Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.2001

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01   

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https://dejure.org/2001,3196
BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01 (https://dejure.org/2001,3196)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2001 - 3 StR 203/01 (https://dejure.org/2001,3196)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01 (https://dejure.org/2001,3196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 263 Abs. 3 StGB a.F.
    Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft; Stoffgleichheit; Vermögensschaden (Sicherheiten); Milderes Gesetz; Besonders schwerer Fall des Betruges; Gewerbsmäßigkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Stoffgleichheit - Darlehen - Gewerbsmäßigkeit des Handelns - Einzelstrafe - Schuldspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 a.F.; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Stoffgleichheit beim Betrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 650
  • NStZ-RR 2002, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
    Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01

    Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
    Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01).
  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 390/01

    Milderes Gesetz (Untreue, besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung); Grundsatz

    Maßgebend ist danach, ob nach früherem Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01 m.w.N.), da anderenfalls § 266 Abs. 1 StGB a.F. als das mildeste Gesetz anzuwenden ist.

    In die gebotene Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01) hätte das Landgericht vielmehr die zahlreichen bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe angeführten Milderungsgründe (UA 30/31) einbeziehen müssen, die gegen die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles sprechen.

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04

    Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige

    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00   

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https://dejure.org/2001,5021
BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00 (https://dejure.org/2001,5021)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2001 - 5 StR 530/00 (https://dejure.org/2001,5021)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00 (https://dejure.org/2001,5021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 78a StGB; § 266 StGB; § 27 StGB; § 244 StPO; § 39 AO
    Verfolgungsverjährung bei der Untreue (Vollständiger Schadenseintritt; Beendigung); Teilnahmehandlung (Verjährungsbeginn); Beweisantrag (Bedeutungslosigkeit, Begründungserfordernis); Garantieklauseln; Treugut; Sogenannter wirtschaftlicher Eigentümer; Unternehmenskauf

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Untreue; Endgültige Verweigerung der Kaufpreiszahlung; Unterbrechung der Verjährung durch Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse; Tatbeendigung durch gerichtlichen Vergleich; Bestimmung des Nachteils nach § 266 StGB ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 78 a, § 266 Abs. 1
    Verjährungsbeginn bei der Untreue; Untreue durch "verdeckte Schmiergeldzahlung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 650
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00
    Entsteht nämlich der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (BGHR StGB § 78a Abs. 1 - Untreue 1; BGH NJW 2001, 2102, 2106).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00
    An der Ernstlichkeit der Treuhandabrede (vgl. BFH BStBl. II 1998, 152, 156) konnte im vorliegenden Fall kein Zweifel bestehen, weil der Angeklagte Dr. D auf diese Weise an dem wirtschaftlichen Wert der Unternehmen partizipieren wollte.
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Mit dem erstmaligen Eintritt des Vermögensnachteils, im Fall der einem Schaden gleichkommenden Gefährdungslage schon mit dieser, ist das Delikt der Untreue vollendet (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00, NStZ 2001, 650; vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Entsteht, wie hier, der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgeblich (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Untreue 1, 2; BGH NStZ 2001, 650).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Bezieht sich die Untreue auf einen in mehreren Teilakten eintretenden Schaden, so ist Beendigung (erst) mit dem Verlust des letzten vom Vorsatz umfassten Vermögensteils gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00, NStZ 2001, 650; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88, wistra 1989, 97; Fischer , aaO, § 266 Rn. 187 mwN).
  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

    Diese Würdigung hält insoweit rechtlicher Prüfung nicht stand, als - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nur ein Fall der Untreue vorliegt; denn bereits mit der nunmehr die WBG als Zahlungspflichtige bestimmenden Vereinbarung in dem Protokoll trat ein - zur Vollendung des Tatbestands ausreichender (vgl. BGH NStZ 2001, 650) - konkreter Gefährdungsschaden zum Nachteil der WBG ein, der durch die späteren, auf Grund des "Protokolls" erfolgten Auszahlungen der Maklerprovisionen nur vertieft wurde (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 266 Rdn. 81).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Bei der Untreue ist dies nach zutreffender Auffassung der Fall mit dem Eintritt des letzten vom Vorsatz umfassten Nachteils (BGH NStZ 2001, 650; 2003, 540; wistra 1989, 87; SenE v. 24.02.2015 - 2 Ws 99/15; Fischer a.a.O., § 78a, Rn. 9; Schönke/S/ Sternberg-Lieben / Bosch a.a.O., § 78a, Rn. 2).
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist maßgebend der Zeitpunkt des letzten Ereignisses (BGH, Urteil vom 08.05.2003, 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff.; BGH, Urteil vom 01.07.2001, 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

    Entsteht nämlich ein Nachteil i. S. des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend" (BGH, B. vom 11.7.2001 - 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 ff; BGH, U. vom 8.5.2003 - 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff; BGHR StGB § 78 a Abs. 1 - Untreue; BGH NJW 2001, 2102, 2106 ).
  • OLG Schleswig, 27.11.2006 - 11 U 19/06

    Amtspflichtverletzung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00 - (NStZ 2001, 650) wählt der Bundesgerichtshof den Leitsatz:.
  • LG Wiesbaden, 25.03.2002 - 16 KLs 6 Js 3204/00

    Verfahren Schwarze CDU-Konten eingestellt

    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass der Bundesgerichtshof bei Fallkonstellationen, in denen der von § 266 StGB vorausgesetzte Vermögensnachteil in einer schadensgleichen Vermögensgefährdung lag, für die Bestimmung des für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Beendigungszeitpunkts wiederholt auf den Zeitpunkt einer (späteren) Realisierung der Vermögensgefährdung abgestellt hat (BGH NStZ 2001, 650 m.w.N.).
  • LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20

    Untreue

    b) Angeklagter T Bei Beihilfe beginnt die Verjährung grundsätzlich erst mit derjenigen der Haupttat (BGH, Beschluss vom 11.07.2011, 5 StR 530/00; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 78a StGB Rn. 4).
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