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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02   

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https://dejure.org/2002,1820
BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02 (https://dejure.org/2002,1820)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 StR 40/02 (https://dejure.org/2002,1820)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02 (https://dejure.org/2002,1820)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 StGB
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des vermeintlichen Opfers außerhalb einer förmlichen Vernehmung und ohne Beteiligung der Verteidigung; Zeuge vom Hörensagen; Gesamtwürdigung; Freispruch); sexueller Missbrauch eines Kindes

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 656
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das Ergebnis eines Glaubwürdigkeitsgutachtens kann den Richter bei der gebotenen umfassenden Bewertung der Indiztatsachen lediglich unterstützen (vgl. zu alldem nur BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16, jew. m.w.Nachw.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    s von vornherein erheblich gemindert (vgl. dazu auch BGHSt 46, 93, 103).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das Ergebnis eines Glaubwürdigkeitsgutachtens kann den Richter bei der gebotenen umfassenden Bewertung der Indiztatsachen lediglich unterstützen (vgl. zu alldem nur BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16, jew. m.w.Nachw.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" vermag für sich genommen ohne zusätzliche Indizien einen Schuldspruch nicht zu tragen (BGHSt 44, 153, 158).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Vielmehr handelt es sich um auf Erfahrung beruhende Einsichten, die nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen ermöglichen, welche die zu beweisende Tatsache also wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher machen, die der Richter aber erst anhand weiterer Beweisanzeichen prüfen und in die Gesamtbewertung der Beweise einstellen muß (vgl. BGHSt 31, 86, 89 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 337 Rdn. 31).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    So hat er etwa in Fällen, in denen die Aussage des einzigen Belastungszeugen in einem wesentlichen Detail als bewußt falsch anzusehen war, auf dessen Angaben jedoch die Verurteilung gestützt werden soll, verlangt, daß Indizien für deren Richtigkeit vorliegen müssen, die außerhalb der Aussage selbst liegen (vgl. BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Da eine solche Beurteilung an sich zu den Aufgaben eines Tatrichters gehört, kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl BGH aaO, 182; BGH Urteil vom 16.5.2002 - 1 StR 40/02 - Juris RdNr 22) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Daher kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl BSG Urteile vom 17.4.2013 - B 9 V 1/12 R - BSGE 113, 205 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 20, SozR 4-3900 § 15 Nr. 1 - Juris RdNr 45 und - B 9 V 3/12 R - Juris RdNr 43, mit Verweis auf BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 182 ; BGH Urteil vom 16.5.2002 - 1 StR 40/02 - Juris RdNr 22 ) .
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass aufgrund des eingeschränkten Beweiswerts von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen bei der Beurteilung der Aussage strengere Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen sind, weil die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urt. 1 StR 40/02 v. 16.05.2002; BGHSt 50, 11, 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2002 - 3 StR 202/02   

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https://dejure.org/2002,4007
BGH, 26.06.2002 - 3 StR 202/02 (https://dejure.org/2002,4007)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3 StR 202/02 (https://dejure.org/2002,4007)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3 StR 202/02 (https://dejure.org/2002,4007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 656
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Der Senat hat den Urteilstenor neu gefasst, weil weder ein Mitwirken von Mittätern ("gemeinschaftlich' im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB) noch eine Strafzumessungsregel ("besonders schwerer Fall' gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Schuldspruch (§ 260 Abs. 4 StPO) gehört (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289; vom 9. Dezember 1998 - 3 StR 558/98, juris Rn. 2; vom 26. Juni 2002 - 3 StR 202/02, NStZ 2002, 656; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45; vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 344/13, juris Rn. 5; vom 30. Mai 2017 - 3 StR 102/17, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02   

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https://dejure.org/2002,4609
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02 (https://dejure.org/2002,4609)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2002 - 3 StR 114/02 (https://dejure.org/2002,4609)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 3 StR 114/02 (https://dejure.org/2002,4609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 24 StGB
    Vergewaltigung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges als Drohmittel; Urteilsformel bei Qualifikationen; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; Zweifelsgrundsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02
    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, fehlt es an einer Tatsachengrundlage, um beurteilen zu können, ob der Angeklagte trotz Aufgabe der weiteren Tatausführung mangels Freiwilligkeit wegen Vergewaltigungsversuchs strafbar bleibt, weil er die Ausführung seines Tatplans nicht mehr für möglich hielt, sich auf Grund äußerer oder innerer Hemmnisse außerstande sah, die Tat zu vollenden, oder nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186 m. w. N.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 10), Nach den bisherigen Feststellungen ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von seinem Opfer aus freien Stücken abgelassen hat.
  • BGH, 31.05.1989 - 2 StR 130/89

    Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02
    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, fehlt es an einer Tatsachengrundlage, um beurteilen zu können, ob der Angeklagte trotz Aufgabe der weiteren Tatausführung mangels Freiwilligkeit wegen Vergewaltigungsversuchs strafbar bleibt, weil er die Ausführung seines Tatplans nicht mehr für möglich hielt, sich auf Grund äußerer oder innerer Hemmnisse außerstande sah, die Tat zu vollenden, oder nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186 m. w. N.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 10), Nach den bisherigen Feststellungen ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von seinem Opfer aus freien Stücken abgelassen hat.
  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 574/00

    Fassung des Tenors bei § 177 Abs. 4 StGB

    Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 114/02
    Der Senat neigt in Abweichung von seinem bisherigen Standpunkt (NStZ 2000, 254, 255 m. w. N.; Beschl. vom 15. Februar 2001 - 3 StR 574/00) dazu, wegen der von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderten rechtlichen Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikationen in der Urteilsformel für erforderlich zu halten (vgl. im einzelnen Pfister in NStZ-RR 2001, 353, 360).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auf diese Weise kommt der eigene und gegenüber § 177 Abs. 1 und 2 StGB erhöhte Unrechtsgehalt der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 (schwere Vergewaltigung) und des § 177 Abs. 4 StGB (besonders schwere Vergewaltigung) im Urteilstenor prägnant und allgemein verständlich zum Ausdruck (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 3; ebenso Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 260 Rdn. 24; Engelhardt in KK StPO 4. Aufl. § 260 Rdn. 30; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 61; Granderath MDR 1984, 988).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4150
BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,4150)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2002 - 3 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,4150)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 3 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,4150)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Rüge wegen der Nichtgewährung des letzten Wortes für einen Angeklagten; Rüge wegen ausgebliebener nochmaliger Vernehmung des Opfers

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GVG § 169
    Möglichkeit zur Erkundigung über den Ort der Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 656
  • StV 2002, 588
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02
    Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01

    Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02
    Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01).
  • OLG Jena, 31.07.2015 - AuslA R 59/15

    Aufhebung der vorläufigen Auslieferungshaft wegen nicht fristgerechter Vorlage

    Aus der Regelung folgt, dass das Oberlandesgericht in jedem Fall innerhalb der Frist von 40 Tagen, hier also spätestens am 03.08.2015, über die Fortdauer der Auslieferungshaft entscheiden muss (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.1978, 4 ARs 6/78, BGHSt 28, 31; ebenso auch OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002, NStZ 2002, 656 ; Senatsbeschluss vom 13.10.2014, 1 OLG 255/14), was wiederum voraussetzt, dass die nach Art. 16 Abs. 4 i. V. m. Art. 12 EuAlÜbk mit dem Auslieferungsersuchen vorzulegenden Unterlagen dem Gericht so rechtzeitig vorliegen, dass sie bis zum Fristablauf noch einer sachgerechten Überprüfung unterzogen werden können (Senatsbeschluss, aaO.; OLG Hamm, aaO.).
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