Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4640
BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01 (https://dejure.org/2002,4640)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - 3 StR 402/01 (https://dejure.org/2002,4640)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 3 StR 402/01 (https://dejure.org/2002,4640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Nötigung - Sprengstoffbesitz - Waffendelikt - Geiselnahme - Rechtsmittel des Nebenklägers

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 239 b; ; StGB § 239 a; ; StGB § 239 b Abs. 1; ; StGB § 239 b Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 b Abs. 1
    Anwendbarkeit der 2. Alternative (Ausnutzen) im Zwei-Personen-Verhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 317
  • StV 2002, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01
    Die Auffassung der Strafkammer, eine Geiselnahme komme nicht in Betracht, da "die qualifizierte Drohung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 350, 357) über die Bemächtigungssituation hinausgehend - und insofern unabhängig von ihr - beabsichtigt sein muß", läßt ein Mißverständnis der zitierten Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen erkennen, die sich mit ihren Ausführungen zur Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in Fällen des sogenannten "Zwei-Personen-Verhältnisses" gerade nicht auf Entführungsfälle der hier in Rede stehenden Art bezieht.
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Stabilisierung; selbständige

    Sollte dagegen wiederum festgestellt werden, daß der Angeklagte zunächst keine sexuellen Absichten hatte, sondern lediglich den Pkw besitzen wollte, wird die zweite Alternative des § 239 b Abs. 1 StGB zu prüfen sein (Ausnutzen einer Bemächtigungslage zur Nötigung zu sexuellen Handlungen, vgl. BGH NStZ 2002, 317).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03

    Vergewaltigung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht