Weitere Entscheidung unten: AG Eisenhüttenstadt, 21.11.2000

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   BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00   

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https://dejure.org/2001,10
BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 (https://dejure.org/2001,10)
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Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug

§§ 102, 103, 105 StPO, Art. 13 Abs. 2 GG, enge Auslegung von "Gefahr im Verzug", voll justitiabler unbestimmter Rechtsbegriff, Pflicht zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehalts, Dokumentations- und Begründungspflichten der Strafverfolgungsbehörden vor Vornahme der Durchsuchung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen aufgrund von Gefahr im Verzug nach GG Art 13 Abs 2: Richtervorbehalt - enge Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gefahr im Verzug - Enge Auslegung - Richterliche Durchsuchungsanordnung - Begründung mit Tatsachen - Regelzuständigkeit des Richters - Auslegung - Unbeschränkte richterliche Kontrolle - Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang

  • Judicialis

    StPO § 103; ; StPO § ... 105; ; StPO § 105 Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO §§ 102 ff.; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 21 e Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 113; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • RA Kotz

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung aufgrund "Gefahr im Verzug":

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Richtervorbehalt bei "Gefahr im Verzug"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 13 Abs. 2; stopp § 105 Abs. 1 S. 1
    Durchsuchung einer Wohnung wegen Gefahr im Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Anforderungen an Wohnungsdurchsuchung wegen »Gefahr im Verzug«

  • nomos.de PDF, S. 32 (Leitsatz)

    Art. 13 Abs. 1 u. 2, 19 Abs. 4 GG; § 105 Abs. 1 StPO
    Durchsuchung einer Wohnung/Gefahr im Verzug/Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Durchsuchungen bei "Gefahr im Verzug" // enge Begriffsauslegung

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Blutalkoholuntersuchung nur (?) mit Gerichtsbeschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Gefahr im Verzug

  • nomos.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)

    »Gefahr im Verzug« für den Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchungen? (Dr. Bernd Asbrock; NJ 2001, 293)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 105 Abs. 1 StPO; Art. 13 Abs. 2 GG
    Strafprozessrecht, Durchsuchung einer Wohnung wegen "Gefahr im Verzug"

  • richterbund.info PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richtervorbehalt und mündliche Entscheidungen (Till Halfmann; FORUM 2010, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 142
  • NJW 2001, 1121
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • NStZ 2001, 382
  • NJ 2001, 307 (Ls.)
  • StV 2001, 207
  • StV 2001, 322
  • DVBl 2001, 637
  • DB 2001, 951
  • Rpfleger 2001, 264
 
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Wird zitiert von ... (544)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (BVerfGE 84, 34 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (BVerfGE 88, 40 ).

    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ).

    Sie sind nichts weiter als Elemente der Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen (Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Januar 1985, Art. 19 Abs. 4, Rn. 198; Schenke in: Bonner Kommentar, Dezember 1982, Art. 19 Abs. 4, Rn. 353) und rechtfertigen nicht schon von sich aus eine Kontrollbeschränkung der Gerichte (Schmidt-Aßmann in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Januar 2000, Einleitung, Rn. 188; vgl. auch BVerfGE 88, 40 ).

    Den Materialien zu Art. 13 GG ist aber nicht zu entnehmen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese reichsgerichtliche Rechtsprechung übernehmen wollten oder dass sie die richterliche Überprüfbarkeit von "Gefahr im Verzug" überhaupt als Problem gesehen und erörtert hätten (vgl. Doemming/Füsslein/Matz, Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, in: JöR N. F., Bd. 1, 1951, S. 138 ff.; s. auch BVerfGE 88, 40 zu Art. 7 Abs. 5 GG).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    "Gefahr im Verzug" sei nach dem Maßstab aus BVerfGE 51, 97 (111) auszulegen.

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 ).

    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 51, 97 ; 96, 27 ).

    Zu demselben Ergebnis führt der Grundsatz, dass derjenigen Auslegung einer Grundrechtsnorm der Vorzug zu geben ist, die ihre Wirkungskraft am stärksten entfaltet (BVerfGE 51, 97 ).

    Gefahr im Verzug ist also immer dann anzunehmen, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (BVerfGE 51, 97 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    a) Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).

    Insgesamt dient der Richtervorbehalt der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG (BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ).

    Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergeben sich daher für die Strafverfolgungsbehörden Dokumentations- und Begründungspflichten, die den wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz erst möglich machen (vgl. schon BVerfGE 61, 82 ; 69, 1 ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    b) Auf der Grundlage dieser Dokumentation haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Durchsuchungsanordnung in einem späteren gerichtlichen Verfahren zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 49, 24 ).

    Nur eine vollständige Begründung ermöglicht dem von der Durchsuchung Betroffenen eine sachgerechte Verteidigung seines Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG und dem Gericht die von Verfassungs wegen gebotene effektive Kontrolle der Anordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 50, 287 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (BVerfGE 84, 34 ).

    Vielmehr ist auch die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe von Verfassungs wegen grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Behörden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen haben (BVerfGE 64, 261 ; 84, 34 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (BVerfGE 42, 212 ).

    Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Bei Maßnahmen wie der Durchsuchung oder auch dem Haftbefehl, die in der Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergehen, soll seine Einschaltung insbesondere auch für eine gebührende Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sorgen (BVerfGE 9, 89 ).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ).

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    b) Auf der Grundlage dieser Dokumentation haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Durchsuchungsanordnung in einem späteren gerichtlichen Verfahren zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 49, 24 ).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Vielmehr ist auch die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe von Verfassungs wegen grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Behörden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen haben (BVerfGE 64, 261 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • RG, 01.12.1892 - 3441/92

    Steht dem Richter eine Nachprüfung zu, ob für die Vornahme einer Beschlagnahme

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 103, 142 ).

    Richter können aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ).

    Vorausgesetzt ist allerdings, dass sie die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme eingehend prüfen und die Gründe schriftlich festhalten (zu den Anforderungen an die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung vgl. BVerfGE 109, 279 ; zur Kritik an der Praxis der Ausübung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen vgl. BVerfGE 103, 142 , m.w.N.).

    Für die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Annahme eines Eilfalls bestehen dabei indes wiederum verfassungsrechtliche Vorgaben (vgl. BVerfGE 103, 142 zu Art. 13 Abs. 2 GG).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Insbesondere bedarf es der vollständigen Information seitens der antragstellenden Behörde über den zu beurteilenden Sachstand (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Richter können aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 103, 142 ; 120, 274 ).

    Hieraus folgt zugleich das Erfordernis einer hinreichend substantiierten Begründung und Begrenzung der Abfrage der begehrten Daten, die es dem Gericht erst erlaubt, eine effektive Kontrolle auszuüben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Überdies sind die zu übermittelnden Daten nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinreichend selektiv und in klarer Weise zu bezeichnen (vgl. BVerfGE 103, 142 ), so dass die Diensteanbieter eine eigene Sachprüfung nicht vornehmen müssen.

    Der Gesetzgeber sollte bei einer Neuregelung erwägen, ob es sachdienlich wäre, den strengen Anforderungen an eine substantiierte Begründung richterlicher Anordnungen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ; 109, 279 ) durch eine spezielle und differenzierte Vorschrift Nachdruck zu verleihen.

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Rechtsprechung
   AG Eisenhüttenstadt, 21.11.2000 - 22 Ds 612/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25631
AG Eisenhüttenstadt, 21.11.2000 - 22 Ds 612/00 (https://dejure.org/2000,25631)
AG Eisenhüttenstadt, Entscheidung vom 21.11.2000 - 22 Ds 612/00 (https://dejure.org/2000,25631)
AG Eisenhüttenstadt, Entscheidung vom 21. November 2000 - 22 Ds 612/00 (https://dejure.org/2000,25631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 382 (Ls.)
  • NStZ-RR 2001, 280
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