowski NStZ 2000, 367 f.) näher ausgeführt hat, jeweils der positiven Feststellung der Umstände des Einzelfalls, die in wertender Betrachtung die Annahme der "besonderen Erniedrigung" des Tatopfers stützen (so auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 177 Rdn. 23 d; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 20; a.A. Renzikowski aaO).

    d) Der aufgezeigte Rechtsfehler läßt, den Schuldspruch in diesem Fall wegen "Vergewaltigung" unberührt; soweit nach der Senatsentscheidung NJW 2000, 672 bei Nichtannahme "besonderer Erniedrigung" in diesen Fällen die Tat im Schuldspruch nur als "sexuelle Nötigung" zu bezeichnen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).

    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen, liegt darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers liegt, sondern in den weiter verwirklichten Straftatbeständen, mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will (BGH StV 1996, 26, 27).

  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).

    Das läßt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht (so der 2. Strafsenat des BGH bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30), unberührt.

  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (BGH, Beschluß vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    b) Hiernach hat das Landgericht den Angeklagten zu Recht nach § 177 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1 StGB wegen "Vergewaltigung" (zur Bezeichnung der Tat im Schuldspruch vgl. BGH NJW 1998, 2987, 2988; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 11) verurteilt.
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Zwar ist nach der Legaldefinition in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB jede erzwungene sexuelle Handlung, die "mit dem Eindringen in den Körper verbunden" ist, auch dann, wenn sie keinen Beischlaf darstellt, im Schuldspruch nicht als "sexuelle Nötigung", sondern als Vergewaltigung zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 23. März 1999 - 1 StR 25/99, bei Pfister NStZ-RR 1999, 353 Nr. 32; Lackner/Kühl aaO).
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00

    Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Hierfür genügt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bei der Tat als Drohmittel einsetzt (BGH StV 1998, 487; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00, jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Hierfür genügt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bei der Tat als Drohmittel einsetzt (BGH StV 1998, 487; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00, jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu

  • BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99

    Vergewaltigung

  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    Der von der Strafkammer zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2001 (NStZ 2001, 369) betraf den Fall eines grundsätzlich gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen bereiten Tatopfers.
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Ob eine andere ähnliche sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt, bedarf grundsätzlich der positiven Feststellung der Umstände des Einzelfalls, die in wertender Betrachtung die Annahme der besonderen Erniedrigung des Tatopfers stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - 4 StR 79/01, NJW 2001, 2185, 2186; Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672, 673 (jew. zu § 177 Abs. 2 StGB aF)).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Nachdem eine Beischlafshandlung vorlag, wäre dann auch die Bezeichnung der Tat im Schuldspruch als "Vergewaltigung" trotz Verneinung der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB weiterhin zutreffend (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2185, Rn. 7, 9 bei juris; LK/Hörnle, 12. Aufl. 2009, § 177 StGB Rn. 213; Fischer a.a.O. § 177 StGB Rn. 162; a.A. MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl. 2017, § 177 StGB Rn. 209).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Dies kommt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter aufgrund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit dem Messer Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 7, NStZ 2001, 369; Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 439/05; s. aber auch BGH NStZ 2000, 254) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor dem gefährlichen Werkzeug den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt.
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 368/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen)

    Wegen der Tenorierung im Fall der Vergewaltigung (Fall 7 der Urteilsgründe) verweist der Senat auf BGH NJW 2001, 2185, 2186.
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Der Tatbestand erfasst nach geltender Rechtslage die Vornahme sexueller Handlungen, mit denen sich der Täter - auch ohne Nötigungsmittel (vgl. Hoven, NStZ 2020, 578; zur früheren Rechtslage noch BGH, Beschlüsse vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 16; abl.
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

    c) Einen weiteren Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten stellt es hier dar, daß die Kammer der grundsätzlichen Bereitschaft der Zeugin zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung "ausschlaggebende" (UA S. 9) Bedeutung für die Annahme eines minder schweren Falles beigemessen hat Diese Argumentation des Landgerichts ähnelt den Erwägungen der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, NStZ 2001, 369 - zum Abdruck in BGHSt bestimm), wonach für die Annahme eines besonders schweren Falles über die Verwirklichung eines Regelbeispieles des Absatzes 2 zum Nachteil einer Prostituierten hinaus zusätzlich weitere entwürdigende Umstände erforderlich sind, die eine besondere Erniedrigung des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben.
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 439/05

    Vergewaltigung (Versuch; Vollendung); sexuelle Nötigung

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter - wie hier der Angeklagte - auf Grund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit der spitzen Haushaltsschere Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ 2001, 369; NStZ-RR 1999, 7; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 84; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. § 250 Rdn. 29 jeweils m.w.N.) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor der Schere den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt.
  • BGH, 06.11.2007 - 3 StR 418/07

    Ablehnung eines Sachverständigengutachtens (eigene Sachkunde); besonders schwerer

    Angesichts der Besonderheiten der Tat, auf die das Landgericht zutreffend abgestellt hat (Verbringen der Nebenklägerin gegen ihren Willen von H. aus in eine ihr unbekannte Gegend, Anhalten auf freiem Feld und die dadurch beim Opfer hervorgerufene große Angst), der festgestellten Tatmotivation des Angeklagten, die Nebenklägerin "zur Strafe" nicht nur auszusetzen, sondern sich zuvor von ihr noch sexuell befriedigen zu lassen, und seines Verhaltens unmittelbar im Anschluss an die Tat (Wenn sie nicht sofort aussteige und verschwinde, werde er sie im Steinhuder Meer ertränken), das eine deutliche Missachtung der Nebenklägerin ausdrückt und zugleich die vom Angeklagten beabsichtigte besondere Erniedrigung ihrer Person durch die Tat deutlich macht, ist dies auch unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGH NStZ 2001, 369 aufgestellten Maßstäbe nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01

    Glaubwürdigkeitsüberprüfung; Beweiswürdigung; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung;

    Das Landgericht ist vom zutreffenden Strafrahmen des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ausgegangen Manipulationen in der Scheide, gefolgt von dem Versuch des Analverkehrs stellen ein die Geschädigte besonders erniedrigendes Verhalten dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) - Strafrahmenwahl 12; BGH NStZ 2001, 369), das keiner ins einzelne gehenden Erörterung durch das Landgericht bedurfte.
  • LG Essen, 11.01.2021 - 65 KLs 41/20

    Besonders schwerer sexueller Übergriff

  • BGH, 06.09.2007 - 3 StR 418/07
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