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   OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02   

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OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02 (https://dejure.org/2002,3800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.06.2002 - 1 Ss 93/02 (https://dejure.org/2002,3800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 1 Ss 93/02 (https://dejure.org/2002,3800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür, Beweisverwertungsverbot, Abwägungslehre; Verwertungsverbot für Zufallsfunde und -erkenntnisse bei einer polizeilich angeordneten Wohnungsdurchsuchung ; Willkürlichkeit einer polizeilichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 13 I; ; StPO § 105 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 105 Abs. 1
    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür, Beweisverwertungsverbot, Abwägungslehre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Verwertungsverbot bei objektiv willkürlicher Wohnungsdurchsuchung

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 660
  • StV 2002, 533
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Dem deutschen Strafverfahrensrecht ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften (wie § 105 Abs. 1 StPO) ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich ziehe, fremd (BGH StV 99, 185, 187; s. a. BVerfG NJW 00, 3557; StV 00, 467, 468: "Aus der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot").
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Dem deutschen Strafverfahrensrecht ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften (wie § 105 Abs. 1 StPO) ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich ziehe, fremd (BGH StV 99, 185, 187; s. a. BVerfG NJW 00, 3557; StV 00, 467, 468: "Aus der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot").
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1989 - OGs 13/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    StPO auf einen bloßen Formfehler reduziert (zur Kritik siehe z.B. Fezer, StV 89, 290, 293; Asbrock, StV 99, 187, 189), angesichts des die herausragende Bedeutung des Richtervorbehalts betonenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 überdacht werden muss, kann offen bleiben, weil bereits zweifelhaft ist, ob ein zutreffend über den Einzelfall informierter Richter nach Prüfung gemäß § 162 Abs. 3 StPO (s. dazu OLG Düsseldorf [Ermittlungsrichter StV 90, 154) einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Dabei ist nach bisheriger Rechtsprechung auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH StV 89, 289, 290 a. E.; a. A. BGHSt 31, 304, 306 für den Fall, dass das Gesetz, wie § 100 b Abs. 1 StPO, eine polizeiliche Anordnungskompetenz überhaupt nicht vorsieht).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Allerdings darf es in einem Rechtsstaat auch keine Wahrheitserforschung um jeden Preis geben (BGH StV 92, 212, 213 m. w. N.).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Dabei ist nach bisheriger Rechtsprechung auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH StV 89, 289, 290 a. E.; a. A. BGHSt 31, 304, 306 für den Fall, dass das Gesetz, wie § 100 b Abs. 1 StPO, eine polizeiliche Anordnungskompetenz überhaupt nicht vorsieht).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Gemessen an diesen vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20. Februar 2001 (StV 01, 207 ff.) unter Hinweis auf frühere Entscheidungen aufgestellten und für den Senat bindenden Grundsätzen erweist sich die Durchsuchung vom 13. April 2000 nicht nur als fehlerhaft, sondern als objektiv willkürlich und damit als besonders schwerwiegender Eingriff in die von der Verfassung geschützten Rechte des Angeklagten.
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Feste verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt, sind auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu entnehmen (BVerfG StV 00, 466, 467).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02
    Dem deutschen Strafverfahrensrecht ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften (wie § 105 Abs. 1 StPO) ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich ziehe, fremd (BGH StV 99, 185, 187; s. a. BVerfG NJW 00, 3557; StV 00, 467, 468: "Aus der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot").
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Für Fälle fehlerhafter Wohnungsdurchsuchungen ist dies in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, falls der Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 2684, 2686; BVerfG - Kammer - Beschluss vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04; LG Osnabrück StV 1991, 152, 153; AG Offenbach StV 1993, 406, 407 f.; LG Darmstadt StV 1993, 573 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 538; OLG Koblenz NStZ 2002, 660; AG Tiergarten in Berlin StV 2003, 663, 664; StraFo 2007, 73, 74; LG Heilbronn StV 2005, 380, 381; vgl. noch weitergehend AG Braunschweig StV 2001, 393 und LG Saarbrücken StV 2003, 434, 436).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Diese volle gerichtliche Kontrolle fordert von dem die Untersuchung anordnenden Beamten eine zeitnahe Dokumentation der für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und insbesondere auch der Umstände, auf die sich die Gefahr des Beweismittelverlustes stützt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1121, 1124; OLG Koblenz NStZ 2002, 660).

    Ob darüber hinaus weitere Gründe vorlagen, die die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, Gefahr im Verzug anzunehmen, kann mangels Dokumentation nicht nachvollzogen werden (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Auch bei - gesetzlich geregelten - Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S.1 GG folgt aus Verstößen gegen Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (BGHSt 24, 125, 130; OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Auch wurde das Ergebnis der Röntgenuntersuchung nicht durch einen den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzenden Missbrauch staatlicher Zwangsbefugnis gewonnen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Denn wenn auch der Senat der Rechtsauffassung des anordnenden Staatsanwalts, die Eilbedürftigkeit ergebe sich schon aus der drohenden Gefahr für Leib und Leben des Beschuldigten bei weiterem Verbleib der Betäubungsmittel im Körper, nicht folgt so kann doch von einer willkürlichen Annahme staatsanwaltlicher Eilzuständigkeit (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660) nicht die Rede sein.

  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    Die "objektiv willkürliche" Annahme von "Gefahr im Verzug" durch Polizeibeamte führe zu einem Verwertungsverbot, wenn kein besonderes Allgemeininteresse an der Tataufklärung bestehe (OLG Koblenz, NStZ 2002, 660; vgl. auch LG Saarbrücken StV 2003, 434).
  • OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04

    Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw:

    Es hat sich dabei ersichtlich an der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Abwägungslehre orientiert, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluß 1 Ss 93/02 vom 06.06.2002).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02

    Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 durch eine den verfassungsrechtlichen

    Es ist sowohl möglich, dass der Betroffene trotz rechtswidriger Durchsuchungsanordnung verurteilt wird, als auch umgekehrt, dass er unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung freigesprochen wird (vgl. BVerfGE 96, 27, 42; zu etwaigen Beweisverwertungsverboten bei rechtswidriger Durchsuchung: BVerfG StV 2002, 113; OLG Koblenz StV 2002, 533).
  • LG Saarbrücken, 28.04.2003 - 8 Qs 70/03

    Durchsuchung - Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Durchsuchungsmaßnahme

    Ein Verbot der Verwertung anlässlich einer Durchsuchung gewonnener Beweismittel besteht nicht stets, sondern nur dann, wenn die Durchsuchungsanordnung objektiv willkürlich war oder an einem sonstigen schweren Verfahrensverstoß leidet und kein besonderes Allgemeininteresse an der Tataufklärung besteht (OLG Koblenz, StV 2002, S. 533 ff.).
  • LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08

    Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen

    Wenn sie eine Gefahr im Verzuge angenommen haben sollten, dann hätte sich diese Annahme auf den Einzelfall bezogene Tatsachen stützen müssen (vgl. BVerfG aaO; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; OLG Koblenz NStZ 2002, 660), deren Vorliegen wiederum uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterlegen hätte (BVerfG NJW 2001, 1121 (1123); OLG Karlsruhe aaO).
  • AG Berlin-Tiergarten, 23.06.2005 - 5 Op Js 1777/03

    Subjektiv rechtswidrige Durchsuchungsmaßnahme und Verwertungsverbot; -Unerlaubtes

    Nach ständiger Rechtssprechung des BVerfG (StV 2002, 113 ) des BGH (NJW 1989, 375) und der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. OLG Koblenz, StV 2002, 533 ) ist hierbei eine Betrachtungsweise geboten, welche sich nach der hypothetischen Rechtmäßigkeit richtet.
  • AG Berlin-Tiergarten, 23.07.2003 - 2 Op Js 857/02

    Beweisverwertungsverbot wegen Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung bzw. einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BverfG (StV 2002, 113 [BVerfG 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00] ), des BGH (NJW 1989, 375) und der Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, StV 2002, 533) (1) ist hierbei eine Betrachtungsweise geboten, welche sich nach der hypothetischen Rechtmäßigkeit richtet.
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