Rechtsprechung
BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 225 StGB; § 226 Abs. Nr. 3 StGB
Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter fehlgeschlagener Versuch; Grund der Strafbefreiung beim Rücktritt); Misshandlung von Schutzbefohlenen; schwere Körperverletzung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch eines Unterlassungsdelikts - Rücktritt vom ersten Tatabschnitt bei einem mehraktigen Geschehen - Vergleich mit Rücktritt vom beendeten Versuch einer Begehungstat - Anforderungen an das Merkmal der Freiwilligkeit beim Rücktritt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 13 Abs. 1 § 24 Abs. 1
Rücktritt beim mehraktigen Unterlassungsdelikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafrecht AT, Rücktritt vom mehraktigen Unterlassungsversuch
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beendeter oder unbeendet Versuch: ernsthaftes Bemühen
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1057
- NStZ 2003, 252
- NStZ 2004, 326 (Ls.)
- StV 2003, 216
- JR 2003, 379
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - nur dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so daß ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (BGHSt 41, 368, 369 m.w.N.).
- BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99
BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen (vgl. BGH StV 1998, 369; NJW 2000, 1730, 1732).Der Grund der Strafbefreiung wurzelt in der freiwilligen Änderung der Verhaltensrichtung, solange der Täter alle unerlaubten Risiken noch in der Hand hat (BGH NJW 2000, 1730, 1732 m.w.N.).
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97
Heizkörper - §§ 212, 22, 13, § 24 StGB, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen (vgl. BGH StV 1998, 369; NJW 2000, 1730, 1732).
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und …
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94). - BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
- BGH, 03.07.1981 - 2 StR 357/81
Rücktritt vom beendeten Versuch - Strafbefreiende Wirkung - Freiwillige …
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Gelingt es dem Täter, die Vollendung der Tat zu verhindern, kommt es nicht darauf an, wann er sich zur Rettung des Opfers entschloß, was er in der Zwischenzeit tat oder unterließ und welche Vorstellungen oder Beweggründe insbesondere dafür maßgeblich waren, daß er zunächst keine Rettungsmaßnahmen ergriff (BGH NStZ 1981, 388; vgl. auch StV 1983, 413;… BGHR § 24 Abs. 1. S. 1 Freiwilligkeit 14). - BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines …
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Denn angesichts des von K. am 12. März 2001 in Gegenwart der Angeklagten E. vorgenommenen kräftigen Schlages mit der flachen Hand gegen den Kopf des noch keine vier Wochen alten Kindes, der daraufhin seitlich anschwoll (UA 7, 8), liegt nahe, daß die Angeklagte E. nicht erst nach dem am 15. März 2001 verabreichten Faustschlag mit weiteren Mißhandlungen i.S.d. § 225 Abs. 3 StGB rechnete, sondern schon zuvor auch mit solchen Körperverletzungen, denen nach Art, Ausmaß und Schwere die spezifische Gefahr der Folge einer geistigen Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB anhaftet (vgl. BGHSt 31, 96, 98 f.; 41, 113, 118;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 11). - BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94
Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Denn angesichts des von K. am 12. März 2001 in Gegenwart der Angeklagten E. vorgenommenen kräftigen Schlages mit der flachen Hand gegen den Kopf des noch keine vier Wochen alten Kindes, der daraufhin seitlich anschwoll (UA 7, 8), liegt nahe, daß die Angeklagte E. nicht erst nach dem am 15. März 2001 verabreichten Faustschlag mit weiteren Mißhandlungen i.S.d. § 225 Abs. 3 StGB rechnete, sondern schon zuvor auch mit solchen Körperverletzungen, denen nach Art, Ausmaß und Schwere die spezifische Gefahr der Folge einer geistigen Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB anhaftet (vgl. BGHSt 31, 96, 98 f.; 41, 113, 118;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 11). - BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95
Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226 …
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Denn angesichts des von K. am 12. März 2001 in Gegenwart der Angeklagten E. vorgenommenen kräftigen Schlages mit der flachen Hand gegen den Kopf des noch keine vier Wochen alten Kindes, der daraufhin seitlich anschwoll (UA 7, 8), liegt nahe, daß die Angeklagte E. nicht erst nach dem am 15. März 2001 verabreichten Faustschlag mit weiteren Mißhandlungen i.S.d. § 225 Abs. 3 StGB rechnete, sondern schon zuvor auch mit solchen Körperverletzungen, denen nach Art, Ausmaß und Schwere die spezifische Gefahr der Folge einer geistigen Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB anhaftet (vgl. BGHSt 31, 96, 98 f.; 41, 113, 118; BGHR StGB § 226 Todesfolge 11). - BGH, 19.07.1983 - 5 StR 472/83
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger und …
Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Gelingt es dem Täter, die Vollendung der Tat zu verhindern, kommt es nicht darauf an, wann er sich zur Rettung des Opfers entschloß, was er in der Zwischenzeit tat oder unterließ und welche Vorstellungen oder Beweggründe insbesondere dafür maßgeblich waren, daß er zunächst keine Rettungsmaßnahmen ergriff (BGH NStZ 1981, 388; vgl. auch StV 1983, 413;… BGHR § 24 Abs. 1. S. 1 Freiwilligkeit 14).
- BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die …
Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH…, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149). - BGH, 24.05.2011 - 5 StR 565/10
Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden
a) Selbst wenn das nunmehr entscheidende Tatgericht zur Frage der Todesverursachung, zum Tötungsvorsatz und zum Vorstellungsbild der Angeklagten im Zeitpunkt der objektiv sinnlosen Rettungsbemühungen zu denselben Feststellungen wie das angefochtene Urteil gelangen sollte, kann ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149). - BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz, …
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).