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   BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02   

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BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02 (https://dejure.org/2002,2312)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 3 StR 33/02 (https://dejure.org/2002,2312)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 3 StR 33/02 (https://dejure.org/2002,2312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 494
  • StV 2002, 469
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02
    In einem solchen Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, muß der Tatrichter erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02
    In einem solchen Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, muß der Tatrichter erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.), insbesondere bei der Auswertung von Beweistatsachen naheliegende andere Möglichkeiten nicht erörtert werden (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.), insbesondere bei der Auswertung von Beweistatsachen naheliegende andere Möglichkeiten nicht erörtert werden (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08

    Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; Beweiswürdigung

    Abgesehen davon handelt es sich im Blick auf die - auch sachverständig vermittelte (UA S. 11 f., 30 f.) - Persönlichkeitsstruktur der Nebenklägerin und ihren erlittenen psychischen Zusammenbruch um eine ohnehin nicht so nahe liegende andere Möglichkeit, dass deren Nichterörterung einen Sachmangel darstellt (vgl. BGH NStZ 2002, 494, 495; Brause NStZ 2007, 505, 507).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung widersprüchlicher Aussagen:

    aa) Vorliegend handelt es sich um einen Fall, in dem zu der entscheidenden Frage, ob der Geschlechtsverkehr mit der Nebenklägerin einvernehmlich erfolgte (wie der Angeklagte behauptet) oder vom Angeklagten erzwungen wurde (wie die Nebenklägerin behauptet), letztlich Aussage gegen Aussage steht (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 3 StR 33/02, NStZ 2002, 494).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    b) Auch ist im angefochtenen Urteil die Entwicklung der Angaben der Geschädigten, der für die Bewertung ihrer Zuverlässigkeit und der von der Kammer angenommenen Konstanz Bedeutung zukommt, nicht mit der für eine Nachprüfbarkeit erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.; 2002, 469; Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00; vom 17. September 2008 - 5 StR 276/08).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen

    Sie lassen, wie in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, erforderlich (vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159; BGH NStZ 2002, 494 jew. m.w.N.), erkennen, daß das Landgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen konnten, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03

    Beweiswürdigung (besondere Darlegungsanforderungen bei Aussage gegen Aussage;

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 24.07.2003 - 4 StR 226/03

    Beweiswürdigung (besondere Auseinandersetzung / Gesamtschau bei Aussage gegen

    Demgemäß müssen die Urteilsgründe dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung - wie hier - allein davon abhängt, wem das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einbezogen (st. Rspr., vgl. BGHSt 44, 153, 158, 159; BGH NStZ 2002, 494 jew. m.w.N.) und auch in einer "Gesamtschau" gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 27.09.2012 - 2 StR 349/12

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung auch hinsichtlich der Würdigung

    Die Erörterungen des Gerichts bleiben jedoch lückenhaft, da es nach der Einlassung des Angeklagten naheliegende andere Ursachen für die festgestellten Verletzungen nicht berücksichtigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 3 StR 33/02 - NStZ 2002, 494, 495; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5), wie etwa den Umstand, dass der Angeklagte, während er zu Boden schaute, durch zahlreiche Schläge auf den Hinterkopf "heruntergeschlagen" wurde.
  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 59/05

    Unzureichende Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (Aussage gegen Aussage;

    Demgemäß müssen die Urteilsgründe dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung, wie hier, allein davon abhängt, wem das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH NStZ 2002, 494 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.04.2007 - 1 Ss 112/07

    Beweisantrag; Zeuge; namentlich benannt; Unerreichbarkeit; Begründung des

    In diesen Fällen müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seinen Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ 2002, 494).
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 135/05

    Strafzumessung (erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe bei engem situativen und

    Hierzu wird auch der Umstand zu rechnen sein, daß der Angeklagte seine Revision ungeachtet der vom Senat verdeutlichten Aussicht eines (vorläufigen) Erfolges zum Schuldspruch aufgrund mangelhafter Begründung der Beweiswürdigung im angefochtenen Urteil (vgl. zu den mißachteten Anforderungen vollständiger Begründung in Fällen dieser Art nur: BGH NStZ 2000, 496, 497; 2002, 494, 495; NJW 2003, 2250; jeweils m.w.N.) auf den Strafausspruch beschränkt und damit auch den Interessen der Nebenklägerin Rechnung getragen hat, die durch einen uneingeschränkten Verfahrensfortgang ersichtlich gravierend beeinträchtigt worden wäre.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • OLG Hamm, 19.11.2002 - 3 Ss 975/02

    Aufklärungsrüge, Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages wegen Unerreichbarkeit,

  • OLG Bremen, 07.05.2007 - Ss 7/07

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge; Fehlerhafte Besetzung der

  • OLG Köln, 21.07.2009 - 83 Ss 59/09
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