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   BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02   

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https://dejure.org/2003,2333
BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02 (https://dejure.org/2003,2333)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2003 - 2 StR 503/02 (https://dejure.org/2003,2333)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02 (https://dejure.org/2003,2333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 15 StGB; § 49 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg- und Wehrlosigkeit; Vorsatz: unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf; Ausnutzungsbewusstsein; Versagung der Strafmilderung); Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Darlegung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Subjektiver Tatbestand des Heimtückemordes; Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins bei affektiver Erregung; Feststellungen zur Wahrnehmungsfähigkeit bei der Tatbegehung; Zeitpunkt des Eintritts der affektbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ; Eintritt der ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 535
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (NStZ-RR 2000, 166 f.; NStZ 1999, 506 f.).

    Für die Annahme der subjektiven Seite des Heimtückemords kommt es aber nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB an, sondern darauf, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten in der Tatsituation und auf sein Bewußtsein hatte (BGH NStZ-RR 2000, 166 f.).

  • BGH, 10.10.1990 - 3 StR 304/90

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der verminderten

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
    Welche Folgen sich ergeben, wenn der Täter erst während der Tathandlung in einen Zustand nach §§ 20, 21 StGB gerät, hat die Rechtssprechung bisher insbesondere für den Eintritt eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit nach Tatbeginn entschieden (BGHSt 7, 325, 328, 329; 23, 133, 135, 136; siehe auch BGHR StGB § 21 Vorverschulden 3; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76

    Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
    Welche Folgen sich ergeben, wenn der Täter erst während der Tathandlung in einen Zustand nach §§ 20, 21 StGB gerät, hat die Rechtssprechung bisher insbesondere für den Eintritt eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit nach Tatbeginn entschieden (BGHSt 7, 325, 328, 329; 23, 133, 135, 136; siehe auch BGHR StGB § 21 Vorverschulden 3; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
    Welche Folgen sich ergeben, wenn der Täter erst während der Tathandlung in einen Zustand nach §§ 20, 21 StGB gerät, hat die Rechtssprechung bisher insbesondere für den Eintritt eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit nach Tatbeginn entschieden (BGHSt 7, 325, 328, 329; 23, 133, 135, 136; siehe auch BGHR StGB § 21 Vorverschulden 3; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
    Welche Folgen sich ergeben, wenn der Täter erst während der Tathandlung in einen Zustand nach §§ 20, 21 StGB gerät, hat die Rechtssprechung bisher insbesondere für den Eintritt eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit nach Tatbeginn entschieden (BGHSt 7, 325, 328, 329; 23, 133, 135, 136; siehe auch BGHR StGB § 21 Vorverschulden 3; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (NStZ-RR 2000, 166 f.; NStZ 1999, 506 f.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe:

    Es reicht aus, wenn der Täter sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    a) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilfslose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535; 1999, 506 f.; NStZ-RR 2000, 166 f.).

    Für die Annahme der subjektiven Seite des Heimtückemords kommt es aber nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB an, sondern darauf, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten in der Tatsituation und auf sein Bewusstsein hatte (BGH NStZ 2003, 535; NStZ-RR 2000, 166 f.).

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es erforderlich, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; BGH NStZ 2003, 535; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9).
  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen

    c) Für das bewußte Ausnutzen von Argund Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

    Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Abgesehen davon, dass nicht jede affektive Erregung des Täters der Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins entgegensteht (vgl. BGH NStZ 2003, 535), relativiert die im äußeren Ablauf deutlich erkennbare Zäsur die Indizwirkung der Spontanität des Tatentschlusses für das Fehlen eines Ausnutzungsbewusstseins, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat.
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    cc) Außerdem muss der Täter die Arglosigkeit bewusst ausnutzen (BGH 6, 121; 11, 144; NStZ 84, 21; 97, 491; 03, 535; 06, 272, 273; 09, 30).

    Nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung, selbst wenn sie zu erheblicher Einschränkung der Steuerungsfähigkeit führt, hindern einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 1984, 20, 21, NStZ 2014, 639 und NStZ 2014, 574 jeweils m.w.N., BGH GrSen 11, 139; NStZ 03, 535; 08, 510, 511; NStZ-RR 10, 144; Fischer a.a.O., Rn. 80).

  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines

    b) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04

    Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke,

  • BGH, 11.12.2006 - 5 StR 468/06

    Heimtückemord (erforderliche Feststellungen zur Arglosigkeit und der darauf

  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06

    Abgrenzung von Mord und Totschlag (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit;

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08

    Actio libera in causa (Diebstahl; Hehlerei; räuberischer Diebstahl; gezielter

  • BGH, 02.02.2005 - 1 StR 473/04

    Heimtücke bei einer Attacke mit einem Fahrzeug (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit

  • LG Arnsberg, 09.07.2014 - 2 Ks 13/14

    Mord durch Unterlassen, Grausamkeit, niedrige Beweggründe

  • BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16

    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

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