Rechtsprechung
BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 16 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB
Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer Tatentschluss); gefährliches Werkzeug (Turnschuh, beschuhter Fuß; individuelle Empfindlichkeit des Opfers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gemeinsamer Raubentschluss; Zurechnung von Körperverletzungshandlungen; Exzess des Mitangeklagten; Stillschweigend vereinbartes einverständliches Handeln; Distanzierung während der Tat; Turnschuh am Fuß als gefährliches Werkzeug; Gefahr einer schweren ...
- Judicialis
StGB § 64; ; StGB § 69 a; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 § 250 Abs. 1 Nr. 1 c
Turnschuh als gefährliches Werkzeug; schwere Gesundheitsschädigung bei individueller Schadensdisposition des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 662
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 2 Ss 329/88
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Insbesondere hätte es Ausführungen zur Beschaffenheit des Schuhes bedurft (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 920), da auch Turnschuhe der heute üblichen Art durchaus geeignet sein können, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616 f. m.w.N.). - BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87
Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" - …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist, auf die - in den Urteilsgründen nicht näher dargelegten - Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3 m.w.N.). - BGH, 28.04.1989 - 4 StR 184/89
Subjektiv-finaler Konnex bei Verurteilung eines Angeklagten wegen eines in …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Es liegt daher nahe, daß der Angeklagte W. bei Begehung des Diebstahls die Hilflosigkeit des Geschädigten ausgenutzt hat, der sich angesichts der körperlichen Auseinandersetzung mit dem Angeklagten K. gegen die Wegnahme nicht schützen konnte (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3;… Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 243 Rdn. 21).
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Insbesondere hätte es Ausführungen zur Beschaffenheit des Schuhes bedurft (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 920), da auch Turnschuhe der heute üblichen Art durchaus geeignet sein können, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616 f. m.w.N.). - BGH, 23.05.1952 - 2 StR 20/52
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Der Adhäsionsanspruch wird durch das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht berührt (vgl. dazu BGHSt 3, 210, 211;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 406 a Rdn. 4, 5). - BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02
Er umfaßt nicht allein die Gefahren, die von Raubhandlungen generell ausgehen; vielmehr sind auch solche Gefahren einbezogen, denen das konkrete Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition durch die Raubhandlung ausgesetzt ist (vgl. BGH NStZ 2002, 542 f.).
- OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18
Schuhe als gefährliches Werkzeug bei Körperverletzung
Eine gefährliche Körperverletzung kann aber auch dann vorliegen, wenn gegen einen anderen Körperteil getreten wird, sofern dadurch aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls die Gefahr folgenschwerer Verletzungen eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2003, 4 StR 527/02, juris), so etwa bei einem Tritt in die Rippen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1988, 2 Ss 329/88; NJW 1989, 920, juris). - OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11
Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines …
Im ursprünglichen Haftbefehl ist von der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tatausführung keine Rede (zum beschuhten Fuß, mit dem Tritte in das Gesicht des Opfers ausgeführt werden, als gefährlichem Werkzeug, s. BGH NStZ 1999, 616; NStZ 2003, 662; BGH, Urteil vom 15.09.2010 - 2 StR 395/102 -, in juris). - OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07
Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen
Selbst ein Turnschuh kann danach ein gefährliches Werkzeug sein (BGH NStZ 2003, 662, 663; NStZ 1999, 616 m.w.N.).