Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

  • AG Mannheim, 10.10.2000 - 42 Gs 2413/00
  • LG Mannheim, 14.11.2000 - 24 Qs 10/00
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1410
  • NStZ 2002, 377
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02  

    Anwaltsdaten

    Die Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO, die nur mittelbar aus der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume folgen, unterfallen nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 und vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, BVerfGK 1, 126, 133).

    Die Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO, die nur mittelbar aus der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume folgen, unterfallen nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 und vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, BVerfGK 1, 126 ).

  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06  

    Strafrecht - Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Denn unter diesem Aspekt unterscheidet sich die verdeckte Online-Durchsuchung nicht von einer im Rahmen einer offenen Durchsuchung vorgenommenen Auswertung von elektronischen Datenträgern, die als unbedenklich angesehen wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980 ff.; 2005, 1917, 1919 f.; NStZ 2002, 377 f.; Nack aaO § 110 Rdn. 2).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02  

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
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  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03  

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Zudem gibt es - mit Ausnahme der Evidenz - keine Pflicht zur ungeprüften Herausgabe von Gegenständen, welche angeblich nicht verfahrenserheblich sind oder die einem Beweisverwertungsverbot unterfallen sollen (vgl. hinsichtlich angeblicher Verteidigungsunterlagen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03  

    Durchsuchung - Gleichzeitige Durchsuchungsanordnung beim Verdächtigen und beim

    Dies ist auch verfassungsrechtlich von Belang, weil die fortdauernde Besitzentziehung zur Durchsicht der Unterlagen in das Recht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG eingreift, aber nicht mehr in das Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04  

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Die mit einer Beschlagnahme oder Sicherstellung einhergehende fortdauernde Entziehung des Besitzes des bei einer Durchsuchung aufgefundenen Gegenstandes berührt zwar nicht mehr die Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern in aller Regel das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NJW 2002, S. 1410 ), kann daneben aber auch weitere spezielle grundrechtliche Gewährleistungen beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 124, 43 ).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03  

    Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung

    Die Durchsicht der sichergestellten Unterlagen gemäß § 110 StPO ist Teil der noch nicht abgeschlossenen Durchsuchung und dient deren Vollzug (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ).

    Die Beschwerdeführerin hat daher zunächst die Fachgerichte, denen die Anwendung und Auslegung der strafprozessualen Vorschriften obliegt (vgl. BVerfGE 95, 96 ), in einem Beschwerdeverfahren entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. zur Zulässigkeit eines entsprechenden Antrags Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ) mit der Angelegenheit zu befassen.

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03  

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Für die Prüfung der Einhaltung der entsprechenden Entscheidungsgrenzen steht dem Beschwerdeführer der Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (vgl. BVerfG NStZ 2002, 377, 378).

    Für die Prüfung der Einhaltung der entsprechenden Entscheidungsgrenzen steht dem Beschwerdeführer der Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (vgl. BVerfG NStZ 2002, 377, 378).

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05  

    Art 7 Verf BE, Art 6 Verf BE, Art 10 Abs 1 Verf BE, Art 28 Abs 1 Verf BE, Art 33

    Die Wirkung der Maßnahmen erschöpft sich darin, die beschlagnahmten bzw. vorläufig sichergestellten Gegenstände der Sachherrschaft des Beschwerdeführers zu entziehen und den Ermittlungsbehörden den Zugang zu den darin verkörperten Informationen zu eröffnen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2002, 1410 ; NJW 1995, 2839).

    Demgemäß unterliegt auch die Dauer der Besitzentziehung gegenwärtig keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen geltenden Grundsätze (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 96, 44 ) sind auf die Phase der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO nicht anzuwenden, da es in diesem Stadium wie dargelegt an einem Eingriff in das Grundrecht aus Art. 28 Abs. 2 VvB fehlt (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2002, 1410 ).

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00  

    Beschlagnahmeverbot für Wirtschaftsprüfer

    e) Dass es sich hier um gegebenenfalls besonders geschützte Verteidigungsunterlagen gehandelt haben könnte (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377), wurde nicht vorgetragen und ist auch nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04  

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung

  • BGH, 05.08.2003 - StB 7/03  

    Bestätigung der Sicherstellung noch durchzusehender Schriftstücke;

  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02  

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12  
  • LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06  

    Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit

  • LG Berlin, 23.11.2001 - 8 O 41/01  

    Keine Verpflichtung eines Anwalts zur Versendung einer Mitteilung durch

  • AGH Hamburg, 21.01.2002 - II EVY 3/00  

    w« ist zulässig - Anwaltliche Werbung mit »All you need is l

  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 1 Ws 385/06  

    Anforderungen an die Bezeichnung von Gegenständen in einer

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12  

    Kartellrechtliches Ermittlungsverfahren

  • AnwG Freiburg, 12.04.2002 - EV 146/00  
  • AGH Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - I AGH 22/01  
  • AGH Hamburg, 23.07.2002 - I ZU 25/01  
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10  
  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10  
  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 14 I 11/09  

    Beschlagnahme, Durchsicht, Durchsuchung, Verein, HDJ

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