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   BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01   

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BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01 (https://dejure.org/2002,1136)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01 (https://dejure.org/2002,1136)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 (https://dejure.org/2002,1136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung einer unter Verstoß gegen StPO § 136a gewonnenen Aussage und zur Revisionsverwerfung als offensichtlich unbegründet

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Verfahrensgrundrechte - Vernehmung - Angeklagtenrechte

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 136 a; ; StPO § 136 a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; ZPO § 544 b; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Effektiver Rechtsschutz; Anforderungen an die Revisionsbegründung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 487
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 22.06.1984 - 2 BvR 692/84
    Auszug aus BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es weiter, den die Revision verwerfenden Beschluss (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, 442; vgl. auch BVerfGE 50, 287 zu § 544 b ZPO) und selbst den Antrag der Staatsanwaltschaft nur kurz zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NStZ 1987, S. 2219).

    Nach allgemeiner Ansicht ist eine Revision "offensichtlich" unbegründet, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht keine Fehler aufweist und die Revisionsrügen des Beschwerdeführers dem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen können (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, S. 442 f.; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 349 Rn. 23; Temming, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Auflage, § 349 Rn. 5).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
    b) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nicht vor, da der Beschwerdeführer bzw. der für ihn die Revision begründende Verteidiger bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt hätte erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankam (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
    Der Revisionsführer hat mithin nicht nur die Vernehmungssituation im Ermittlungsverfahren, ihre Bedeutung für die Entschließungsfreiheit des Beschuldigten zu schildern (vgl. Sarstedt/Hamm a.a.O.) und den Inhalt der so entstandenen Aussage wiederzugeben (vgl. BGH Urteil vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95 - JURIS; BGH NStZ 1995, S. 353; 1996, S. 290 ; StV 1993, S. 289), sondern auch die Vernehmungssituation und die daraus hervorgegangenen Aussageinhalte in der Hauptverhandlung darzulegen.
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Den Revisionsgerichten ist bei der Beurteilung der Frage der Offensichtlichkeit ein Entscheidungsspielraum zuzugestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 -, juris, Rn. 18).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass sie eine Revision als offensichtlich unbegründet ansehen, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das angegriffene Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht keine Fehler aufweist und die Revisionsrügen eines Beschwerdeführers dem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, Rn. 11).

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Durch diese Verfahrensweise wird dem Anspruch des Revisionsführers auf rechtliches Gehör ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 1415/86 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 -, NJW 2006, S. 136; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Neben den Zwecken, dem Revisionsgericht die Durchsicht der Akten auf etwaige Verfahrensfehler hin zu ersparen und den Revisionsführer in den Stand zu setzen, selbst darüber zu befinden, ob er einen bestimmten Verfahrensverstoß hinnehmen wolle (vgl. hierzu BVerfG , Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ), verfolgt § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO das Ziel, das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, allein anhand der Revisionsbegründung über die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge zu befinden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfG , Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; auch Gollwitzer, a.a.O., S. 74 ff., und Maul, a.a.O., S. 83).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Denn dann ergeben sich die für die Verwerfung der Revision wesentlichen Gründe aus dem Inhalt des Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuss - vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92 -, NStZ 1994, S. 353).

    Im Übrigen lässt der Beschwerdeführer außer Acht, dass den Revisionsgerichten bei der Beurteilung der Frage der Offensichtlichkeit ein Entscheidungsspielraum zuzugestehen ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ).

    Das Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 67, 43 ; vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; stRspr) gebietet es nicht, Ablehnungsgesuche noch nach Erlass der Entscheidung zu ermöglichen.

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet auch keinen Anspruch auf eine Revisionshauptverhandlung, nachdem nicht einmal der insoweit vorrangige Art. 103 Abs. 1 GG eine solche gebietet (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Liegen dessen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung weder nach einfachem Recht noch nach Verfassungsrecht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 -, vorgesehen zur Veröffentlichung in juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ).

    Dass das Revisionsgericht den ihm bei Beurteilung der Offenkundigkeit der Unbegründetheit zustehenden Entscheidungsspielraum (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, S. 487 ) überschritten hätte, ist weder dargelegt noch ersichtlich.

    Den von Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Einflussmöglichkeiten des Beschwerdeführers und dem dort normierten Verbot einer "Überraschungsentscheidung" ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 GG durch die zwingend vorgeschriebene Übermittlung der - begründeten - Antragsschrift der Staatsanwaltschaft (§ 349 Abs. 3 Satz 1 StPO) und die Möglichkeit einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) Genüge getan (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 -, vorgesehen zur Veröffentlichung in juris).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Im Übrigen belegt gerade die Rechtsprechung der Strafgerichte bei sonstigen Verfahrensfehlern, dass dort regelmäßig - auch bei schweren Verstößen wie etwa solchen gegen § 136a StPO (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, 487) - eine einzelfallbezogene Prüfung dahin vorgenommen wird, ob ein rechtsfehlerfreies Verfahren zu demselben oder möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 337 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Verwerfung der Revision im

    In diesen Fällen ist es auch verfassungsrechtlich nicht geboten, die Entscheidung des Revisionsgerichts zu begründen, wenngleich eine Begründung sinnvoll ist und - wie vorliegend vom Senat praktiziert - der ständigen Übung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. zu alledem BVerfG, Beschlüsse vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, 487, 488 f.; vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563, 2564).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Grundsätzlich hat der Revisionsführer im Rahmen der Verfahrensrüge in Fällen, in denen es um die Verwertung fehlerhaft erlangter Aussagen geht, auch die Vernehmungssituation und ihre Bedeutung für die Entschließungsfreiheit des Vernommenen zu schildern (BVerfG NStZ 2002, 487, 488; BGH NStZ 2001, 551).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    a) Diesem Anspruch wird im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO dadurch Rechnung getragen, daß eine Verwerfung nur auf einen zu begründenden und dem Revisionsführer zuzustellenden Antrag der Staatsanwaltschaft ergehen darf, auf den dieser gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO erwidern kann, um so seine gegenteilige Auffassung dem Revisionsgericht näher zu erläutern, damit es diese bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann; eine weitergehende Beteiligung des Revisionsführers verlangt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 2 BvR 1225/01).
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13

    Inhalt des Grundsatzes der Unmittelbarkeit

    Den von Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Einflussnahmemöglichkeiten eines Revisionsführers ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO durch die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (§ 349 Abs. 3 Satz 1 StPO) sowie durch die Möglichkeit einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO), von der im Revisionsverfahren durch den jetzt Verurteilten Gebrauch gemacht worden war, Genüge getan (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; siehe auch bereits BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, 487, 489).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 288/19

    Entscheidung des Revisionsgerichts ohne Begründung (rechtliches Gehör)

  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

  • BGH, 28.09.2022 - 5 StR 153/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 135/13

    Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Gehörverletzung bei Verwerfung der Revision

  • BGH, 26.06.2019 - 3 StR 575/18

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Gehörsverletzung durch Entscheidung des

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige

  • BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03

    Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines

  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 359/03

    Nachholung rechtlichen Gehörs; Beschlussverfahren (Begründung; offensichtliche

  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17

    Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet

  • OLG Brandenburg, 08.08.2005 - 1 Ss 63/05

    Berufungsurteil: Unschädlichkeit eines sachlich rechtlichen Fehlers bei

  • OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14

    Besorgnis der Befangenheit bzgl. Mitgliedschaft eines Schöffen bei "Wildwasser

  • BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtzug; Anhörungsrüge

  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 111/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf

  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 302/19

    Anhörungsrüge (Zurückversetzung des Verfahrens nach erfolgreicher Anhörungsrüge

  • BGH, 03.07.2008 - 4 StR 29/08

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 547/06

    Umfang des rechtsstaatlich gewährten Rechts auf ein faires Verfahren ;

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16

    Anhörungsrüge, Verwerfungsantrag

  • BGH, 18.06.2003 - 1 StR 150/03

    Rechtliches Gehör im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO (Antrag auf

  • BGH, 21.03.2023 - 3 StR 255/22

    Anhörungsrüge

  • BVerfG, 17.05.2006 - 2 BvR 907/06

    Zulässigkeit der Revision bei offensichtlicher Fehlerlosigkeit des Urteils in

  • BGH, 14.02.2005 - 2 StR 446/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfung der Revision; Anhörungsrüge

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines

  • BGH, 13.10.2004 - 3 StR 253/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss des Revisionsgerichts; Nachholung

  • VerfGH Thüringen, 23.05.2006 - VerfGH 33/05

    Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 240/08

    Unzulässige Anhörungsrüge (unbegründeter Verwerfungsbeschluss; Natur des

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine amtsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 45/16

    Befassung Bundesgericht; Beweiswürdigung im Strafprozess

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 723/13

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör (Verwerfung der Revision durch

  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 407/17

    Unbegründete Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss

  • BGH, 26.03.2014 - 5 StR 628/13

    Entscheidung über die Revision durch Beschluss kein Verstoß gegen Grundsatz des

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 389/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge nach Revisionsentscheidung im Beschlussverfahren

  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 89/13

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge gegen den nicht begründeten

  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 211/21

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 101-IV-15
  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren

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