Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 19.03.2001 | OLG Stuttgart, 19.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2001 - 3 ARs 1/00 (Ausl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5934
OLG Celle, 09.03.2001 - 3 ARs 1/00 (Ausl) (https://dejure.org/2001,5934)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2001 - 3 ARs 1/00 (Ausl) (https://dejure.org/2001,5934)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2001 - 3 ARs 1/00 (Ausl) (https://dejure.org/2001,5934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslieferungsverkehr mit Rußland: Bewertung einer ausdrücklichen Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation als ausreichende Zusicherung

  • Judicialis

    IRG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; IRG § 26 Abs. 1; ; IRG § 28; ; IRG § 10 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung ausländischer Strafverfolgungsbehörden im Auslieferungsverfahren - Grundsatz der Spezialität - Russische Föderation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2001 - 3 ARs 1/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - die Senatsbeschlüsse vom 1. August 2000 und 21. September 2000 im vorliegenden Verfahren aufgehoben, soweit in ihnen die Auslieferung zur Strafverfolgung für zulässig erklärt worden war, und im Übrigen die Verfassungsbeschwerde des Verfolgten nicht zur Entscheidung angenommen, soweit sie sich gegen die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft richtete.
  • OLG Hamm, 10.03.2000 - 4 Ausl 67/00

    Voraussetzungen der Anordnung vorläufiger Auslieferungshaft zur Auslieferung

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2001 - 3 ARs 1/00
    3 ARs 1/00 (Ausl) 4 Ausl 15/00 GenStA Celle.
  • BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01

    Berücksichtigung des Spezialitätsgrundsatzes im Auslieferungsverfahren

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des russischen Staatsangehörigen B ... - Bevollmächtigte: 1. Rechtsanwalt Ulfert Jährig, Sedanstraße 6, 30161 Hannover, 2. Rechtsanwälte Dr. Heinrich Senfft und Koll., Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 9. März 2001 - 3 ARs 1/00 (Ausl) - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 5. Juni 2001 einstimmig beschlossen:.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10490
BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01 (https://dejure.org/2001,10490)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2001 - 2 BvR 430/01 (https://dejure.org/2001,10490)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2001 - 2 BvR 430/01 (https://dejure.org/2001,10490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer Jugendstrafe aus einem rechtskräftigen Urteil schon vor Rechtskraft einer nachträglich gemäß § 31 Abs. 2 JGG gebildeten Einheitsjugendstrafe

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Vollstreckung einer Jugendstrafe vor Rechtskraft einer später gebildeten Einheitsjugendstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 447
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01
    Die Unschuldsvermutung (vgl. BVerfGE 82, 106 [114 ff.]) ist nicht verletzt.
  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 298/74

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Ablehnung der Anrechnung im früheren Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01
    Die revisionsrechtlichen Entscheidungen, namentlich in BGHSt 25, 355 [356]; 37, 34 [39 f.]; BGH, StV 1992, S. 432, betrafen die Frage einer Bindung des neuen Tatrichters im Erkenntnisverfahren an die Rechtsfolgenentscheidung aus dem einbezogenen Urteil.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1981 - 3 Ws 346/80
    Auszug aus BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01
    Die Vollstreckungsbehörde und die Gerichte des Ausgangsverfahrens sind im Ergebnis im Einklang mit der herrschenden Meinung davon ausgegangen, dass eine Vollstreckung der Jugendstrafe aus einem rechtskräftigen Urteil schon vor Rechtskraft einer nachträglich gemäß § 31 Abs. 2 JGG gebildeten Einheitsjugendstrafe möglich sei (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1981, S. 519; Eisenberg, JGG, 8. Aufl., § 56 Rn. 8; Ostendorf, JGG, 5. Aufl., § 31 Rn. 23).
  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01
    Die revisionsrechtlichen Entscheidungen, namentlich in BGHSt 25, 355 [356]; 37, 34 [39 f.]; BGH, StV 1992, S. 432, betrafen die Frage einer Bindung des neuen Tatrichters im Erkenntnisverfahren an die Rechtsfolgenentscheidung aus dem einbezogenen Urteil.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl. 96/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5850
OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl. 96/00 (https://dejure.org/2001,5850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2001 - 3 Ausl. 96/00 (https://dejure.org/2001,5850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 3 Ausl. 96/00 (https://dejure.org/2001,5850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    IRG § 8; ; IRG § 11; ; IRG § 21 Abs. 3 Nr. 1; ; IRG § 22 Abs. 3 Satz 1; ; IRG § 73; ; EuAlÜbk Art. 11; ; EuAlÜbk Art. 14 Abs. 3; ; TürkStGB Art. 448; ; TürkStGB Art. 450

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslieferungshindernis bei drohender Todesstrafe im Ausland; Auslegung eines Auslieferungsgesuchs zur Feststellung auf wen sich das Ersuchen bezieht; Freiheitsstrafe von 25 bis 30 Jahren; Freiheitsstrafe als menschenrechtswidrige Behandlung; Chance auf Rückkehr in die ...

  • zaoerv.de PDF, S. 60 (Kurzinformation)

    Auslieferung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Identität des Verfolgten; Drohen der Todesstrafe; Wesentliche Verschlechterung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Schließlich geht der Senat nach derzeitigem Verfahrensstand davon aus, dass eine mögliche Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und dass das Strafverfahren, das den Verfolgten in der Republik Türkei erwartet, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde entspricht, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind (BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 16 f.; NStZ 1994, 492).

    Die für die Annahme eines derartigen Auslieferungshindernisses erforderlichen "begründeten Anhaltspunkte" (BVerfG NStz 1994, 492, 493) für eine menschenrechtswidrige Behandlung des Verfolgten in der Republik Türkei sind bislang nicht gegeben.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Droht dem Verfolgten im ersuchenden Staat eine zeitige Freiheitsstrafe im Mindestmaß von 25 Jahren, so gehört es zu den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind, dass der Verfolgte grundsätzlich die Chance haben muss, deutlich vor Vollstreckungsende in die Freiheit zurückzukehren (entsprechende Anwendung von BVerfGE 45, 187).

    Nach deutschem Recht würde dem Verfolgten möglicherweise sogar lebenslange Freiheitsstrafe drohen, die als solche verfassungsgemäß ist (BVerfGE 45, 187).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Schließlich geht der Senat nach derzeitigem Verfahrensstand davon aus, dass eine mögliche Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und dass das Strafverfahren, das den Verfolgten in der Republik Türkei erwartet, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde entspricht, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind (BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 16 f.; NStZ 1994, 492).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Schließlich geht der Senat nach derzeitigem Verfahrensstand davon aus, dass eine mögliche Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist und dass das Strafverfahren, das den Verfolgten in der Republik Türkei erwartet, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen der Menschenwürde entspricht, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind (BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 16 f.; NStZ 1994, 492).
  • OLG Celle, 19.08.1998 - 3 ARs 3/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
    Auch geht der Senat davon aus, dass die derzeitige Praxis der türkischen Großnationalversammlung, die Vollstreckung der Todesstrafe nicht zu genehmigen, für sich nicht genügt, um die Gefahr der Bestrafung mit dem Tode zu beseitigen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.8.1998 - 3 ARs 3/98 [Ausl.]), und dass das im Vorbehalt der Republik Türkei zu Art. 11 EuAlÜbk niedergelegte Verfahren zur Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Freiheitsstrafen für sich gleichfalls nicht als ausreichend erachtet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 1485; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, Art. 11 EuAlÜbk Rdn. 5a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 -, BVerfGE 45, 187 (227 f., 239, 245); OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 3 Ausl 96/00 -, NStZ 2001, 447 (LS).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 3 Ausl 96/00

    Auslieferung: Unzulässige Auslieferung eines psychisch kranken und

    Begehrt die Republik Türkei die Auslieferung des Verfolgten nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des nicht mit Todesstrafe bedrohten absichtlichen Mordes (Art. 448 TürkStGB), so droht dem Verfolgten wegen Art. 11, 14 Abs. 3 EuAlÜbk die Todesstrafe auch dann nicht, wenn die Tat Merkmale des mit Todesstrafe bedrohten qualifizierten Mordes (Art. 450 TürkStGB) aufweist (Fortführung von Senat, Justiz 2001, 198 = NStZ 2001, 447 [nur Leitsätze]).

    Da die Republik Türkei die Auslieferung des Verfolgten nur wegen nicht mit Todesstrafe bedrohten absichtlichen Mordes gem. Art. 448 TürkStGB begehrt, ist es gem. Art. 14 Abs. 3 i.V. mit 11 EuAlÜbk ausgeschlossen, den Verfolgten ohne Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland wegen qualifizierten Mordes gem. Art. 450 TürkStGB zum Tode zu verurteilen (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2001 unter II. 2. b] ee] [2] = Justiz 2001, 198 = NStZ 2001, 447 [nur Leitsätze]).

  • OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04

    Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne

    Der Senat weicht damit auch nicht von der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 19.01.2001 (NStZ 2001, 447 - LS - ) ab, so dass keine Veranlassung zur Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 42 Abs. 1 3. Alt. IRG besteht.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

    Ausgehend von dieser Überlegung wird der Senat Inhalt und Tragweite des bei der Abschaffung der Todesstrafe verbliebenen Vorbehalts für Kriegszeiten oder unmittelbar drohende Kriegsgefahr zu prüfen und gegebenenfalls auf eine konkrete Zusicherung des türkischen Staates zur Einhaltung der rechtlichen Spezialitätsbindung (Art. 14 Abs. 3, 11 EuAlÜbk) hinzuwirken haben (vgl. hierzu OLG Stuttgart Justiz 01, 198f. = NStZ 01, 447; OLG Celle NStZ-RR 99, 29, 30).
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