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   BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2)   

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https://dejure.org/2002,3637
BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 2 StE 7/01 - 6 (2) (https://dejure.org/2002,3637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Verstoß gegen das BtMG - Erzwingungshaft - Zeugniserzwingung - Kriminelle Vereinigung - PKK - Auskunftsverweigerungsrecht - Strafklageverbrauch

  • Judicialis

    BtMG § 31; ; StGB § 129; ; StPO § 55; ; StPO § 56; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4; ; StPO § 70 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Allerdings hat der Grundsatz des Strafklageverbrauchs in der Senatsentscheidung BGHSt 29, 288, 294 für den Bereich der Organisationsdelikte Einschränkungen erfahren.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Für die Inanspruchnahme eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts kann sich der Beschwerdeführer auch nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 (2 BvR 1249/01 = StV 2002, 177) berufen.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Die Beschwerde gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2002 und vom 29. Mai 2002 - VI 9/01 - wird verworfen.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
    Auch die Überlegungen, die der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 - (BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1) zur Annahme mehrerer prozessualer Taten bei einem Organisationsdelikt angestellt hat, führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 607; NStZ-RR 2005, S. 316).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH NStZ 2002, 607; NStZ-RR 2005, 316).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft berechtigt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen eigenen Verhalten in einem so engen Zusammenhang steht, daß im Unfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607).
  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

    Nur ausnahmsweise ist er zur umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BGH NStZ 2002, 607; BGH, Beschl. vom 2. Juni 2005 - StB 8/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 354/02

    Auskunftsverweigerungsrecht; Aufklärungspflicht; Beruhen

    Dabei kann offen bleiben, ob die Begründung, mit der das Landgericht den Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zugebilligt hat, mit den Grundsätzen vereinbar ist, die der Senat in seinem Beschluß vom 11. Juni 2002 (StB 12/02 = NStZ 2002, 607) insoweit aufgestellt hat.
  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
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