Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; 337 StPO
    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung (lückenhafte Darlegung; Erörterungsmangel; Überzeugungsbildung); Wahrheitsfindung; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; Beruhen.

  • lexetius.com

    StPO § 261

  • openjur.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 48, 161
  • NJW 2003, 1615
  • NStZ 2003, 383
  • NStZ 2003, 672 (Ls.)
  • StV 2003, 264



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04  

    Urteilsabsprachen im Strafverfahren (Deal) und Rechtsmittelverzicht

    c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).

    Zum Geständnis "zu Lasten Dritter" verweist der Große Senat für Strafsachen auf BGHSt 48, 161.

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07  

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Basiert die Verurteilung eines Angeklagten auf Angaben eines Belastungszeugen, die seinem Geständnis in der gegen ihn geführten Hauptverhandlung entsprechen, und war dieses Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache, dann muss die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen unter Einbeziehung des Zustandekommens und des Inhalts der Absprache in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden (Fortführung von BGHSt 48, 161).

    Dies aufzudecken, bedurfte es in diesem Fall - anders als in der Sache BGHSt 48, 161, 166 - der Erhebung einer Verfahrensrüge.

    Der Senat hat in BGHSt 48, 161 entschieden, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen der Mitangeklagten, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss.

  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02  

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Neben diesen rechtsdogmatischen Einwänden wird inzwischen zunehmend beanstandet, daß die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestbedingungen - zumindest in vielen Bereichen - nicht eingehalten würden mit der Folge, daß der Versuch einer Grenzziehung durch die Entscheidung BGHSt 43, 195 als gescheitert anzusehen sei (vgl. u. a. Deckers AnwBl 2002, 41; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672; Rieß in FS Meyer-Goßner, S. 645; Schmitt GA 2001, 411; Siolek in FS Rieß, S. 562; Weider, Vom Dealen mit Drogen und Gerechtigkeit, S. 161; ders. in FS Lüderssen, S. 773; ders. StV 2003, 266; aA Böttcher in FS Meyer-Goßner, S. 49, 58).

    Die Notwendigkeit des Verbots zeigt sich auch darin, daß die Beteiligten in der gerichtlichen Praxis immer wieder bemüht sind, gerade durch die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts die Regelungen des Bundesgerichtshofs zu umgehen und die Absprache bezüglich Inhalt sowie Art und Weise des Zustandekommens gegen obergerichtliche Kontrolle abzuschotten (vgl. Satzger JuS 2000, 1157, 1158; Kintzi in FS Hanack, S. 177, 179; Rönnau wistra 1998, 49, 52; Weider StV 2000, 540; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672, 674; Meyer, Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren, S. 386; ders. StV 2004, 41).

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  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04  

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Fehlen Darlegungen hierzu in den Urteilsgründen, so kann dies als durchgreifender Erörterungsmangel ein sachlichrechtlicher Fehler sein (vgl. auch BGHSt 48, 161, 168).

    Fehlen Darlegungen hierzu in den Urteilsgründen, so kann dies als durchgreifender Erörterungsmangel ein sachlichrechtlicher Fehler sein (vgl. auch BGHSt 48, 161, 168).

    Das Landgericht hat dabei verkannt, daß es für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Hauptbelastungszeugen gerade entscheidend darauf ankommen kann, ob er sich geständig im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache durch die Belastung von Mittätern - womöglich unter Verringerung des eigenen Tatbeitrags - einen erheblichen Vorteil versprechen konnte oder nicht (vgl. BGHSt 48, 161, 168).

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04  

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

    Ganz abgesehen von der - dem entgegenstehenden - knappen Begründung der Beweiswürdigung im Urteil würde es insoweit an jeglicher kritischer Hinterfragung der geständigen Angaben der Mitangeklagten fehlen, wie sie namentlich nach im Rahmen einer Verständigung abgegebenen Geständnissen unerläßlich wäre ( BGHSt 48, 161).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 415/02  

    GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4; StPO § 136 a, § 153 a, §

    Neben diesen rechtsdogmatischen Einwänden wird inzwischen zunehmend beanstandet, daß die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestbedingungen - zumindest in vielen Bereichen - nicht eingehalten würden mit der Folge, daß der Versuch einer Grenzziehung durch die Entscheidung BGHSt 43, 195 als gescheitert anzusehen sei (vgl. u. a. Deckers AnwBl 2002, 41; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672; Rieß in FS Meyer-Goßner, S. 645; Schmitt GA 2001, 411; Siolek in FS Rieß, S. 562; Weider, Vom Dealen mit Drogen und Gerechtigkeit, S. 161; ders. in FS Lüderssen, S. 773; ders. StV 2003, 266; aA Böttcher in FS Meyer-Goßner, S. 49, 58).

    Die Notwendigkeit des Verbots zeigt sich auch darin, daß die Beteiligten in der gerichtlichen Praxis immer wieder bemüht sind, gerade durch die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts die Regelungen des Bundesgerichtshofs zu umgehen und die Absprache bezüglich Inhalt sowie Art und Weise des Zustandekommens gegen obergerichtliche Kontrolle abzuschotten (vgl. Satzger JuS 2000, 1157, 1158; Kintzi in FS Hanack, S. 177, 179; Rönnau wistra 1998, 49, 52; Weider StV 2000, 540; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672, 674; Meyer, Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren, S. 386; ders. StV 2004, 41).

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07  

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

    Das ob dieser Umstände zu besonders kritischer Würdigung der Angaben des K. verpflichtete Landgericht (vgl. BGHSt 47, 220, 223 f.; 48, 161, 168; BGH NJW 2007, 237, 239 f., zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) hat seine Schuldsprüche hinsichtlich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge indes schon auf eine widersprüchliche und lückenhafte Beweisführung gestützt und ist hierdurch den besonderen Anforderungen der überaus schwierigen Beweislage nicht gerecht geworden (vgl. BGH StV 2006, 515).

    Der neue Tatrichter wird zudem ein vom Angeklagten A. benanntes Falschbelastungsmotiv des K. zu erörtern haben (vgl. BGHSt 48, 161, 167 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH StV 2006, 515).

  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 393/12  

    Unzureichende Beweiswürdigung (Anforderungen an die Überprüfung belastender

    Namentlich solches entbindet jedoch das erkennende Gericht nicht von seiner Pflicht, die Angaben der Mitangeklagten besonders kritisch auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu überprüfen und in den Urteilsgründen seine Überzeugungsbildung plausibel zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 15).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02  

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Diese Entstehungsgeschichte der Aussage ist mit der von der Revision angeführten Beweiskonstellation der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 15. Januar 2003 (1 StR 464/02) nicht vergleichbar, bei der die belastende Aussage eines Mitangeklagten erstmals im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache in einer Hauptverhandlung zustande gekommen war.
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11  

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile verspricht und vor diesem Hintergrund einen Nichtgeständigen möglicherweise zu Unrecht belastet ( BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245).

    Denn für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile verspricht und vor diesem Hintergrund einen Nichtgeständigen möglicherweise zu Unrecht belastet ( BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245).

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12  

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03  

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung).

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05  

    Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung.

  • KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06  
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11  

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07  
  • BGH, 03.08.2004 - 5 StR 263/04  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • OLG Köln, 22.08.2006 - 82 Ss OWi 71/06  
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