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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03   

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https://dejure.org/2003,4481
BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4481)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2003 - 4 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4481)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2003 - 4 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 179 StGB; § 261 StPO; § 72 StPO
    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung (Anforderungen an die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit bei geistig behinderten Personen; eigene Sachkunde; sachverständige Beratung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person; Notwendige Feststellungen; Psychische Widerstandsunfähigkeit gegenüber sexuellen Übergriffen; Geistige Behinderung ; Im Betreuungsverfahren erstattetes fachpsychiatrisches Gutachten ; In der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 179

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179
    Widerstandsunfähigkeit bei bloßer Schuldunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 602
  • StV 2004, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 58/01

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Beleidigung; Hilflose Lage; Sexueller

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    Jedenfalls genügt allein die Feststellung einer § 20 StGB unterfallenden geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht, um die Annahme der Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 StGB zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2001 - 4 StR 58/01 -, insoweit in StV 2001, 679 nicht abgedr.
  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
    und vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02 - (Oligophrenie); Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 179 Rdn. 9 und 11 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04; Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch

    Entscheidend kommt hinzu, dass die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein die Annahme von Widerstandsunfähigkeit nicht belegt (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232; BGH, Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602; BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02, BGHR StGB § 179 I Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 179 Rn. 9).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04

    Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung)

    Eine Widerstandsunfähigkeit in diesem Sinne folgt nicht allein daraus, daß der Geschädigte geistig behindert ist (BGH NStZ 2003, 602).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02   

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https://dejure.org/2003,5262
BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02 (https://dejure.org/2003,5262)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2003 - 3 StR 425/02 (https://dejure.org/2003,5262)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 3 StR 425/02 (https://dejure.org/2003,5262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsverjährung im Zeitpunkt der ersten Unterbrechungshandlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis ; Tateinheitlich begangene Gesetzesverletzung; Entfallen des Schuldspruchs ohne förmliche ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 602
  • StV 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97

    Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Merkmal der Heimtücke - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Danach bedurften die Gründe, die ihn dazu bestimmten, bei dieser Tat von der Geschädigten abzulassen, wegen der naheliegenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts der Feststellung und der Erörterung (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 8).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Danach könnte nicht Tateinheit, sondern Gesetzeskonkurrenz mit Vorrang der versuchten Vergewaltigung gegeben sein (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 15; BGH NStZ 1993, 38).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt offen, ob der Angeklagte die weitere Tatausführung aufgab, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186).
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
    Die Entscheidung, die das Landgericht als Grundlage hierfür zitiert hat (BGHSt 33, 370, 374), stützt seine Würdigung nicht.
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Dass der Angeklagte gewaltsam den Geschlechtsverkehr ausüben wollte, dieses über die Vornahme der sexuellen Handlung hinausgehende Ziel jedoch nicht erreicht hat, berechtigt nicht dazu, die Tat nur als Versuch zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 18).

    Denn das Landgericht hat die verhängte Strafe rechtsfehlerfrei dem Strafrahmen des vollendeten Grundtatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB entnommen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, aaO).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Zwar tritt die Indizwirkung der Vorschrift nicht schon dann ein, wenn es, wie hier, lediglich zu einem versuchten Eindringen gekommen ist; dies hindert jedoch nicht daran, den Versuch bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.01.2003 - 3 StR 425/02 - NStZ 2003, 602).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 555/15

    Versuchte Vergewaltigung (Anwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB)

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll jedoch der erhöhte Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB bei lediglich versuchter Verwirklichung des Regelbeispiels (hier desjenigen aus § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) nicht zur Anwendung gelangen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, NStZ 2003, 602; siehe auch Renzikowski in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 94).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 170/18

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung)

    Denn sie hat bei der Strafrahmenwahl außer Acht gelassen, dass die Indizwirkung des Regelbeispiels nicht bereits von dem versuchten erzwungenen Beischlaf ausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, NStZ 2003, 602).
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