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   BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02   

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https://dejure.org/2002,3220
BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02 (https://dejure.org/2002,3220)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2002 - 2 StR 193/02 (https://dejure.org/2002,3220)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2002 - 2 StR 193/02 (https://dejure.org/2002,3220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 353 StPO; § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 267 StGB
    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden Taten bei rechtsfehlerhafter Beurteilung einer Tat); Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Kriterien; Darlegungsanforderungen); Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Körperverletzung - Geiselnahme - Qualifikation - Drohmittel - Messer - Verwendung - Gefährliche Körperverletzung - Tatmehrheit - Zäsur - Sicherungsverwahrung - Jugendstrafe

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § ... 66; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Lebensgefährliche Behandlung bei Faustschlägen gegen den Kopf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02
    Die erforderliche Aufhebung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) erstreckt sich auch auf die tateinheitlich begangene Körperverletzung (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02
    Der neue Tatrichter wird insoweit Feststellungen dazu zu treffen haben, wie fest und wie lange der Angeklagte das Opfer am Hals gedrückt hat, damit eine sichere Grundlage geschaffen ist für die Beurteilung der Frage, ob die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 15. Mai 2002 - 2 StR 113/02 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe -

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02
    Denn die mitgeteilten Verurteilungen zu Jugendstrafen lassen nicht sicher erkennen, ob der Richter in den früheren Verfahren bei wenigstens einer der einheitlich geahndeten Vortaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte, wenn er diese Tat als Einzeltat gesondert abgeurteilt hätte (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Hangtäter ist danach derjenige, der entweder dauernd zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 11 f.; NStZ 2003, 201 ff.).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 11).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 2 StR 193/02, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 11; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist - was die Kammer verkennt - nicht nur bei dem Täter zu bejahen, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer in seiner Persönlichkeit liegende Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; 2003, 201; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet es auch, den bloßen Umstand, dass zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten eine enge persönliche Beziehung bestand, ohne nähere Begründung als Argument für das Fehlen eines Hangs heranzuziehen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 11).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Als Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine auf charakterlicher Anlage beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2002, Az. 3 StR 113/02; Urteil vom 11.09.2002, Az. 2 StR 193/02; Urteil vom 28.11.2002, Az. 5 StR 330/02; Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

    Auf die Ursache für das eingeschliffene Verhaltensmuster kommt es dabei nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 11. September 2002 - 2 StR 193/02; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 11, BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Fischer aaO § 66 Rn. 25 mwN).
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
    Im Übrigen wird er vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als eine "auf charakterliche Anlage beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen" definiert (vgl. BGH NStZ 00, 578; 02, 537; 03, 201; 310; 05, 265; ebenso LK-Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 118 ff.).
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