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   OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02   

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OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 (https://dejure.org/2002,3778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 (https://dejure.org/2002,3778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 3 Ws 127/02 (https://dejure.org/2002,3778)
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Therapieunwilligkeit des Vergewaltigers

§ 1 StrUBG, das Straftäterunterbringungsgesetz erfaßt nur den Fall, daß sich die besondere Gefährlichkeit des Verurteilten während der Strafvollstreckung herausstellt ("Sperrwirkung des Strafurteils")

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der nachträglichen Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt ; Aussichtslosigkeit einer Entziehungskur ; Erfolglosigkeit einer vorangegangenen Unterbringung; Sperrwirkung eines Strafurteils; Verweigerung einer Alkoholtherapie; Rückfallgefahr

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 3; ; StrUBG BW § 1 Abs. 1; ; StrUBG BW § 4 Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 503
  • StV 2002, 494
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 1 Ws 140/02

    Voraussetzungen der Unterbringung; Entlassung aus der Strafhaft; Ablehnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Verfassungsrechtlich ist es geboten, das Anordnungsverfahren so rechtzeitig einzuleiten, als sichergestellt sein muss, dass das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig (und zwar bis zur Rechtskraft) durchgeführt ist (so wohl auch Würtenberger/Sydow NVwZ 2001, 1201, 1204; a.M. OLG Naumburg B. v. 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG SA; dass. B. v. 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 -).
  • OLG Naumburg, 02.04.2002 - 1 Ws 110/02

    Erlass eines Haftbefehls im Verfahren nach dem UBG; Unterbringung; Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Insbesondere wäre es unzulässig, den Verurteilten nach Ablauf der Haftzeit allein deshalb nicht zu entlassen, weil das gerichtliche Anordnungsverfahren für die nachträgliche Unterbringung noch nicht abgeschlossen werden konnte (Würtenberger/Sydow a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 42, 1; zum Erlass eines Sicherungshaftbefehls OLG Nürnberg B. v. 02.05.2002 - Ws 524/02 - ablehnend, bejahend OLG Naumburg B. v. 02.04.2002 - 1 Ws 110/02 -).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Die Einhaltung dieser schon ihrem Wortlaut nach eindeutigen und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglichen (BVerfG NStZ 1995, 275) Vorschrift des freiheitsbeschränkenden Gesetzes ist Verfassungsgebot (vgl. etwa auch BVerfG NJW 2001, 2247 zu Auslegung und Anwendung der Bestimmung des § 454a Abs. 2 StPO).
  • OLG Bamberg, 03.05.2002 - Ws 234/02

    Nachträgliche Unterbringung nach Landesrecht bei einem Sexualstraftäter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Der sofortigen Beschwerde der Justizvollzugsanstalt hätte - unabhängig von der auch in der Literatur diskutierten verfassungsrechtlichen Problematik des StrUBG und dessen Vereinbarkeit mit der EMRK (vgl. Goll/Wulf a.a.O.; Würtenberger/Sydow a.a.O.; Kinzig NJW 2001, 1455; Peglau NJW 2001, 2436; Eisenberg ZfStrVo 2001, 131; vgl. auch OLG Naumburg a.a.O.; OLG Bamberg B. v. 03.05.2002 - Ws 234/02 - und hierzu das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvR 834/02), die der Senat hier ausdrücklich offen lässt - nach Lage der Akten auch in der Sache ein Erfolg nicht beigemessen werden können.
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Insbesondere wäre es unzulässig, den Verurteilten nach Ablauf der Haftzeit allein deshalb nicht zu entlassen, weil das gerichtliche Anordnungsverfahren für die nachträgliche Unterbringung noch nicht abgeschlossen werden konnte (Würtenberger/Sydow a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 42, 1; zum Erlass eines Sicherungshaftbefehls OLG Nürnberg B. v. 02.05.2002 - Ws 524/02 - ablehnend, bejahend OLG Naumburg B. v. 02.04.2002 - 1 Ws 110/02 -).
  • OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Verfassungsrechtlich ist es geboten, das Anordnungsverfahren so rechtzeitig einzuleiten, als sichergestellt sein muss, dass das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig (und zwar bis zur Rechtskraft) durchgeführt ist (so wohl auch Würtenberger/Sydow NVwZ 2001, 1201, 1204; a.M. OLG Naumburg B. v. 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG SA; dass. B. v. 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 -).
  • OLG Nürnberg, 02.05.2002 - Ws 524/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Insbesondere wäre es unzulässig, den Verurteilten nach Ablauf der Haftzeit allein deshalb nicht zu entlassen, weil das gerichtliche Anordnungsverfahren für die nachträgliche Unterbringung noch nicht abgeschlossen werden konnte (Würtenberger/Sydow a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 42, 1; zum Erlass eines Sicherungshaftbefehls OLG Nürnberg B. v. 02.05.2002 - Ws 524/02 - ablehnend, bejahend OLG Naumburg B. v. 02.04.2002 - 1 Ws 110/02 -).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Ein Ausnahmefall (vgl. BVerfGE 96, 27) liegt hier nicht vor.
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Der sofortigen Beschwerde der Justizvollzugsanstalt hätte - unabhängig von der auch in der Literatur diskutierten verfassungsrechtlichen Problematik des StrUBG und dessen Vereinbarkeit mit der EMRK (vgl. Goll/Wulf a.a.O.; Würtenberger/Sydow a.a.O.; Kinzig NJW 2001, 1455; Peglau NJW 2001, 2436; Eisenberg ZfStrVo 2001, 131; vgl. auch OLG Naumburg a.a.O.; OLG Bamberg B. v. 03.05.2002 - Ws 234/02 - und hierzu das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvR 834/02), die der Senat hier ausdrücklich offen lässt - nach Lage der Akten auch in der Sache ein Erfolg nicht beigemessen werden können.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
    Jedenfalls wenn, wie im Falle von S., die erkennenden Strafkammern eine bestimmte Maßregel der Besserung und Sicherung (hier die des § 64 StGB) als aussichtslos eingestuft, von deren Anordnung bewusst abgesehen haben (vgl. hierzu BVerfGE 91, 1) und an der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) schon aus formellen Gründen gehindert waren, ist es nicht nur kontraindiziert, sondern verbietet es sich, dann nach § 1 StrUBG an die (im Vollzug fortgesetzte) Verweigerung oder den Abbruch einer dahingehenden Therapie die Rechtsfolge der nachträglichen Unterbringung des Verurteilten als besonders gefährdeten Straftäter in einer Justizvollzugsanstalt zu knüpfen.
  • BGH, 01.02.1989 - StB 48/88

    Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten in gerichtliche Weisungen

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Nürnberg, 11.02.2003 - Ws 167/03

    Voraussetzungen für die nachträgliche Unterbringung - Bayern

    Die Regelung soll also Fälle erfassen, in denen im Zeitpunkt des Urteils die Gefährlichkeit des Täters noch nicht sichtbar war, vielmehr sich erst während des Strafvollzugs dessen besondere Gefährlichkeit herausstellt und zwar aufgrund konkreter Umstände, die erst nach dem Zeitpunkt der Verurteilung entstanden sind und deshalb vom Strafrichter noch nicht berücksichtigt werden konnten (so OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02, NStZ 2002, 503 zu § 1 Abs. 1 StrUBG - BW).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 3 Ws 195/02

    Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter: Nachträgliche Unterbringung eines

    Unabhängig von den auch in der Literatur zum StrUBG grundsätzlich diskutierten verfassungsrechtlichen Fragen und dessen Vereinbarkeit mit der EMRK (vgl. hierzu die Fundstellenhinweise im Senatsbeschluss v. 12.06.2002 -3 Ws 127/02- NStZ 2002, 503 = StV 2002, 494), die hier keiner Entscheidung bedürfen, kommt schon bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des StrUBG auf den vorliegenden Fall die Anordnung der nachträglichen Unterbringung des Verurteilten im Ergebnis aus mehreren Gründen nicht in Betracht.
  • KG, 26.11.2003 - 3 Ws 524/02

    Klageerzwingungsverfahren; Kindesentziehung

    Es ist nach ständiger Rechtssprechung des Senats regelmäßig unzulässig, diese eigene Sachdarstellung durch Einfügung von Schriftstücken aus den Ermittlungsakten in Kopie oder in Abschrift zu ersetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 3. Juli 2002 - 3 Ws 127/02 -).
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