Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.10.2000

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   BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00   

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BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00 (https://dejure.org/2000,2061)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00 (https://dejure.org/2000,2061)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 BvR 1560/00 (https://dejure.org/2000,2061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung - Auslieferungshaft - Ausländer - Asylrecht - Verfassungsbeschwerde - Todesstrafe - Abschiebungshindernis

  • Judicialis

    GG Art. 16a; ; GG Art. 16a A... bs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 25; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 92; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuAlÜBK Art. 14; IRG § 11
    Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3111
  • NStZ 2001, 203
  • StV 2001, 42
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 57, 9; 63, 197; 63, 332); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde teilweise im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ).

    Jedoch kann in besonders gelagerten Fällen eine Prüfung des Einzelfalls geboten sein (vgl. BVerfGE 63, 197 zu politischer Verfolgung durch die Türkei).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 57, 9; 63, 197; 63, 332); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde teilweise im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    (1) Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 57, 9; 63, 197; 63, 332); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde teilweise im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Da der Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zählt (BVerfGE 57, 9 ), sind die Gerichte mithin auch verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden des ersuchenden Staates in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gewährleistet ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 - NJW 1995, S. 1667).

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ).

    Zwar wird bei der Auslieferung in einen Staat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung und geordneten innerstaatlichen Verhältnissen die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen weitergehende Verfolgung des Ausgelieferten angesehen werden können (BVerfGE 60, 348 ).

  • BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83

    Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Auch sind die Rechtsschutzmöglichkeiten des Beschwerdeführers gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 23. Februar 1983 - 1 BvR 1019/82 - , NJW 1983, S. 1725 f.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 - EuGRZ 1983, S. 262 ; Schomburg/Lagodny, IRG, § 12 Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Auch sind die Rechtsschutzmöglichkeiten des Beschwerdeführers gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 23. Februar 1983 - 1 BvR 1019/82 - , NJW 1983, S. 1725 f.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 - EuGRZ 1983, S. 262 ; Schomburg/Lagodny, IRG, § 12 Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Da der Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zählt (BVerfGE 57, 9 ), sind die Gerichte mithin auch verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden des ersuchenden Staates in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gewährleistet ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 - NJW 1995, S. 1667).
  • VG Hannover, 07.09.2000 - 12 A 1109/00
    Auszug aus BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
    Auch enthält die angegriffene Entscheidung vom 21. September 2000 keine nähere Auseinandersetzung mit den Gründen des Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover vom 7. September 2000, obwohl der Beschwerdeführer dieses gerade zum Gegenstand eines Antrages nach § 33 IRG gemacht hatte.
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Mit der Senatsmehrheit gehen wir davon aus, dass deutsche Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen haben, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit sonstigen unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 , Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    aa) Der im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 11 IRG Rn. 3 ).

    Die deutschen Gerichte sind daher gemäß Art. 25 GG verpflichtet, zu prüfen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden und Gerichte des ersuchenden Staates tatsächlich gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ).

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Auszuliefernden gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung jedenfalls eingeschränkt (vgl. BVerfGE 63, 215 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats [Vorprüfungsausschuss] vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, EuGRZ 2003, S. 518 ).

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Beschwerdeführers gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Dreier-Ausschuß) vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ).

  • BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht die (verfassungs-) gerichtliche Überprüfung von Bewilligungsentscheidungen nicht oder allenfalls nur für eingeschränkt möglich gehalten (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 113, 273 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1966 - 1 BvR 607/66 -, GA 1967, S. 111; Beschluss des Zweiten Senats vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9; vgl. im Hinblick auf die parallele Problematik der Überstellung von Strafgefangenen BVerfGE 96, 100 ).
  • BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; 140, 317 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01

    Berücksichtigung des Spezialitätsgrundsatzes im Auslieferungsverfahren

    Die insoweit gehegte Erwartung, die Russische Föderation werde sich daran angesichts der Erklärung ihrer Generalstaatsanwaltschaft vom 22. Januar 2001, nach der der Beschwerdeführer wegen politischer Auftragsmorde weder verdächtigt noch beschuldigt werde und für die Belangung von mit der Todesstrafe bewährten Verbrechen keine Grundlage bestehe, auch vorliegend - wie bisher - halten, lässt einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Fachgerichte nicht erkennen (vgl. BVerfGE 15, 249 [252]; 93, 248 [256 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 betreffend das vom Beschwerdeführer betriebene frühere Verfahren 2 BvR 1560/00).

    Solche ergeben sich insbesondere nicht aus dem weiteren Ablauf des Auslieferungsverfahrens nach dem für den Beschwerdeführer erfolgreichen Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 in dem Verfahren 2 BvR 1560/00; auch in der - wie dargelegt - verfassungsrechtlich vertretbaren Berücksichtigung der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vom 22. Januar 2001 durch das Oberlandesgericht lässt sich eine willkürliche, vorwerfbare Verfahrensverzögerung nicht erkennen.

  • BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • OLG Celle, 09.03.2001 - 3 ARs 1/00

    Auslieferungsverkehr mit Rußland: Bewertung einer ausdrücklichen Erklärung der

  • OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere)

  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Erkrankung des Verfolgten, Unzulässigkeit der Auslieferung

  • OLG Köln, 22.08.2008 - AuslA 4/07

    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen drohender politischer Verfolgung im

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 6 AuslA 2/08

    Zulässigkeit einer Auslieferung einer vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der

  • OLG Dresden, 11.08.2015 - Ausl 78/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Bulgarien

  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

  • OLG Bremen, 16.02.2021 - 1 AuslA 25/20

    Kein Alibibeweis im Auslieferungsverfahren

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 1730/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5470
BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 1730/00 (https://dejure.org/2000,5470)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2000 - 2 BvR 1730/00 (https://dejure.org/2000,5470)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/00 (https://dejure.org/2000,5470)
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  • NJW 2001, 3110
  • NStZ 2001, 203
 
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