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   OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01   

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https://dejure.org/2001,4530
OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01 (https://dejure.org/2001,4530)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.12.2001 - WS 1418/01 (https://dejure.org/2001,4530)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - WS 1418/01 (https://dejure.org/2001,4530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufschub einer Vollstreckung; Antrag auf Unterbrechung einer Vollstreckung; Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung; Vollzug einer Sicherungsverwahrung; Erforderlichkeit einer Maßregel; Unzulässigkeit einer Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 458 Abs. 3; ; StPO § 462 Abs. 3; ; StPO § 463 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 390
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.04.1989 - 1 Ws 123/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01
    Im Vollstreckungs- und Maßregelvollzugsverfahren gilt hinsichtlich der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen das Enumerationsprinzip, d. h. Vollstreckungsentscheidungen sind nur in den Fällen einer Anfechtung zugänglich, in denen der Gesetzgeber die Rechtsmittel ausdrücklich zur Verfügung stellt (OLG Hamm, NStZ 1989, 443; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 492).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 1 ff.) beruht der Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Zeit zwischen dem Strafende und der Entscheidung nach § 67 c Abs. 1 StGB auch in diesem Falle auf einem förmlichen Gesetz (Art. 2 Abs. 2 S. 3, 104 Abs. 1 S.1 GG) und einer richterlichen Entscheidung (Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01
    Der vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretenen Gegenmeinung (StV 1994, 260), die - soweit ersichtlich - ohne nähere Begründung von einer Zulässigkeit des Rechtsmittels des Verurteilten ausgeht, kann aus den vorerwähnten Gründen nicht gefolgt werden.
  • OLG Stuttgart, 10.01.1989 - 2 Ws 44/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anfechtung der Versagung der Zurstimmung zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01
    Im Vollstreckungs- und Maßregelvollzugsverfahren gilt hinsichtlich der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen das Enumerationsprinzip, d. h. Vollstreckungsentscheidungen sind nur in den Fällen einer Anfechtung zugänglich, in denen der Gesetzgeber die Rechtsmittel ausdrücklich zur Verfügung stellt (OLG Hamm, NStZ 1989, 443; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 492).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Soweit das Landgericht Freiburg trotz des Antrags des Verurteilten auf " sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit bzw. Beachtbarkeit" des Urteils vom 27.06.2012 davon abgesehen hat, einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 458 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO anzuordnen, kann offen bleiben, ob die (hier konkludente) Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme überhaupt isoliert anfechtbar ist, was die herrschende Meinung verneint (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 458 Rn. 16; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 22; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 31; OLG Nürnberg NStZ 2003, 390 f.; KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 - juris; aA wohl OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087).
  • KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsmittel gegen Ablehnung einer einstweiligen

    Lehnt das Gericht eine vorläufige Maßnahme nach § 458 Abs. 3 StPO ab, ist dagegen die Beschwerde unstatthaft (Bestätigung von OLG Nürnberg NStZ 2003, 390).

    Er schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des OLG Nürnberg (NStZ 2003, 390) an, das, anders als das OLG Düsseldorf (StV 1994, 260, jedoch ohne Begründung), ein Rechtsmittel, gleich ob einfache oder sofortige Beschwerde, gegen eine vorläufige Anordnung nach § 458 Abs. 3 Satz 2 StPO jedenfalls für den Verurteilten nicht für statthaft hält (so auch Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 458 Rdn. 16; Krehl in HK, StPO 3. Aufl., § 458 Rdn. 9).

  • KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beendigung im Vollstreckungsverfahrens wegen

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Unterbrechung ist nicht anfechtbar (vgl. Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 458, Rdn. 16; OLG Nürnberg, NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 2 Ws 218/05 -).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
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