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   BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02   

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https://dejure.org/2002,2405
BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02 (https://dejure.org/2002,2405)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2002 - 1 StR 309/02 (https://dejure.org/2002,2405)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02 (https://dejure.org/2002,2405)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Strafmilderung - Absehen von Strafe - Lieferant - Unbekannter Aufenthalt - Aufklärungserfolg - Offenbarung - Aufklärungsmöglichkeit - In dubio pro reo - Zweifelssatz - Aufdeckung

  • Judicialis

    BtMG § 31 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Vorliegen eines Aufklärungserfolges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 162
  • StV 2003, 286
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94

    Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02
    Für die Frage, ob ein Aufklärungserfolg vorliegt, kommt es vielmehr entscheidend auf die Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung an (vgl. BGH StV 1994, 544 m.w.N.).

    Liegen daher Angaben des Angeklagten vor, die - möglicherweise - Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolgs sein können, so ist deren Bewertung nachvollziehbar darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (vgl. BGH StV 1994, 544; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 985 m.w.N.).

    Es steht der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatrichters der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH StV 1994, 544 m.w.N.).

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01

    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und

    Auszug aus BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02
    § 31 Nr. 1 BtMG verlangt einen Aufklärungserfolg (zur kriminalpolitischen Bedeutung vgl. auch BGH NJW 2002, 908).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02
    Der Zweifelssatz ist dabei allerdings nicht anzuwenden (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Franke/Wienroeder BtMG 2. Aufl. § 31 Rdn. 8; Körner BtMG 5. Aufl. § 31 Rdn. 58).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Der Zweifelsgrundsatz kommt ihm dabei nicht zugute (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162; vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77, 78).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Für die Frage, ob ein Aufklärungserfolg vorliegt, kommt es entscheidend auf die Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung an; der Zweifelssatz ist nicht anzuwenden (BGH NStZ 2003, 162 m. w. N.).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    Liegen Angaben eines Angeklagten vor, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, ist der Tatrichter gehalten, diese in nachvollziehbarer Weise darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (Senat, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, NStZ 2013, 665 und vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f. mwN).
  • OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

    Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehindert, einen Aufklärungserfolg auch dann zu bejahen, wenn es für die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten keine weiteren Beweismittel gibt (BGH NStZ 2003, 162).

    Liegen Angaben des Angeklagte vor, die - möglicherweise - Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolgs sein können, so ist deren Bewertung nachvollziehbar darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt worden ist (BGH NStZ 2003, 162).

    Bei der Prüfung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG ist auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen (BGH NStZ 2003, 162).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Denn es steht der Anwendbarkeit von § 31 S.1 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatrichters der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f.).
  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08

    Aufklärungshilfe (Erörterung einer Strafmilderung; eigenständige Beurteilung der

    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).

    Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, den vom Angeklagten benannten Mittäter letztlich zu überführen, stünde der Annahme eines Aufklärungserfolgs nicht entgegen (vgl. BGH StV 1997, 639; BGH NStZ 2003, 162).

  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 241/04

    Keine Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG auf Grund des Zweifelssatzes

    Nach Maßgabe des Zweifelssatzes getroffene Feststellungen, können jedoch nicht Grundlage einer Strafrahmenmilderung gemäß § 31 BtMG sein, ohne daß es auf weiteres noch ankäme (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162, 163 m.w.N.).

    Daher braucht der Senat der Frage, ob allein die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit erstmals in der Hauptverhandlung gemachter Angaben des Angeklagten zur Anwendung von § 31 BtMG führen kann (vgl. demgegenüber BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21; zu Aussagen, die den Ermittlungsbehörden schon länger bekannt waren, ohne daß diese tätig geworden wären, vgl. BGH NStZ 2003, 162; NStZ 2001, 42 m.w.N.), hier nicht nachzugehen.

  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    Liegen Angaben eines Angeklagten vor, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, ist der Tatrichter gehalten, diese in nachvollziehbarer Weise darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (Senat, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f. mwN).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11

    Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit

    Der Anwendbarkeit von § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB steht im Übrigen - wie bei § 31 Nr. 1 BtMG - nicht entgegen, dass der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatgerichts der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162, 163).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 271/10

    Strafzumessung; Aufklärungshilfe (Verspätung; Katalogtaten; Überzeugung des

    Das Landgericht war auch nicht gehalten abzuwarten, bis die zuständigen Polizeidienststellen entsprechende Ermittlungen zur Überprüfung der Angaben des Angeklagten angestellt hatten (vgl. zu § 31 Nr. 1 BtMG: BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 606/07

    Beweisantrag (Vernehmung eines Auslandszeugen; Bedeutungslosigkeit; Beruhen)

  • BGH, 11.02.2003 - 1 StR 517/02

    Strafmilderung gem. § 31 Abs. 1 BtMG; Offenbarung eigenen Wissens;

  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 77/03

    Strafzumessung (Schuldumfang; überhöht angenommene Handelsmenge bei unerlaubtem

  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 88/03

    Unzulässige Verfahrensrüge (Bezugnahme auf nicht unterzeichnete Anlagen);

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2-62/10

    Strafzumessung: Überzeugungsbildung zum Vorliegen einer Katalogtat bei

  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
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