Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 29.05.2001

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   BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02   

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https://dejure.org/2002,3797
BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,3797)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,3797)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,3797)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 176 StGB
    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Nämlichkeit); Serienstraftaten (Schätzung auf tragfähiger Grundlage; Verfahrensbeschränkung); sexueller Missbrauch von Kindern

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - Sexueller Missbrauch von Kindern - Verfahrenshindernis - Nebenkläger

  • Judicialis

    StGB § 54; ; StGB § 55; ; StPO § 261; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 1
    Tatbegriff bei sexuellem Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 659 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Zwar mag bei dem sexuellen Mißbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich nicht selten die zeitliche Einordnung des Geschehens für die Feststellung einzelner Taten von besonderer Bedeutung sein, da die Mehrzahl der Übergriffe einem bestimmten, gleichförmigen Handlungsmuster folgen (vgl. BGHSt 46, 130, 133, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19, 22).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH NJW 1999, 802, insoweit in BGHSt 44, 256 nicht abgedruckt; BGH NStZ-RR 1998, 304).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Zwar ist die Ermittlung des Mindestschuldumfangs unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Schätzung auf tragfähiger Grundlage möglich (vgl. zusammenfassend BGH NJW 2002, 1508, 1510 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 664/97

    Vornahme einer zweiten gleichartigen Misshandlung in Tatzeitnähe

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH NJW 1999, 802, insoweit in BGHSt 44, 256 nicht abgedruckt; BGH NStZ-RR 1998, 304).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Dies hat der Bundesgerichtshof auch für Taten, die sich - wie hier - gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richten, bereits entschieden (vgl. BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 8).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 445/98

    Teilfreispruch wegen fehlender Bestimmtheit von Missbrauchshandlungen - Pflicht

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Zwar mag bei dem sexuellen Mißbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich nicht selten die zeitliche Einordnung des Geschehens für die Feststellung einzelner Taten von besonderer Bedeutung sein, da die Mehrzahl der Übergriffe einem bestimmten, gleichförmigen Handlungsmuster folgen (vgl. BGHSt 46, 130, 133, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19, 22).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    Zwar mag bei dem sexuellen Mißbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich nicht selten die zeitliche Einordnung des Geschehens für die Feststellung einzelner Taten von besonderer Bedeutung sein, da die Mehrzahl der Übergriffe einem bestimmten, gleichförmigen Handlungsmuster folgen (vgl. BGHSt 46, 130, 133, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19, 22).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    Auszug aus BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
    a) Die von der Nebenklägerin erhobene Verfahrensrüge, die Einholung eines weiteren aussagepsychologischen Gutachtens sei zu Unrecht abgelehnt worden, entspricht schon nicht den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da der Inhalt des schriftlichen Gutachtens der gehörten Sachverständigen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 85).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Zwar braucht nicht jede Veränderung oder Erweiterung des Tatgeschehens die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von dieser Tatmodalität nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und keine wesentliche Änderung des Tatbildes eingetreten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13, Rn. 4; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, NStZ 2002, 659 (Ls); Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 216, 218 f.; weitere Nachweise bei Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 95).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Eine solche ist gegeben, wenn ungeachtet gewisser Differenzen bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, BeckRS 2002, 4976).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der

    Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt, wenn also mit anderen Worten die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ-RR 1998, 304 f. - Rn. 7 nach juris; BGH, Urt. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 4 ff. nach juris; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris; BGH NStZ 2010, 346 f. - Rn. 5 nach juris).

    Demgegenüber ist die zeitliche Einordnung des Geschehens für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn es um eine Serie von Straften mit gleichförmigem Handlungsmuster geht (vgl. BGHSt 44, 153 ff. - Rn. 5 ff. nach juris; BGHSt 46, 130, 133; BGH, Beschl. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 7 nach juris; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris; BGH, Beschl. v. 13.04.2011 - 4 StR 7/11, Rn. 10 f. nach juris; OLG Celle, a. a. O.).

  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659; BGH NStZ-RR 1998, 304).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09

    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im

    Damit ist insoweit auch bei Zugrundelegung einer Tatzeit erst im Juli oder August 2006 die "Nämlichkeit" der Tat noch gewahrt, da sich diese beiden Taten unverwechselbar von der übrigen Tatserie abheben (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02).
  • BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09

    "Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte

    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte individuelle Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659).
  • BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13

    Begriff der angeklagten Tat (Individualisierbarkeit auch bei Veränderung oder

    Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 46, 130; BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12

    Konkrete Bezeichnung der Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung in den

    Zwar kann im Einzelfall auch bei einer Abweichung der Angaben von Anklageschrift und Urteil zur Tatzeit und/oder zum Tatort die prozessuale Tat noch hinreichend individualisiert werden, dies setzt aber voraus, dass jedenfalls bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und trotz der Abweichungen deutlich wird, dass es sich um dasselbe Geschehen handelt (vgl. BGH NStZ 2002, 659, Rdnr. 6 nach juris; Senat, Urteil vom 12.06.1997, 22 Ss 110/97, NStZ-RR 1997, 367).
  • OLG München, 24.03.2005 - 5St RR 46/05

    Individualisierung von Serienstraftaten durch Zeitrahmen - Einstellung des

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01   

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https://dejure.org/2001,15933
OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 (https://dejure.org/2001,15933)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 (https://dejure.org/2001,15933)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 2 Ws 215/01 (https://dejure.org/2001,15933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 659
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    "Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerfG (NStZ 94, 551 sowie NStZ-RR 98, 108) wie auch des BGH (NStZ 96, 146 sowie BGHR, StPO, § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2) anerkannt, dass der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls die Aktenteile zur Einsicht zur Verfügung stehen müssen, die sie für eine effektive Stellungnahme zu den Vorwürfen benötigt, welche Gegenstand des Haftbefehls sind.
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Sofern die Staatsanwaltschaft die insoweit erforderliche Akteneinsicht zum Schutz des Untersuchungszwecks versagt, ist der Haftbefehl aufzuheben (OLG Köln StV 98, 269).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Das gleiche ergibt sich auch aus Art. 5 Abs. 4 EMRK, wie der EGMR (zur Bindungswirkung seiner Auslegung der Menschenrechtskonvention für deutsche Gerichte vergl. BGH NStZ 2000, 269 = NJW 2000, 1123) kürzlich in drei Entscheidungen betont hat (StV 2001, 201 ff.).
  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    "Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerfG (NStZ 94, 551 sowie NStZ-RR 98, 108) wie auch des BGH (NStZ 96, 146 sowie BGHR, StPO, § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2) anerkannt, dass der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls die Aktenteile zur Einsicht zur Verfügung stehen müssen, die sie für eine effektive Stellungnahme zu den Vorwürfen benötigt, welche Gegenstand des Haftbefehls sind.
  • OLG Köln, 05.03.2012 - 2 Ws 189/12

    Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren; Entscheidungszuständigkeit der

    Dies folge aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und den Grundsätzen des fairen rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. zuletzt EGMR Beschluss v. 11.05.2008, in NStZ 2009, 164; s. auch SenE v. 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 - = NStZ 2002, 659 f. m.w.N.).
  • AG Magdeburg, 02.02.2016 - 5 Gs 3398/15

    Haftprüfung: Aufhebung eines Haftbefehls bei Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).
  • AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 2020/13

    Haftbefehl: Aufhebung mangels Akteneinsicht für den Verteidiger

    Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).
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