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   VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02   

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https://dejure.org/2002,14048
VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02 (https://dejure.org/2002,14048)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 12.11.2002 - VerfGH 12/02 (https://dejure.org/2002,14048)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 (https://dejure.org/2002,14048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in Bezug auf die Geltendmachung im fachgerichtlichen Verfahren; Ableitung des Rechts auf ein faires Strafverfahren aus der Thüringer Verfassung (ThürVerf); Verletzung des Gebots der fairen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 740
  • NStZ 2003, 278
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2024 - VerfGH 107/20

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

    Dem ist nur genügt, wenn Beschuldigte nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung ihrer Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (ThürVerfGH, Beschluss vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 -, juris Rn. 21).
  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

    12. November 2002, VerfGH 12/02; BVerfGE 96, 345, [363]).

    Zu diesen inhaltsgleichen Gewährleistungen gehört auch das vom Beschwerdeführer als verletzt gerügte, im Rechtsstaatsprinzip des Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf verankerte und in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 3 Abs. 2 ThürVerf gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

    Der im Zulässigkeitserfordernis der vorherigen Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges zum Ausdruck kommende weitergehende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, daß der Beschwerdeführer bereits im Verfahren vor den Fachgerichten die Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung mit allen dort statthaften Rechtsbehelfen unter Einhaltung der dafür bestehenden Frist- und Formerfordernisse verfolgt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98; Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

  • VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör;

    Verfahrensgrundrecht gewährleistet die Thüringer Verfassung in Art. 88 Abs. 1 Satz 1 übereinstimmend mit Art. 103 Abs. 1 GG, so daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 346) und der ständigen Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs dieses Gericht befugt ist, festzustellen, ob die Entscheidung eines Thüringer Gerichts auf einem Verstoß gegen Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf beruht und deswegen aufzuheben ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

    Das Gleiche gilt für Entscheidungen, welche das Ergebnis einer Verletzung des im Rechtsstaatsprinzip des Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf verankerten und in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 3 Abs. 2 ThürVerf inhaltsgleich mit dem Grundgesetz gewährleisteten Rechts auf ein faires Verfahren sind (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).

  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    VerfGH 14/07 17 Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 - und Beschluss vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 -).
  • VerfGH Thüringen, 16.08.2007 - VerfGH 25/05

    Besetzung des Verfassungsgerichtshofs

    aa) Schon bisher prüfte der Thüringer Verfassungsgerichtshof, wenn es - wie im vorliegenden Fall - um die Anwendung des bundesgesetzlich geregelten Verfahrensrechts durch ein Thüringer Gericht ging, ob im jeweiligen Ausgangsverfahren die Gerichte mit dem Grundgesetz inhaltsgleiche verfahrensrechtliche Gewährleistungen der Landesverfassung beachtet haben (vgl. ThürVerfGH, Beschluss 12. November 2002, VerfGH 12/02).
  • VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06

    Rüge der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Diese Befugnis besteht, soweit der Grundrechtsschutz in der Landesverfassung und im Grundgesetz inhaltsgleich gewährleistet ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 -).
  • VerfGH Thüringen, 23.05.2006 - VerfGH 33/05

    Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Das Verfahrensgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährleistet die Thüringer Verfassung in Art. 88 Abs. 1 Satz 1 übereinstimmend mit Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 12. November 2002, VerfGH 12/02).
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