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   OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/2001, 2 Ws 61/01   

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https://dejure.org/2001,7491
OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/2001, 2 Ws 61/01 (https://dejure.org/2001,7491)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2001 - 2 Ws 61/2001, 2 Ws 61/01 (https://dejure.org/2001,7491)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2001 - 2 Ws 61/2001, 2 Ws 61/01 (https://dejure.org/2001,7491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Entschädigungsansprüche; Sofortige Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Rechtsmittel

  • Judicialis

    StPO § 310; ; StrEG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 310; StrEG § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 08.09.2010 - 32 Ss 207/09

    Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Entschädigung des Angeklagten

    Das Schweigen des Urteil in diesem Punkt stellt keine Versagung der Entschädigung dar (OLG Stuttgart NStZ 2001, 496, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    c) Auch die Argumentation, daß im Schweigen des Urteils keine Versagung der Entschädigung liegt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 496) und nur dann gegen ein Unterlassen eine sofortige Beschwerde zulässig ist, wenn hierin eine endgültige Ablehnung liegt, überzeugt nicht.

  • OLG Hamm, 01.08.2013 - 1 Ws 302/13

    Keine Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Beschwerdeverfahren

    Der Sachverhalt und die daraus zu ziehenden rechtlichen Folgerungen müssen bereits Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts gewesen sei (OLG Stuttgart NStZ 2001, 496).

    Unerheblich ist ebenfalls, ob die Beschwer für den Rechtsmittelführer der weiteren Beschwerde erst durch die Beschwerdeentscheidung eingetreten ist (OLG Bremen NStZ 1986, 524; OLG Hamm NJW 1970, 2127; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; Eschelbach in Graf, StPO, 2. Aufl., § 310 Rdn. 1; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 310 Rdn.1; Rautenberg in HK-StPO, 5. Aufl., § 310 Rdn. 1).

  • OLG Köln, 20.08.2015 - 2 Ws 523/15

    Beschwerderecht gegen fehlende Kostenentscheidung im Nichteröffnungsbeschluss

    Anders als bei einer unterbliebenen Entscheidung über die notwendigen Auslagen nach § 464 Abs. 2 StPO kommt dem bloßen Schweigen über die Entschädigungsfrage in der verfahrensabschließenden Entscheidung aber nicht die Bedeutung einer Versagung der Entschädigung zu (OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Celle NStZ-RR 2011, 264; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 8 StrEG Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13

    Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten; Anfechtung wegen

    Die wohl überwiegende Ansicht will § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG entgegen dem Wortlaut auch auf diese Fälle anwenden, so dass der Entschädigungsberechtigte bei dem für die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG zuständigen Gericht eine Nachholung bzw. Ergänzung der Entscheidung beantragen könnte, ohne einer anderen Fristbindung als der Verjährung des Entschädigungsanspruchs zu unterliegen (KG v. 21.11.2008, 4 Ws 24/08, NStZ 2010, 284; OLG Stuttgart v. 24.04.2001, 2 Ws 61/01, Rn. 7, 11; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, NStZ-RR 2001, 159 für den Fall, dass überhaupt nicht oder nicht über alle Strafverfolgungsmaßnahmen entschieden wurde; OLG München v. 13.09.1977, 1 Ws 988/77, juris, Rn. 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8, Rn. 28 ff.; 48 ff.).
  • OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10

    Akteneinsicht der Verteidigung: Aussetzung der Beschwerdeentscheidung bis zur

    Auf die Beschwerde hin ergangen im Sinne des § 310 Abs. 1 StPO ist eine Entscheidung des Landgerichts nur, wenn der Sachverhalt und die daraus zu ziehenden rechtlichen Folgerungen bereits Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts waren (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. April 2001 - 2 Ws 61/01, NStZ 2001, 496 f., m. w. N.); maßgebend ist insoweit die Würdigung der gesamten Prozesslage (vgl. Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 310 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 5 Ws 11/23

    Keine nachträgliche Entschädigungsleistung nach Abschluss der gerichtlichen

    Begründet wird diese Ansicht unter anderem damit, dass in dem Schweigen im Urteil keine Versagung der Entschädigung liege (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.3.1999 - 1 Ws 120/99 = NJW 1999, 2830; OLG Stuttgart, Beschluß vom 24.4.2001 - 2 Ws 61/2001 = NStZ 2001, 496; OLG München, Beschluß vom 13.9.1977 - 1 Ws 988, 989/77 = NJW 1977, 2090).
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