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   BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03   

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https://dejure.org/2003,3489
BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03 (https://dejure.org/2003,3489)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03 (https://dejure.org/2003,3489)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 StR 146/03 (https://dejure.org/2003,3489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 345 Abs. 2 StPO
    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Erhebung von Verfahrensrügen (Verschulden; Irrtum über Zulässigkeit der Unterbevollmächtigung: bloße Formfehler)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 345 Abs. 2; ; BRAO § 53 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 345 Abs. 2 § 44
    Revisionsbegründung durch unterbevollmächtigten Sozius des Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 615
  • StV 2004, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall entschieden, bei dem ein an sich rechtzeitig eingegangener Schriftsatz mit weiteren Verfahrensrügen versehentlich nicht unterzeichnet war (BGHSt 31, 161, 163).

  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01

    Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge nur in Ausnahmefällen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 306/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 354/02

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur formgerechten

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Die Verfahrensrügen waren nicht rechtzeitig im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO erhoben worden, weil der Schriftsatz nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem zu diesem Zweck bevollmächtigten Sozius unterzeichnet worden war, auf den der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam übertragen konnte (BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2; BGH StV 1981, 393).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
    Die Verfahrensrügen waren nicht rechtzeitig im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO erhoben worden, weil der Schriftsatz nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem zu diesem Zweck bevollmächtigten Sozius unterzeichnet worden war, auf den der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam übertragen konnte (BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2; BGH StV 1981, 393).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Ob von einer solchen Fristversäumung auch auszugehen ist, wenn innerhalb der Frist zwar eine Erklärung eingeht, diese jedoch den Formvorschriften des § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 345 Abs. 2 StPO nicht genügt (so BGH, NStZ 2003, 615), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 25.02.2022 - 1 Ss 28/22

    Zustellung einer Revisionsbegründung über das elektronische Anwaltspostfach;

    Denn ausnahmsweise erscheint hier die neuerliche Wiedereinsetzung zur Wahrung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten, um dem Angeklagten, der bislang von dem allein durch seinen Verteidiger verschuldeten (vgl. BT-Drs. 17/12634, S. 26), ihm indes nicht zuzurechnenden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 44 Rn. 18) Formmangel keine Kenntnis gehabt haben dürfte, die Möglichkeit zur Beseitigung dieses Formmangels durch Nachholung formgerechten Vorbringens i.S.d. § 45 Abs. 2 StPO zu geben (vgl. in diese Richtung BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03 , NStZ 2003, 615 Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 - 2 Rev 47/18 - 1 Ss 86/18, juris Rn. 12; s.a. Kassenbohm, StraFo 2017, 393 [399]; Beukelmann/Brökers, in MAH-Strafverteidigung, 3. Aufl., § 38 Rn. 147; Graf, in KK-StPO, 8. Aufl., § 32d Rn. 5; Bosbach, in NK-StGB, 5. Aufl., § 32d Rn. 2; Valerius, in BeckOK-StPO, § 32d Rn. 4 jew. zur Wiedereinsetzung im Kontext des § 32d StPO ).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Ob aufgrund eines vom Betroffenen nicht zu vertretenden Anwaltsversehens eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ 2003, 615 [Unterzeichnung durch Sozius anstelle des Pflichtverteidigers]; KK-StPO/Kuckein, 6. Aufl., § 345 Rn. 25), bedarf hier keiner Klärung.
  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 4 Ss 257/08

    Revisionsbegründung; Unterschrift für einen anderen Rechtsanwalt; für;

    Diese Form der Unterschrift mit dem entsprechenden Zusatz lässt darauf schließen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht der eigenverantwortliche Verfasser der Revisionsbegründung gewesen ist, sondern lediglich als Vertreter den von einem anderen verfassten und verantworteten Schriftsatz unterschrieben hat (so auch KG, JR 1987, 217; OLG Hamm, VRS 99, 985; BayObLG NJW 1991, 2095; BGH, NStZ 2003, 615; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. § 345 Rdnr. 16).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei

    Fehlt es daran aus von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Umständen, ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76, BGHSt 26, 335, 338 f.; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulässigkeit der

    Der Rechtsirrtum des Verteidigers über Anforderungen, die bei der Einreichung elektronischer Dokumente zu beachten sind, kann der Betroffenen nicht zugerechnet werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 44 Rn. 18; vgl. a.: BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615).
  • OLG Hamburg, 13.08.2018 - 2 Rev 47/18

    Neuerliche Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist bei bereits erfolgter

    Ebenfalls ist die Beseitigung eines lediglich im Fehlen der erforderlichen Verteidigerunterschrift bestehenden Formmangels im Wiedereinsetzungsverfahren zulässig, weil es sich der Sache nach nicht um ein "Nachschieben" von Rügen außerhalb der Revisionsbegründungsfrist handelt, sondern die Rüge bei Fristablauf - wenn auch formunwirksam - bereits dem Revisionsgericht vorlag (BGH NStZ 2003, 615).
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