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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2454
BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00 (https://dejure.org/2001,2454)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 StR 431/00 (https://dejure.org/2001,2454)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00 (https://dejure.org/2001,2454)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 260 Abs. 3 StPO; § 264 StPO; Art 103 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG
    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren; Rechtsstaatsprinzip; Verfahrenseinstellung; Sperrwirkung; Anforderungen an die Anklageschrift

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Vorläufige Verfahrenseinstellung - Wiederaufnahme - Aufklärungsrüge - Durchführung der Beweisaufnahme - Verfahrenshindernis - Von Amts wegen - Freibeweisverfahren - Sperrwirkung - Vertrauensschutz - Eingrenzung des Tatzeitraums - ...

  • Judicialis

    StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2, § 200, § 264 Abs. 1
    Sperrwirkung für die Anklage einer früher nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellten Tat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 656
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche Tat gemeint ist; die Tat muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (BGHSt 40, 44, 45; 40, 390, 391; zusammenfassend Kuckein StraFo 1997, 33, 36).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Der ergänzende Hinweis im wesentlichen Ermittlungsergebnis - auf welches zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden darf (BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Tat 12; jeweils m.w.N.) -, der Angeklagte habe spätestens im Januar 1996 mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln begonnen, trägt zur näheren Konkretisierung des hier maßgeblichen Anklagepunktes 54 nicht bei; ersichtlich ist mit dieser Zeitangabe der Beginn der ersten weiteren 53 Taten gemeint.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Eine zeitlich nur sehr vage Beschreibung des Tatvorwurfs führt zwar nicht zwingend zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGHSt 44, 153, 154 ff.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Anklagesatz 2; Tat 13, 14).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Sofern kein besonderer Vertrauensschutz gemäß dem Fairneßgrundsatz greifen sollte, kommt eine aus § 154 Abs. 2 StPO folgende Sperrwirkung nicht in Betracht, wenn es hierfür an einer wirksamen, ausreichend konkreten Anklageerhebung gefehlt hat (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Tat 13).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche Tat gemeint ist; die Tat muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (BGHSt 40, 44, 45; 40, 390, 391; zusammenfassend Kuckein StraFo 1997, 33, 36).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Der ergänzende Hinweis im wesentlichen Ermittlungsergebnis - auf welches zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden darf (BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Tat 12; jeweils m.w.N.) -, der Angeklagte habe spätestens im Januar 1996 mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln begonnen, trägt zur näheren Konkretisierung des hier maßgeblichen Anklagepunktes 54 nicht bei; ersichtlich ist mit dieser Zeitangabe der Beginn der ersten weiteren 53 Taten gemeint.
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Eine zeitlich nur sehr vage Beschreibung des Tatvorwurfs führt zwar nicht zwingend zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGHSt 44, 153, 154 ff.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Anklagesatz 2; Tat 13, 14).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, inwieweit eine frühere Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gegenüber einer neuerlichen Strafverfolgung bei Hinzutreten erschwerender Umstände Sperrwirkung entfalten kann (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 36 m. Anm. Rieß).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    b) Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Schneider in KK 6. Aufl. § 200 Rdn. 30; BeckOK-StPO/Ritscher § 200 Rdn. 19 jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    b) Der Strafbefehl konnte - was der Senat im Freibeweisverfahren geklärt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 351 ff. und vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00, NStZ 2001, 656, 657; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, BeckRS 2018, 33425) - hier keine anderweitige Rechtshängigkeit der verfahrensgegenständlichen Tat bewirken, da er - entgegen der Annahme von Generalbundesanwalt und Landgericht - auf einen unwirksamen Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt hin erlassen worden war.

    Fehlt es an einer hinreichenden Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00, NStZ 2001, 656, 657; Senat, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 f.; BGH, Urteile vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 und vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, BeckRS 2011, 21849; ferner KK-StPO/ Schneider, aaO).

  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09

    Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Vielzahl

    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134 ; BGH NStZ 2001, 656, 657) .
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134; Urteil vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00, NStZ 2001, 656, 657; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; KK-StPO/Schneider, 7. Aufl., § 200 Rdn. 31 mwN), wenn sich aus diesem zumindest Grundlagen einer Tatbeteiligung ergeben (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09; NStZ 2010, 159, 160).
  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657).
  • BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08

    Unklare Urteilsfeststellungen zu eingestellten und abgeurteilten Taten (Begriff

    Falls in der neuen Hauptverhandlung - möglicherweise aus Gründen der Fairness (vgl. BGH NStZ 2001, 656, 657) - (wiederum) die teilweise Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen sollte, müssen die eingestellten Taten eindeutig bezeichnet werden.
  • OLG München, 13.02.2008 - 5St RR 221/07

    Revision im Strafverfahren: Behandlung einer vorläufigen Verfahrenseinstellung

    Die Anklageschrift (Bl. 132/141 d.A.) bezeichnet die den Angeklagten zur Lasten gelegten Taten sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche Tat gemeint ist (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 656 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2001 - 1 StR 197/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3266
BGH, 26.06.2001 - 1 StR 197/01 (https://dejure.org/2001,3266)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - 1 StR 197/01 (https://dejure.org/2001,3266)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 1 StR 197/01 (https://dejure.org/2001,3266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Freiheitsberaubung - Körperverletzung - Bedrohung - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Aufklärungsrüge - Aussagegenehmigung - Zeugenaussage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; BayBG Art. 70 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 54, § 244 Abs. 2
    Verweigerung der Aussagegenehmigung durch eine nicht zuständige Stelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 656
  • StV 2001, 549
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 1 StR 197/01
    b) Um die Erteilung der Genehmigung hätte sich das Landgericht bemühen müssen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 54 Rdn. 15; Senge in KK 4. Aufl.; § 54 Rdn. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 54 Rdn. 17), denn die Aussage der Zeugin war hier - da Aussage gegen Aussage stand - im Hinblick auf die innerfamiliären Verhältnisse für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau von Bedeutung.
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00

    Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern; Tatbestandsmerkmal des "Beischlafs"

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - 1 StR 197/01
    Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für die Revisionsinstanz Rechtsanwältin H. - aus M als, Beistand zu bestellen, ist gegenstandslos, da die Bestellung durch das Landgericht fortwirkt (BGH, Beschl. vom 18. August 2000 3 StR 146/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 213/01, 2 AR 117/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4156
BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 213/01, 2 AR 117/01 (https://dejure.org/2001,4156)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2001 - 2 ARs 213/01, 2 AR 117/01 (https://dejure.org/2001,4156)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2001 - 2 ARs 213/01, 2 AR 117/01 (https://dejure.org/2001,4156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • AG Bad Arolsen - 1 Ds 9822 Js 29582/99
  • AG Dortmund - 90 Ds 226/00
  • AG Dortmund - 90 Ds 28 Js 1329/99
  • AG Holzminden - 13 Ds 15 Js 19059/99
  • AG Simmern - 1003 Js 12824/00
  • AG Unna - 9 Ls 12 Js 153/93
  • AG Unna - 9 Ls 34/97
  • AG Werl - 3 Ds 350 Js 802/00
  • AG Werl - 3 Ds 523/00
  • LG Paderborn - 2 KLs 12/01
  • LG Paderborn - 2 KLs 32 Js 73/97
  • BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 213/01, 2 AR 117/01

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.08.2001 - 2 AR 117/01

    Verfahrensverbindung - Anklage - Übernahme - Wirksame Vereinbarung -

    2 ARs 213/01 2 AR 117/01.
  • BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 346/10

    Verfahrensverbindung durch den BGH

    Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht zuständig, da nicht alle betroffenen Gerichte einem Oberlandesgerichtsbezirk zugehören (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001, 2 ARs 213/01 - BeckRS 2001, 30199282).
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