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   BGH, 14.05.2002 - 3 StR 128/02   

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https://dejure.org/2002,3070
BGH, 14.05.2002 - 3 StR 128/02 (https://dejure.org/2002,3070)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2002 - 3 StR 128/02 (https://dejure.org/2002,3070)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 3 StR 128/02 (https://dejure.org/2002,3070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB
    Beschleunigungsgrundsatz; Recht des Angeklagten auf Erledigung seiner Sache in angemessener Frist (Wiederaufnahmeverfahren; Verfahrensverzögerungen; Strafzumessung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Beweiswürdigung - Revisionsrechtfertigung - Vergewaltigung - Rechtsfehler

  • Judicialis

    StPO § 368 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 140 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei den Einzel- und der Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 589
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Dies gilt bei der Bildung einer Gesamtstrafe (§ 54 Abs. 1 StGB) nicht nur für diese, sondern auch für alle zugrunde liegenden Einzelstrafen, soweit das Verfahren hinsichtlich der entsprechenden Taten verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 2002, 589).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Dies gilt bei Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 Abs. 1 StGB nicht nur für diese, sondern auch für alle zugrundeliegenden Einzelstrafen (vgl. BGH NStZ 2002, 589).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Die Notwendigkeit der Kompensation bezieht sich bei mehreren selbständigen Taten nicht nur auf die Findung der angemessenen Gesamtstrafe, sondern auch auf die Festsetzung der Einzelstrafen (BGH, Beschluß vom 14. Mai 2002 - 3 StR 128/02).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Handelt es sich dabei um mehrere Einzelstrafen, die nach § 54 Abs. 1 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt werden, muß die Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht nur bei der letztlich in die Urteilsformel aufzunehmenden Gesamtstrafe, sondern bei allen betroffenen Einzelstrafen berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ 2002, 589).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Die dargestellten Zeiträume, in denen die Sache nicht erkennbar gefördert wurde, sind nicht so lang, daß sie entweder für sich allein oder im Hinblick auf die Gesamtdauer des Verfahrens die Annahme einer relevanten Verfahrensverzögerung zu begründen vermögen (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 14. Mai 2002 - 3 StR 128/02).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Angesichts der eher milden Einzelstrafen und des straffen Zusammenzuges bei der Gesamtstrafenbildung vermag der Senat zudem sicher auszuschließen, daß das Verhältnis zwischen den ermäßigten wie nicht ermäßigten Einzelstrafen und den beiden gegenübergestellten Gesamtstrafen unstimmig sein könnte (vgl. dazu BGH NStZ 2002, 589).
  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02

    Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung

    Im Falle eines erneuten Schuldspruchs wird bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sein, daß eine konkret zu bestimmende Strafmilderung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht nur bei der Gesamtstrafenbildung, sondern auch bei den ausgesprochenen Einzelstrafen zu erfolgen hätte (vgl. BGH NStZ 2002, 589, 590).
  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Dies wird der neue Tatrichter bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH NStZ 2002, 589, 590; NJW 2003, 2759, 2760).
  • BGH, 27.09.2005 - 4 StR 361/05

    Aufhebung wegen Zählfehlern des Gerichts

    Er weist ferner darauf hin, dass bei Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht nur die Gesamtstrafe, sondern auch die Einzelstrafen zu ermäßigen sind (vgl. BGH NStZ 2002, 589; 2003, 601).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

    Dadurch hat das Landgericht den durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung geschehenen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK - unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofs - bei der Strafzumessung ausreichend gewürdigt und im Ergebnis kompensiert (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; StV 2003, 383; BGH NStZ 2002, 589; NStZ 2003, 601).
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