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   BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,4114
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01 (1) (https://dejure.org/2002,4114)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - 3 StR 369/01 (1) (https://dejure.org/2002,4114)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 3 StR 369/01 (1) (https://dejure.org/2002,4114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB § 132 Abs. 2, Abs. 4 GVG
    Gemeinschaftliche Tatbegehung beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Täterschaft und Teilnahme (unmittelbarer Zugriff; Mittäterschaft; Anstiftung; Eigenhändigkeit); Vorlage an den Großen Senat

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das BtMG - Nicht geringe Menge - Verstoß gegen das WaffenG - Tateinheit - Vorlage an den Großen Senat

  • Judicialis

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
    Mittäterschaft beim bewaffneten Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 601 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 446/98
    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 14. Januar 1997 (BGHSt 42, 368) und 10. September 1998 (1 StR 446/98) beantragt, den Schuldspruch dahin abzuändern, daß der Angeklagte insoweit der Anstiftung zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist.

    Das reicht für ein Mitsichführen der Waffe bei der Tat im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zunächst für die Person des Mittäters P. aus (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1998 - 1 StR 446/98).

  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02

    Anfrage; gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; einschränkende

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Der 1. Strafsenat hat erklärt, daß er für den Fall des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln an seiner einschränkenden Auslegung des Qualifikationstatbestandes des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG festhält, die eine uneingeschränkte Zurechnung der Bewaffnung nach § 25 Abs. 2 StGB gegenüber einem Mittäter ausschließt (Beschl. vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02).

    Ob es dann angezeigt erscheint, wie der 1. Strafsenat in seinem Beschluß vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02 - erwogen hat, eine teleologische Reduktion der Qualifikation des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG dahin vorzunehmen, daß sich beim Handeltreiben eine, wie auch immer zu bestimmende "qualifikationsspezifische Gefahrerhöhung" des Mitsichführens einer Waffe konkret im Einzelfall ausgewirkt haben muß, ist der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vorzubehalten.

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Denn der Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens ist bereits erfüllt, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem von mehreren Einzelakten der Tat verwirklicht wird (BGH JR 1998, 254, 255 m. w. N.).
  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Die anschließende Rückfahrt nach O., bei der die zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden, verwirklichte jedoch ebenfalls den Tatbestand des Handeltreibens, der jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit umfaßt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 3, 4, 7; 18).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 14. Januar 1997 (BGHSt 42, 368) und 10. September 1998 (1 StR 446/98) beantragt, den Schuldspruch dahin abzuändern, daß der Angeklagte insoweit der Anstiftung zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist.
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Die anschließende Rückfahrt nach O., bei der die zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden, verwirklichte jedoch ebenfalls den Tatbestand des Handeltreibens, der jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit umfaßt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 3, 4, 7; 18).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Die anschließende Rückfahrt nach O., bei der die zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden, verwirklichte jedoch ebenfalls den Tatbestand des Handeltreibens, der jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit umfaßt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 3, 4, 7; 18).
  • BGH, 19.04.1988 - 1 StR 76/88

    Gebühren und Kosten: Auferlegung der Kosten auf den Anzeigeerstatter

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01
    Die anschließende Rückfahrt nach O., bei der die zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden, verwirklichte jedoch ebenfalls den Tatbestand des Handeltreibens, der jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit umfaßt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 3, 4, 7; 18).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Hintermänner des Drogenhandels erfahrungsgemäß bemüht sind, aus Gründen der Vorsicht nicht selbst mit Gegenständen in Berührung zu kommen, die sie bei einem überraschenden polizeilichen Zugriff der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen (vgl. Weber NStZ 2002, 601, 602).

    Zudem steht bei den Strafvorschriften des Betäubungsmittelstrafrechts der Rechtsgüterschutz derart im Vordergrund, daß der Unwert einer eigenhändigen Verwirklichung des Delikts durch den Täter völlig zurücktritt (Weber NStZ 2002, 601, 602; vgl. auch ders., BtMG vor § 29 Rdn. 91).

    Zum anderen würde sich diese mit Blick auf Anwendungsprobleme bei einer einzelnen Begehungsform des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (Handeltreiben) vorgenommene Einschränkung ohne sachliche Rechtfertigung auch auf alle anderen Tatbestandsvarianten, nämlich Einfuhr, Ausfuhr oder Sichverschaffen, auswirken (vgl. Weber NStZ 2002, 601, 602).

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