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   BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00   

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https://dejure.org/2002,1602
BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00 (https://dejure.org/2002,1602)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2002 - 2 BvR 972/00 (https://dejure.org/2002,1602)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2002 - 2 BvR 972/00 (https://dejure.org/2002,1602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Faires Verfahren - Beweisverwertungsverbot - Steuerstrafverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StPO § 98 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 30a Abs. 3; StPO § 108 Abs. 1
    Verdacht auf Steuerhinterziehung bei Führung von Tafelpapiergeschäften als Bargeschäfte anstatt über die bei den beteiligten Banken geführten Konten und Depots

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auswertung von Zufallsfunden (Tafelgeschäften) bei Bankdurchsuchungen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1940
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
  • NStZ 2002, 371
  • WM 2002, 648
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99

    Bankenfälle - Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen bei anonym abgewickelten

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
    Wer aber bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führt, gleichwohl aber seine Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigt, so dass sie anhand der über diese Konten und Depots geführten Unterlagen nicht als Wertpapiergeschäfte ersichtlich sind, setzt sich dem Verdacht aus, er habe mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weiche für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gestellt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).

    Es gilt nicht, wenn ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; Tipke, in: Tipke/Kruse, AO, § 30a Rn. 18).

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
    Wer aber bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führt, gleichwohl aber seine Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigt, so dass sie anhand der über diese Konten und Depots geführten Unterlagen nicht als Wertpapiergeschäfte ersichtlich sind, setzt sich dem Verdacht aus, er habe mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weiche für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gestellt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).

    Es gilt nicht, wenn ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; Tipke, in: Tipke/Kruse, AO, § 30a Rn. 18).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
    Die Verfassungsbeschwerden werden gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
    Zwar begründet die bloße Inhaberschaft von Tafelpapieren und deren Einlieferung zur Verwahrung in ein Depot für sich allein noch keinen Anfangsverdacht einer Steuerstraftat (vgl. BFH, NJW 2000, S. 3157 ).
  • LG Detmold, 11.08.1999 - 4 Qs 78/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen Vermögenstransfers ins

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
    Anders verhält es sich jedoch, wenn Hinweise auf eine gezielte Anonymisierung vorliegen (vgl. LG Detmold, wistra 1999, S. 434 f.).
  • LG Itzehoe, 09.06.1999 - 9 Qs 67/99

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
    Wer aber bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führt, gleichwohl aber seine Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigt, so dass sie anhand der über diese Konten und Depots geführten Unterlagen nicht als Wertpapiergeschäfte ersichtlich sind, setzt sich dem Verdacht aus, er habe mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weiche für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gestellt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).
  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Vielmehr ergibt sich ein Beweisverwertungsverbot aus einer fehlerhaften Durchsuchung nur dann, wenn schwerwiegende Verfahrensverstöße vorliegen oder Verfahrensverstöße bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG NJW 2005, 1917 [BVerfG 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02] ; BVerfG NStZ 2002, 371 [BVerfG 01.03.2002 - 2 BvR 972/00] ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 94 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Anders verhält es sich jedoch, wenn konkrete Hinweise auf eine gezielte Anonymisierung vorliegen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2002 - 2 BvR 972/00 -, NStZ 2002, S. 371).
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Das BVerfG habe in seinem Beschluss vom 1. März 2002 (2 BvR 972/00) entschieden, dass nur durch gezielte Anonymisierung durch Barabhebungen und Bareinzahlungen der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat begründet worden sei.
  • BFH, 02.04.2004 - VIII S 2/04

    Voraussetzungen der Bewilligung von PKH für eine beabsichtigte NZB

    Denn anders als in dem vom BFH entschiedenen Fall hat im Streitfall ein Anfangsverdacht vorgelegen, weil Bankkunden, die wie der Antragsteller bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führen, gleichwohl aber Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigen, sich dem Verdacht aussetzen, mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weichen für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung zu stellen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2002 2 BvR 972/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2002, 544 mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass der BFH-Beschluss in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643 einen anderen Sachverhalt betrifft).
  • LG Koblenz, 19.10.2010 - 2060 Js 46787/10

    Durchsuchungsbeschluss, Anforderungen, Begründung

    Fehler bei der Durchsuchung lösen grundsätzlich noch kein Verwertungsverbot für die sichergestellten Beweismittel aus (BVerfG NStZ 2002, 371; BGH NStZ 1997, 147; KK t § 105-Rn. 21; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 94 Rn. 21).
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