Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 08.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2002 - 3 Ws 521/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4492
OLG Hamm, 22.10.2002 - 3 Ws 521/02 (https://dejure.org/2002,4492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2002 - 3 Ws 521/02 (https://dejure.org/2002,4492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 3 Ws 521/02 (https://dejure.org/2002,4492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft; Zurverfügungstellung von Portokosten; Auferlegung einer Beschränkung; Gewährung von Leistungen; Eingriffscharakter; Von der Sozialhilfe abzudeckender Bedarf

  • Judicialis

    StPO § 119

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119
    Untersuchungshaft, Beschränkung, Portokosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 KLs 71 Js 377/02
  • OLG Hamm, 22.10.2002 - 3 Ws 521/02

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 389
  • StV 2003, 514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.03.1997 - 1 VAs 18/96
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2002 - 3 Ws 521/02
    Auch dies verdeutlicht, dass die Teilhabe an staatlichen Leistungen nicht in den Regelungsbedarf des § 119 Abs. 3 StPO fällt (OLG Celle, StV 1998, 495, 496).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.1988 - 12 A 121/86
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2002 - 3 Ws 521/02
    Portokosten zählen nämlich zu dem von der Justizvollzugsanstalt nicht gedeckten und von der Sozialhilfe abzudeckenden Bedarf wie auch Lesematerial, Zusatznahrung, Genussmittel, Körperpflege und Papier (OVG Rheinland-Pfalz, StV 1988, 346 und NStE Nr. 5 zu § 119 StPO, Urteil vom 11.02.1988).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9966
OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02 (https://dejure.org/2002,9966)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2002 - 2 Ws 186/02 (https://dejure.org/2002,9966)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2002 - 2 Ws 186/02 (https://dejure.org/2002,9966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anhörung des Untergebrachten durch den beauftragten Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 389
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 17.01.1977 - 2 Ws 8/77
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02
    Diesem Gesetzeszweck wird jedenfalls dann Genüge getan, wenn - wie hier - der beauftragte Richter an der späteren Beschlussfassung mitwirkt (HansOLG Hamburg NJW 1977, 1071, ständige Rspr.; OLG Düsseldorf, OLGSt StPO , § 454 Nr. 15; vgl. auch BGH 28, 138, 140 ff.; Übersicht zum Meinungsstand bei Fischer, KK- StPO , 4. Aufl., § 454 Rdn. 14 - 16).
  • OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02
    Ein mit Gründen versehener Beschluss ist nicht erforderlich (a.A. OLG Rostock NStZ 2002, 109, 111).
  • OLG Schleswig, 30.07.2002 - 1 Ws 227/02
    Der Senat schließt sich zudem der Auffassung an, dass § 111 i StPO, der ausdrücklich nur die Fortdauer einer Beschlagnahme nach § 111 c StPO ermöglicht, auch auf eine Arrestanordnung nach § 111 d StPO entsprechend anwendbar ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 2 Ws 186/02-; OLG Hamm a.a.O.; KK-Nack, § 111 i Rn. 2).

    Dem Angeklagten ist in diesem Fall - anders als bei einer Schuld gegenüber einem Privaten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 2 Ws 186/02-) - aus strafprozessualer Sicht nicht mehr zuzumuten, nicht über sein Vermögen verfügen zu können, obwohl auf eine weitere Strafverfolgung verzichtet wird.

  • OLG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Ws 64/15

    Fortdauer der Vollstreckung der Sicherheitsverwahrung: Anhörung des

    dd) Nach der bisherigen, den unter Buchst. II. 1. a) bb) genannten Auffassungen nahestehenden Rechtsprechung des Senats genügt grundsätzlich die mündliche Anhörung eines Verurteilten oder Untergebrachten durch einen beauftragten Richter den Anforderungen der §§ 463 Abs. 3 Satz 1, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO jedenfalls dann, wenn der die Anhörung durchführende Richter an der späteren Beschlussfassung mitwirkt (HansOLG Hamburg NJW 1977, 1071; NStZ 2003, 389 f.; Senat, Beschl. v. 14. August 2006, Az.: 2 Ws 155/06), da dem Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen im Vollstreckungsverfahren, den Verurteilten in die Lage zu versetzen, seinen Standpunkt einem Richter persönlich und mündlich vorzutragen und vor diesem zu vertreten, sowie dem Gericht einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, durch diese Vorgehensweise ausreichend Rechnung getragen wird (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 23. Juli 2014 (Az.: 2 Ws 118/14).
  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 1 Ws 735/03

    Unterbringung, Anhörung, beauftragter Richter, Sachverständiger, Verzicht,

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung gemäß § 67 e StGB erforderliche mündliche Anhörung des Untergebrachten nach §§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3 StPO im Regelfall durch die Strafvollstreckungskammer in ihrer Gesamtheit und nicht nur von einem Kammermitglied als beauftragtem Richter durchzuführen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 Ws 211/82 - und 9. Mai 1984 - 1 Ws 314/84 -, Leitsätze in www.jurisweb.de; s. ausführlich OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2002, 191 = StV 2002, 493 (LS); NJW 2002, 3963 = OLGSt StPO § 358 Nr. 2; OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Karlsruhe MDR 1983, 363; einschränkend OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 29; a.A. Hans.OLG Hamburg NStZ 2003, 389; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Beschluss vom 15. März 2001 - 2 Ws 66/01 - in www.jurisweb.de = OLGSt StPO 454 Nr. 15).
  • OLG Rostock, 25.08.2004 - I Ws 278/04

    Einweisung in eine Abteilung für forensische Psychiatrie aufgrund eines

    Dabei wies der Vorsitzende auf die Rechtsprechung des Senates, nach der eine Anhörung durch die ganze Kammer grundsätzlich erforderlich sei (Beschluss vom 10.07.2001 - I Ws 241/01 - NStZ 2002, 109) und die entgegenstehende Ansicht des HansOLG Hamburg (Beschluss vom 08.11.2002 - 2 Ws 186/02 - NStZ 2003, 389) hin.
  • OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11

    Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der

    Diese Entscheidung, die sich an der Bedeutung des persönlichen Eindrucks nach Lage des Einzelfalls zu orientieren hat und eine Ermessensentscheidung darstellt, ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher auch mündlich erfolgen (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in NStZ 2003, 389).
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