Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3236
BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01 (https://dejure.org/2001,3236)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3 StR 48/01 (https://dejure.org/2001,3236)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01 (https://dejure.org/2001,3236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 415
  • StV 2001, 621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).

    Vielmehr bedurfte es hierfür noch eines weiteren Willensentschlusses des Angeklagten nach Eintritt einer ihm für die Tatausführung geeignet erscheinenden Situation (vgl. BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38).

  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).

    Vielmehr bedurfte es hierfür noch eines weiteren Willensentschlusses des Angeklagten nach Eintritt einer ihm für die Tatausführung geeignet erscheinenden Situation (vgl. BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38).

  • BGH, 06.10.1977 - 4 StR 404/77

    Verurteilung wegen Diebstahl - Betreten eines Juweliergeschäfts zwecks Wegnahme

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
    Insoweit unterscheidet sich vorliegender Sachverhalt von der Fallgestaltung, die dem Urteil des 4. Strafsenats vom 6. Oktober 1977 - 4 StR 404/77 - zugrunde lag.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; Beschlüsse vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    b) Bei Diebstahlsdelikten ist demgemäß darauf abzustellen, ob aus Tätersicht bereits die konkrete Gefahr eines ungehinderten Zugriffs auf das in Aussicht genommene Stehlgut besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; siehe auch schon RGSt 54, 254, 255).

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    In den Bereich des Versuchs einbezogen ist vielmehr auch ein für sich gesehen noch nicht tatbestandsmäßiges Handeln, soweit es nach der Vorstellung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert ist oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364; Beschluss vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 8 f.; Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen; der Täter muss subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzen, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 202 f.; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, NStZ 2001, 415, 416 mwN).

    Damit sollte ihr Tun noch nicht unmittelbar in Wegnahmehandlungen einmünden (vgl. schon RG JW 1926, 2753; siehe auch BGH, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 4 StR 404/77; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, aaO, jeweils mwN).

  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Versuchsbeginn bei Cash Trapping

    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6; BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6; Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).

    Ein weiterer Willensimpuls ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Täter noch auf eine günstige Gelegenheit zur Tatausführung wartet (vgl. BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 8) oder entsprechend seines Tatplans vor der eigentlichen Ausführungshandlung innerhält, um zu entscheiden, ob er die Tat sogleich, erst nach einer gewissen Zeit oder - bei unvertretbarem Risiko - überhaupt nicht mehr begehen soll (vgl. BGH v. 26.07.1989, 2 StR 342/89, juris Rn. 3).

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Hätte sich der Angeklagte, als er im Keller seines Hauses das Gas ausströmen ließ, vorgestellt, zur Herbeiführung der Explosion bedürfe es zwingend noch weiterer von ihm später zu erbringender Handlungen und bis dahin könne nichts passieren, dann hätte er die Schwelle zum Versuch des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion noch nicht überschritten (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGHR StGB § 22 Ansetzen 21, 26, 29).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales bedarf es hierfür nicht (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 133; NStZ 1993, 398; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; NStZ 2014, 447; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392).

    Es genügt vielmehr, dass der Täter solche Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes vorgelagert sind und unmittelbar in die straftatbestandliche Handlung einmünden (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 133; NStZ 1993, 398; NStZ 2001, 415; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).

    Der Versuch einer Straftat erstreckt sich damit auch auf Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1986, 20; NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).

    Voraussetzung ist, dass der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und der Täter objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 1999, 395; NStZ 2001, 415; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392).

  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20

    Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl

    Es genügt vielmehr, dass der Täter solche Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Merkmals des gesetzlichen Tatbestandes vorgelagert sind und unmittelbar in die tatbestandliche Handlung einmünden (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 133; NStZ 1993, 398; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; NStZ 2014, 447; NJW 2014, 1463; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392); OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).
  • LG Bielefeld, 06.03.2018 - 11 Ns 41/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein unmittelbares Ansetzen insgesamt dann anzunehmen, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, sodass sein Tun ohne wesentliche Zwischenakte - d.h. ohne einen weiteren Willensimpuls oder eine Mitwirkungshandlung eines anderen - in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (BGHSt 28, 162, 163; BGH NStZ 2001, 415, BGH NStZ 2013, 156, 157; Münchener Kommentar Hoffmann-Holland, StGB, 3. Aufl., § 22 Rdnr. 111).
  • OLG Koblenz, 08.05.2003 - 1 Ws 31/03

    Akteneinsicht eines Strafgefangenen in Form von Fotokopien "der vom

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht