Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3767
BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01 (https://dejure.org/2002,3767)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2002 - 3 StR 405/01 (https://dejure.org/2002,3767)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2002 - 3 StR 405/01 (https://dejure.org/2002,3767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 StGB; § 239 b StGB; § 154 a StPO; § 16 StGB; § 46 StGB; § 53 StGB; § 24 StGB
    Wiedereinbeziehung einer ausgeschiedenen Gesetzesverletzung; Geiselnahme im Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage; konkludente Drohung mit erneuter Gewaltanwendung; Koinzidenzprinzip; Bedeutung der Generalprävention für die Strafzumessung; Tateinheit; überschneidende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94

    Vorwurf - Einbeziehung - Freispruch - Strafänderung

    Auszug aus BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wiedereinbeziehung eines gemäß § 154 a StPO ausgeschiedenen Vorwurfs von Amts wegen regelmäßig geboten, wenn das Gericht den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Strafverfolgung beschränkt worden war, freisprechen will (vgl. BGHR StPO § 154 a Beschränkung 3 m. w. N.).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01
    Das Landgericht hat zutreffend das mit dem Ziel der Herausgabe von Geld eingesetzte Nötigungsmittel als Drohung mit gegenwärtiger Lebensgefahr angesehen (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 9) und einen strafbefreienden Rücktritt des Angeklagten verneint (vgl. BGH, Urt. vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, insoweit in BGHSt 44, 161 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01
    Das Landgericht hat zutreffend das mit dem Ziel der Herausgabe von Geld eingesetzte Nötigungsmittel als Drohung mit gegenwärtiger Lebensgefahr angesehen (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 9) und einen strafbefreienden Rücktritt des Angeklagten verneint (vgl. BGH, Urt. vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, insoweit in BGHSt 44, 161 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 315/94

    Generalprävention - Strafschärfung - Schuldangemessene Strafe

    Auszug aus BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01
    b) Die Rüge, das Landgericht habe bei der Strafzumessung die "gebotenen generalpräventiven Erwägungen außer Acht gelassen", läßt besorgen, daß die Beschwerdeführerin dem Gedanken der Generalprävention ein zu hohes Gewicht beimißt und dabei außer acht läßt, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8 m. w. N.).
  • BGH, 07.10.2011 - 1 StR 321/11

    Verschaffung falscher amtlicher Ausweise ("Sich oder einem anderen verschaffen";

    Regelmäßig sind aber ausgeschiedene Tatteile oder Strafbestimmungen konkret ("positiv") zu bezeichnen, die Feststellung, das Verfahren werde gemäß § 154 StPO und/oder § 154a StPO im Sinne der Anklage beschränkt, entspricht als zu ungenau nicht dem Gesetz (fehlende Rechtssicherheit) und ist daher unwirksam (BGH, Beschluss vom 16. Juli 1980 - 3 StR 232/80, NStZ 1981, 23; tendenziell ebenso BGH, Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01, NStZ 2002, 489; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 154a Rn. 8, 20; Beukelmann in Graf, StPO, § 154a Rn. 7; Plöd in KMR, StPO, § 154a Rn. 13; Schoreit in KK, StPO, 6. Aufl., § 154a Rn. 12; Weßlau in SK-StPO, § 154a Rn. 21).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Soweit das Landgericht eine Beschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO vornehmen wollte, wogegen bereits spricht, dass es sich in den Urteilsgründen mit möglicherweise tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen des 13. Abschnitts des StGB inhaltlich auseinandergesetzt hat, wäre eine solche aufgrund der unklaren Formulierung und inhaltlichen Unbestimmtheit ebenfalls unwirksam (vgl. BGH NStZ 2002, 489 sowie Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 579/00; Beulke aaO § 154a Rn. 8; Plöd in KMR 46. EL April 2007 § 154a Rn. 13).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Hieraus folgt, dass - nicht anders als hinsichtlich einer Strafschärfung aus generalpräventiven Erwägungen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01; Beschlüsse vom 1. Juli 2005 - 5 StR 192/05; vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) - eine Strafmilderung aus individualpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 267; zu § 35 BtMG auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; sowie BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179; Frisch, NStZ 2013, 249, 251 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    aa) Ist nach einer Beschränkung gemäß § 154a StPO eine Verurteilung wegen des verbliebenen Straftatbestandes nicht möglich, ist die nach § 154a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00, NStZ-RR 2001, 263, bei Becker; Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht