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   BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01   

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https://dejure.org/2001,2262
BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01 (https://dejure.org/2001,2262)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2001 - 2 BvR 200/01 (https://dejure.org/2001,2262)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 2 BvR 200/01 (https://dejure.org/2001,2262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaftanordnung und -vollzug - Zu den Anforderungen an die Rechtsordnung des ersuchenden Staates sowie zum Maßstab der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen über Völkervertragsrecht

  • Wolters Kluwer

    Auslieferungshaft - Auslieferungsvertrag - Amerika - Völkervertragsrecht - Persönliche Freiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 33a; ; IRG § 15; ; IRG §§ 23 f.; ; IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; IRG § 15 Abs. 2; ; IRG § 10 Abs. 1; ; IRG § 1 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Auslieferungshaftbefehl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 446
  • DVBl 2001, 796
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01
    Diese Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen (vgl. BVerfGE 75, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JURIS; BVerfGE 61, 28 ).

    Dies entspricht bereits dem Wortlaut der Vorschrift und der Wertentscheidung des Grundgesetzes für die Eingliederung des von ihm verfassten Staates in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft (vgl. BVerfGE 75, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Interesse der Bundesrepublik an zwischenstaatlicher Kooperation im Auslieferungsrecht eine Grenze erst in dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard, der nach Art. 25 GG von ihren Gerichten zu beachten ist, sowie in den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung findet (vgl. BVerfGE 75, 1 ; § 73 IRG).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01
    Diese Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen (vgl. BVerfGE 75, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JURIS; BVerfGE 61, 28 ).

    Völkerrechtliche Verträge sind ausgehend von ihrem Wortlaut nach Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des allgemeinen Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 46, 342 ; 96, 68 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JURIS; Art. 31 f. der Wiener Vertragsrechtskonvention).

  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01
    Diese Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen (vgl. BVerfGE 75, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JURIS; BVerfGE 61, 28 ).

    a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Die Auslegung des in der Bundesrepublik Deutschland im Range einfachen Bundesrechts geltenden Freundschaftsvertrags hat auch zur Ermittlung der Rechtsstellung Privater mit Rücksicht auf den völkerrechtlichen Ursprung der Bestimmungen nach den in Art. 31 ff des Wiener Übereinkommens vom 23.5.1969 über das Recht der Verträge (Wiener Vertragsrechtskonvention - WVK, BGBl II 1985, 927) niedergelegten Grundsätzen zu erfolgen (Urteil des Senats vom 26.10.1989 - 12 RK 44/88 - BSGE 66, 28, 29 f = SozR 6480 Art. 1 Nr. 1; vgl auch zB BVerfG Kammerbeschluss vom 16.2.2001 - 2 BvR 200/01 - DVBl 2001, 796, 797 mwN; BVerfG Kammerbeschluss vom 8.11.2006 - 2 BvR 194/05 - BVerfGK 9, 412; BVerwG Urteil vom 13.12.2005 - 1 C 36/04 - BVerwGE 125, 1, 4; BGH Urteil vom 14.11.1996 - III ZR 304/95 - BGHZ 134, 67, 70 f; abweichend zB Laeger, aaO, S 86 ff mwN aus der Literatur) .
  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung in die USA -

    Die Fachgerichte haben einfaches Recht und damit auch völkervertragliche Regelungen, die innerhalb der deutschen Rechtsordnung im Rang eines Bundesgesetzes stehen, selbst auszulegen und anzuwenden (vgl. allgemein BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ; für den AuslV BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 2109/98 -, [...], Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2001 - 2 BvR 200/01 -, [...], Rn. 9).

    Angesichts der Tatsache, dass ein völkerrechtlicher Vertrag nur typisierend auf das Recht beider Vertragsparteien eingehen und Besonderheiten des Rechts einer Partei nicht immer im Wortlaut selbst berücksichtigen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2001, a.a.O.), ist die Auslegung des Oberlandesgerichts jedoch nicht als unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und daher als willkürlich anzusehen.

  • FG Düsseldorf, 25.06.2021 - 2 K 622/18

    Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem

    Im Rahmen dessen erfolgt die Auslegung des in der Bundesrepublik Deutschland im Range einfachen Bundesrechts geltenden Freundschaftsvertrages auch zur Ermittlung der Rechtsstellung Privater mit Rücksicht auf den völkerrechtlichen Ursprung der Bestimmungen nach den in Art. 31 ff. des Wiener Übereinkommens vom 23.05.1969 über das Recht der Verträge (Wiener Vertragsrechtskonvention - WVK -, BGBl II 1985, 927) niedergelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerfG Kammerbeschluss vom 16.02.2001 - 2 BvR 200/01, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 2001, 796 m.w.N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13.12.2005 - 1 C 36/04, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE - 125, 1).
  • OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

    Diese obergerichtliche Rechtsprechung hat verfassungsrechtlicher Überprüfung standgehalten (BVerfG NStZ 2001, 446).
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