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   OLG Stuttgart, 21.08.2001 - 2 Ws 152/2001, 2 Ws 152/01   

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https://dejure.org/2001,7616
OLG Stuttgart, 21.08.2001 - 2 Ws 152/2001, 2 Ws 152/01 (https://dejure.org/2001,7616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.2001 - 2 Ws 152/2001, 2 Ws 152/01 (https://dejure.org/2001,7616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 2001 - 2 Ws 152/2001, 2 Ws 152/01 (https://dejure.org/2001,7616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sofortige Beschwerde; Absicht

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 5 Nr. 1 (a.F.); ; StGB § 176 Abs. 3 Nr. 1 (n.F.); ; StGB § 184 c Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Dies reicht (in subjektiver Hinsicht) zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB a.F. bzw. § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB n.F. nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 176 Rdn. 9 und § 184 f. Rdn. 9; im Ergebnis ebenso: Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder 26. Aufl. § 176 Rdn. 17 und § 184 c Rdn. 23; Horn/Wolters in SK StGB § 176 Rdn. 16; Laubenthal Sexualstraftaten Rdn. 373; Renzikowski in NStZ 1999, 440 f.; Bussmann in StV 1999, 613, 618 f.).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Nicht ausreichend ist, dass der Täter die sexuelle Handlung nur gelegentlich der Anwesenheit eines Kindes ohne subjektiven Bezug zum Kind vornimmt, ihm die Anwesenheit des Kindes somit gleichgültig ist (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 108 m.w.N.; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Fischer, StGB 66. Auflage, § 176 Rnr. 9a m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.10.2015 - 2 Ws 550/15

    Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die

    Es kann hier offen bleiben, ob nach Aktenlage dringender Tatverdacht einer entsprechenden versuchten Tat bestand, was voraussetzen würde, dass die Wahrnehmung der Handlungen ein für den Täter wichtiger Faktor gewesen sein müsste (OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 184g Rn. 9).
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