Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.09.2000

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2000 - 3 StR 430/00   

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https://dejure.org/2000,4901
BGH, 09.11.2000 - 3 StR 430/00 (https://dejure.org/2000,4901)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - 3 StR 430/00 (https://dejure.org/2000,4901)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - 3 StR 430/00 (https://dejure.org/2000,4901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (VereinsG) durch Übernahme einer verantwortlichen Position für die PKK/ERNK; Revisionsgrund durch Annahme einer statt zweier tatmehrheitlich begangener Zuwiderhandlungen

  • Judicialis

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4
    Konkurrenzen bei Vergehen nach dem VereinsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 09.11.2000 - 3 StR 430/00
    Weitere konkrete Tätigkeiten, die der Angeklagte in Ausübung dieser Position vorgenommen hat und die als an sich eigenständige Zuwiderhandlungen gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zu einer Tat zusammengefaßt werden könnten (vgl. BGH NJW 2000, 2118, 2119 f.), sind hingegen nicht festgestellt.

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegen auch die Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. dazu BGHSt 43, 312, 315; BGH NJW 2000, 2118, 2119) schon deshalb nicht vor, weil es an dem erforderlichen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Übernahme der verantwortlichen Position für den Bereich Homburg im Januar 1998 und der Teilnahme an der Demonstration am 16. Februar 1999 in Frankfurt a. M. fehlt.

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.11.2000 - 3 StR 430/00
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegen auch die Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. dazu BGHSt 43, 312, 315; BGH NJW 2000, 2118, 2119) schon deshalb nicht vor, weil es an dem erforderlichen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Übernahme der verantwortlichen Position für den Bereich Homburg im Januar 1998 und der Teilnahme an der Demonstration am 16. Februar 1999 in Frankfurt a. M. fehlt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9209
OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00 (https://dejure.org/2000,9209)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00 (https://dejure.org/2000,9209)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00 (https://dejure.org/2000,9209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zielsuchlauf; Auskunftsersuchen; Rasterfahndung; Telekoomunikationsdienstleister; Entschädigung

  • Judicialis

    ZSEG § 17 a Abs. 4; ; FAG § 12; ; StPO § 98 a; ; TKG § 90

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hildesheim, 25.11.1998 - 15 Qs 21/98

    Anforderungen an die Auswertung von bei der Deutschen Telekom gespeicherten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/00
    Die Voraussetzungen der Entschädigungsnorm des § 17 a Abs. 4 ZSEG sind somit tatbestandsmäßig nicht erfüllt (ebenso Landgericht Hildesheim, NJW 2000, 230; LG Heilbronn, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 Qs 304/97 - nicht veröffentlicht; LG Stuttgart, Beschluss vom 05. November 1997 - 12 ARs 9/97- nicht veröffentlicht).

    Auch wenn sich der im vorliegenden Fall zur Ermittlung eines Anrufs durchgeführte Zieldurchlauf von einer bloßen Auskunft aus der Kundendatei der Beschwerdeführerin unterscheidet, so zeigt die Vorschrift des § 90 Abs. 3 TKG doch, dass die Betreiber von Fernmeldeanlagen den Ermittlungsbehörden gegenüber in einem besonderen Pflichtenverhältnis stehen (so auch Landgericht Hildesheim, NJW 2000, 230).

  • BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99

    Übertragung der Bewährungsüberwachung im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/00
    Geschäftsnummer: 2 Ws 109/2000 2 AR 13/99 Jug.
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Die Suchabfrage in Dateien derselben Speicherstelle ist keine Rasterfahndung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. September 2000 - 2 Ws 109/00 -, NStZ 2001, S. 158 ; OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 2 Ws 413/00, 2 Ws 414/00 -, NStZ-RR 2001, S. 31; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 98a Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 98a Rn. 8; Jäger, in: KMR-StPO, Stand: Juni 2008, § 98a Rn. 7; Wohlers, in: SK-StPO, Stand: Mai 2008, § 98a Rn. 4).
  • AG Halle-Saalkreis, 11.03.2007 - 395 Gs 34/07

    Kreditkartenprüfung bei Ermittlungen im Kinderpornographie-Strafrecht

    Die Suchabfrage bei Dateien derselben Speicherstelle (insbesondere der Zielsuchlauf im Rahmen eines Auskunftersuchens) stellt jedoch keine Rasterfahndung dar (OLG Stuttgart, NStZ 2001, 158, 159; OLG Köln, NStZ-RR 2001, 31; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 98a Rdnr. 5).
  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 23-IV-00
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 12. April 2000 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. März 2000 (Az.: 2 Ws 109/00), mit dem seine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig mit dem Sitz in Torgau vom 17. Januar 2000 (Az.: II StVK 662/99 Ch-TG) als unbegründet verworfen wurde.
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