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   BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01   

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BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01 (https://dejure.org/2002,1731)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2002 - 3 StR 491/01 (https://dejure.org/2002,1731)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2002 - 3 StR 491/01 (https://dejure.org/2002,1731)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellungspflicht; Schätzungspflicht); nicht geringe Menge; Aufklärungspflicht; Zweifelsgrundsatz

  • lexetius.com

    BtMG § 29, § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1810
  • NStZ 2002, 438
  • StV 2002, 257
  • JR 2003, 31
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01
    Sie hat sich jedoch unter Berufung auf die Entscheidung des Senats in NStZ 2000, 540 f. veranlaßt gesehen, alle 580 (richtig 579, s.o.) Einzelverkäufe jeweils als selbständige Taten abzuurteilen.

    Eine willkürliche Zusammenfassung kommt dagegen nicht in Betracht, auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 540, 541 m.w.N.).

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01
    Dabei wird vom Tatrichter kein unverhältnismäßiger Aufklärungsaufwand, um eventuell eine Bewertungseinheit feststellen zu können, verlangt (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden durch den Begriff der Bewertungseinheit alle Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Menge von Betäubungsmitteln richten, zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden, da bereits der Erwerb und Besitz von zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmitteln den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf diese Gesamtmenge erfüllt (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden durch den Begriff der Bewertungseinheit alle Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Menge von Betäubungsmitteln richten, zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden, da bereits der Erwerb und Besitz von zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmitteln den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf diese Gesamtmenge erfüllt (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01
    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, daß die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. BGH StV 2000, 613; Weber, BtMG § 33 Rdn. 150).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Gerade dann, wenn sich solche Feststellungen bei angemessenem Aufklärungsaufwand nicht treffen lassen, darf das Tatgericht eine an den Umständen des Falles orientierte Schätzung unter Beachtung des Zweifelssatzes vornehmen (BGH NStZ 2002, 438, 439).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12

    Betrug (erforderliche Feststellungen für den Vermögensschaden: Saldierung,

    Eine Einziehung scheidet vorliegend nicht schon deshalb aus, weil die Strafkammer den Verstoß gegen § 143 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt., Abs. 2 MarkenG gemäß § 154a StPO von der Verfolgung ausgenommen hat, da gemäß § 76a Abs. 3 StGB auch in diesem Fall die Einziehung in einem objektiven Verfahren selbständig angeordnet werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 1810, 1811).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Der Frage, unter welchen Umständen dann gleichwohl im Wege einer Schätzung Feststellungen hinsichtlich einer (oder mehrerer) Bewertungseinheit(en) zu treffen sind (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810 f.), braucht der Senat hier nicht nachzugehen.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 13.03.2024 - 5 StR 428/23
    b) Da die Strafkammer die Vorratshaltung der Gruppierung in den unbekannt gebliebenen Bunkern nicht aufklären konnte, wäre es angesichts der konkreten Umstände des Einzelfalls, die für eine über einen Verkaufstag hinausgehende Vorratshaltung während der lediglich zehntägigen Tätigkeit des Angeklagten sprechen, geboten gewesen, nach dem Zweifelsgrundsatz die konkurrenzrechtlich günstigste Lösung zu wählen, also von einer Haupttat des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811), zu der nur eine sukzessive Beihilfe geleistet wurde.
  • BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02

    Betäubungsmitteleigenschaft von Knasterhanf und psilocybinhaltigen Pilzen -

    Auch der Zweifelssatz gebietet in einem solchen Fall nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (vgl. BGH NJW 2002, 1810 [1811] m.w.N.).

    Insoweit wird es weiterer Feststellungen bedürfen, wobei gegebenenfalls auch eine an den Umständen des Falls orientierte Schätzung in Betracht kommen kann (vgl. BGH NJW 2002, 1810 [1811]).

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dabei setzt die Annahme einer Bewertungseinheit konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2012 - 3 StR 81/12 und vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Er wird zudem die Bewertungseinheit und damit die Annahme von Tateinheit gerade auch unter dem Gesichtspunkt zu hinterfragen haben, dass der Angeklagte E. nur Beiträge zu Teilverkäufen leistete (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; vgl. aber auch BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21; BGH NStZ 2007, 102).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810).

    Zwar gebietet es der Zweifelssatz nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren; auch eine willkürliche Zusammenfassung kommt nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. März 2002 aaO).

    Die von der Rechtsprechung insoweit für die vergleichbare Konstellation von Serientaten entwickelten Grundsätze müssen auch bei der hier gegebenen Situation Anwendung finden, bei der der Gesamtschuldumfang durch die Zahl und die jeweilige Menge der Einzelverkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums feststeht, ferner konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Einzelverkäufe jeweils größeren Einkaufsmengen entstammen und deshalb aus Rechtsgründen zu Bewertungseinheiten zusammengefasst werden müssen, die genaue Zuordnung bestimmter Verkäufe zu bestimmten Erwerbsmengen jedoch Schwierigkeiten bereitet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. März 2002 aaO mwN).

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 140/20

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige

    Gerade dann, wenn sich solche Feststellungen bei angemessenem Aufklärungsaufwand nicht treffen lassen, darf das Tatgericht eine an den Umständen des Falles orientierte Schätzung unter Beachtung des Zweifelssatzes vornehmen (BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NStZ 2002, 438, 439).
  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Betrug; Handy; Anpingen

  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den

  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 467/15

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Betätigungen beim

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

  • LG Dortmund, 14.02.2020 - 36 KLs 28/19

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall

  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 566/19

    Einziehung von Rauschmitteln als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05

    Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung

  • BGH, 22.11.2018 - 1 StR 325/18

    Einziehung von Tatmitteln

  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12

    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten

  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Einziehung von Betäubungsmitteln nur bei

  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12

    Ermittlungsaufwand bei möglicher Bewertungseinheit bei unerlaubtem Handeltreiben

  • BGH, 01.10.2002 - 3 StR 325/02

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Bewertungseinheit

  • BGH, 23.07.2002 - 3 StR 126/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • BGH, 03.11.2004 - 2 StR 374/04

    Tenorkorrektur; Erfolg des Rechtsmittels

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 32/04

    Betäubungsmittelhandel (Bewertungseinheit; Konkurrenzen; Vorliegen konkreter

  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12

    Voraussetzungen einer Bewertungseinheit bei mehreren Betäubungsmitteldelikten

  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 234/13

    Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht (denselben Güterumsatz

  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung (hier: Einziehung

  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 496/14

    Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht

  • OLG Köln, 05.08.2003 - Ss 293/03

    Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

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