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   BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01   

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https://dejure.org/2001,2753
BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01 (https://dejure.org/2001,2753)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01 (https://dejure.org/2001,2753)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 (https://dejure.org/2001,2753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Rechtsweges - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Aussicht auf Erfolg - Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 33 a; ; StPO § 313 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Grundsatz rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    Zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch das Nachverfahren zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33 a StPO (BVerfGE 42, 243 ).

    Dabei ist der nicht an eine Frist gebundene Rechtsbehelf des § 33 a StPO durch die Instanzgerichte so auszulegen und anzuwenden, dass er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im strafprozessualen Beschlussverfahren erfasst (BVerfGE 42, 243 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 145 ; stRspr) und die getroffenen Entscheidungen zu begründen (BVerfGE 63, 80 ; 86, 133 ).

    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 145 ), sofern nicht Gründe des Prozessrechts (§ 244 StPO) es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 313 Rn. 9).

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 145 ; stRspr) und die getroffenen Entscheidungen zu begründen (BVerfGE 63, 80 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 145 ), sofern nicht Gründe des Prozessrechts (§ 244 StPO) es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 313 Rn. 9).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 145 ; stRspr) und die getroffenen Entscheidungen zu begründen (BVerfGE 63, 80 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    In den Fällen, in denen ein Berufungsgericht die Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO als unzulässig verwirft, gebietet es Art. 103 Abs. 1 GG, dass das Gericht sich mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Annahme der Berufung rechtfertigen könnte, auseinander setzt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785; Karlsruher Kommentar zur StPO 4. Auflage § 322 a StPO, Rn. 1 a. E.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 145 ), sofern nicht Gründe des Prozessrechts (§ 244 StPO) es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 313 Rn. 9).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs käme nur dann in Betracht, wenn ein entscheidungserheblicher Beweisantrag unberücksichtigt geblieben oder abgelehnt worden wäre und dies im Prozessrecht keine Stütze mehr fände (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; 79, 51 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 700/91 -, NJW 1992, S. 2811; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 ).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06

    Grenzen der Berufungszurückweisung gem § 313 Abs 2 S 1 StPO im Hinblick auf

    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt, wie ein Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO ergibt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 [2786]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 [44]; Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 73 [74]).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2017 - 2 Ws 308/17

    Rechtsmitteleinlegung im Strafverfahren: Gehörsrüge im Fall der Nichtannahme der

    Im Zuge dieses Nachverfahrens nach § 33a StPO obliegt es ausschließlich dem Berufungsgericht, auch nachzuprüfen, ob es seine eigene Entscheidung über die Nichtannahme nach § 313 Abs. 2 StPO ausreichend, d. h. unter Beachtung des Vorbringens des Angeklagten begründet hat (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Verwerfungsbeschluss: BVerfG NStZ 2002, 43; Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 3 Ws 70/05

    Strafverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtannahme

    Der Rechtsmittelausschluss ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG B. v. 01.03.1994 - 2 BvR 2112/93 - KG B. v. 22.12.1999 - 4 Ws 280/99 - jew. bei juris Rechtsprechung), vor allem nun in Anbetracht des in Umsetzung des Plenarbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 - (BVerfGE 107, 395) mit dem Anhörungsrügengesetz vom 09.12.2004 geschaffenen eigenständigen Rechtsbehelfs der "Anhörungsrüge bzw. Gehörsrüge" nach der neu gefassten Bestimmung des § 33 a StPO (vgl. auch BVerfG NStZ 2002, 43 zum Nachverfahren gem. § 33 a StPO a.F. in Fällen der Nichtannahme der Berufung nach §§ 313, 322 a StPO).
  • VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtannahme der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es in diesem Zusammenhang, dass das Gericht sich mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Annahme der Berufung rechtfertigen könnte, auseinandersetzt (zum Bundesrecht vgl. BVerfG, NStZ 2002, 43 f.).
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